Geheimsache Krebs: Ein Wunder-Medikament und seine Schattenseiten
Schriftgröße
Es dauert gerade einmal eine halbe Stunde: Eine klare Flüssigkeit tropft durch einen Infusionsschlauch in die Vene eines Patienten. Keine große Menge, ein Viertelliter reicht aus. Währenddessen schaut der Patient aufs Handy oder liest die Zeitung. Wenn alles erledigt ist, steht er auf und geht – und zwar vergleichsweise guter Dinge, jedenfalls gemessen an der Schwere seiner Erkrankung. Wenn ein Arzt, der laufend in diesem Bereich arbeitet, das so beschreibt, klingt es eigentlich völlig unspektakulär. Tatsache ist jedoch: Es könnte kaum spektakulärer sein.
Seit eineinhalb Jahrezehnten revolutionieren sogenannte Immuntherapien die Behandlung verschiedener Krebsarten. Auch solcher, bei denen es früher praktisch keine Überlebenschance gab. Während Chemotherapien darauf ausgerichtet sind, Krebszellen anzugreifen, geht es bei der neuen Form der Behandlung darum, das körpereigene Immunsystem dazu zu bringen, den Krebs zu bekämpfen. Wenn jemand auf diese Therapieform anspricht, bestehen sehr gute Chancen, dass sich die Lebenszeit erhöht – und zwar bei guter Lebensqualität. Mitunter kommt es sogar zur Heilung. Ein „Game-Changer“, wie viele meinen.
Nebenwirkungen der anderen Art
Doch der medizinische Segen bringt das Risiko beträchtlicher Nebenwirkungen mit sich: Profitgier, Intransparenz, Verteilungs-Ungerechtigkeit, kriminelle Begleiterscheinungen. Kurz: vieles, was ein globales Milliarden-Business an direkten oder indirekten Problemen eben mit sich bringt. Wobei hier alles noch einmal eine ganz andere Dimension aufweist. Es geht es nämlich nicht nur um ganz viel Geld – es geht für viele Menschen um die Entscheidung: Leben oder Tod.
Kaum ein Beispiel wäre besser geeignet, dieses Spannungsfeld auszuleuchten, als das Immuntherapeutikum mit der sperrigen Bezeichnung „Pembrolizumab“ – besser bekannt unter dem Markennamen „Keytruda“. Das Krebs-Mittel gilt als umsatzstärkstes verschreibungspflichtiges Medikament der Welt. Mehr als 30 Milliarden US-Dollar (umgerechnet 25 Milliarden Euro) hat es seinem Hersteller, das US-Pharmaunternehmen Merck, in die Taschen gespült – und zwar alleine im vergangenen Jahr.
Auch in Österreich geben Krankenanstaltenbetreiber enorme Summen dafür aus. Doch wie viel eine der begehrten Infusionen eigentlich kostet, gilt als wohlgehütetes Geheimnis, das mit Zähnen und Klauen gegen den Ruf nach mehr Transparenz verteidigt wird. Kurioserweise kennt nicht einmal das Gesundheitsministerium den tatsächlichen Preis. Ein Auswuchs einer Geschäftspolitik aus Schweigevereinbarungen und Vertraulichkeitsklauseln, die – so zumindest der Verdacht – eher im Interesse der Pharmabranche sein dürften als in jenem der öffentlichen Hand.
Investigativ-Projekt „The Cancer Calculus“
Grund genug, richtig gut hinzusehen: profil ist Teil eines globalen Investigativ-Projekts mit dem Namen „The Cancer Calculus“. Geleitet und koordiniert wird das Projekt vom „International Consortium of Investigative Journalists“ (ICIJ) mit Sitz in Washington. Insgesamt sind an der Kooperation 48 Medienhäuser aus 37 Ländern beteiligt – darunter „USA Today“, der „Toronto Star“, das italienische Magazin „L‘Espresso“, und das deutsche Investigativbüro „Paper Trail Media“. In Österreich ist neben profil auch die Zeitung „Der Standard“ Teil der Recherchekooperation.
Es geht darum, die Schattenseiten des Milliardengeschäfts rund um „Keytruda“ auszuleuchten. Und solche gibt es einige: „Keytruda“ ist so teuer, dass es – global gesehen – für viele Menschen, die es dringend für ihr Überleben brauchen würden, unerschwinglich ist. In Wohlfahrtsstaaten, in denen es eine umfassende Krankenversicherung gibt, sind zwar die Chancen gut, dass jeder, der das Medikament benötigt, es auch bekommt. Doch die Sozial- und Gesundheitssysteme geraten finanziell unter großen Druck. Gerade im Arzneimittelbereich steigen die Kosten besonders stark.
Letztlich ist alles eine Frage des Preises. Warum ist dieser bei „Keytruda“ so hoch? Ist er angemessen? Wird im Sinne der Gewinnmaximierung versucht, das Medikament möglichst lange, möglichst teuer zu halten? Und was könnte für Entlastung sorgen? Die Recherchepartner im Projekt „The Cancer Calculus“ haben sich auf die Suche nach Antworten und Fakten begeben – mit durchaus erstaunlichen Ergebnissen.
Der Preis? Nicht bekannt.
Die Grundfrage bei alledem aus österreichischer Sicht: Zu welchen Preisen wird im heimischen Gesundheitssystem „Keytruda“ eigentlich eingekauft – und wie haben sich diese Preise im Laufe der Zeit verändert? „profil“ und „Standard“ wollten das Ende des Vorjahres zunächst vom Gesundheitsministerium erfahren. Doch die überraschende Antwort – zusammengefasst: Die tatsächlichen Preise seien „nicht bekannt“. Öffentlich zugängliche Daten dazu fehlen. Die echten Preise – unter Berücksichtigung von Rabatten und Nachlässen – würden nämlich „vertraulichen Vereinbarungen zwischen Krankenanstalten und pharmazeutischen Herstellern unterliegen“.
Mit anderen Worten: Nicht einmal das Gesundheitsministerium weiß, was eine Dosis „Keytruda“ in Österreich wirklich kostet. Zwar gibt es den sogenannten „Fabriksabgabepreis“ (FAP) – das ist quasi der offizielle Listenpreis. Dieser lag laut Ministerium im Dezember 2025 bei rund 3400 Euro für die Standardmenge von 100 Milligramm. Eine übliche Dosis im Rahmen der „Keytruda“-Therapie sind entweder 200 Milligramm alle drei Wochen oder 400 Milligramm alle sechs Wochen. Das wären dann also rund 6.800 Euro beziehungsweise 13.600 Euro pro Behandlung. Doch das ist nicht der echte Preis. Üblicherweise bieten Pharmafirmen den Krankenanstaltenbetreibern nämlich Rabatte und Nachlässe an. Diese können nahe am Listenpreis liegen oder auch stark davon abweichen. Und bei einem teuren Spezialmedikament wie „Keytruda“ fallen bereits ein paar Prozentpunkte stark ins Gewicht.
Das Krebs-Mittel „Pembrolizumab“ ist unter dem Markennamen „Keytruda“ bekannt.
© Shutterstock
Das Krebs-Mittel „Pembrolizumab“ ist unter dem Markennamen „Keytruda“ bekannt.
Hunderte Millionen Euro
Das Gesundheitsministerium errechnete auf Anfrage von „profil“ und „Standard“ auf Basis des Listenpreises – fiktive – Gesamtkosten für „Keytruda“-Behandlungen von 245,5 Millionen Euro im Jahr 2024. Von 2020 bis 2024 wären es demnach insgesamt knapp mehr als 900 Millionen Euro gewesen. Bei einem derartigen Volumen macht die genaue Höhe eines allfälligen Rabatts einen gravierenden Unterschied: Zehn Prozentpunkte mehr oder weniger im Rahmen eines Preisnachlasses auf Basis der 2024er-Zahl wären zum Beispiel 25 Millionen Euro pro Jahr – auf Basis des Gesamtzeitraums sogar 90 Millionen Euro. Eine riesige Summe – noch dazu für ein einziges Medikament. Doch jene, die das österreichische Gesundheitssystem gesamthaft steuern sollen, werden offenbar im Dunkeln darüber gelassen.
Warum Preistransparenz wichtig ist, ergibt sich unter anderem aus einem wissenschaftlichen Bericht der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Die GÖG steht im Alleineigentum der Republik und ist das nationale Forschungs- und Planungsinstitut für das österreichische Gesundheitswesen. Es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben der GÖG, internationale Arzneimittelpreisvergleiche und -analysen durchzuführen – ihre Kompetenz in diesem Bereich ist weithin anerkannt.
Im Dunkeln tappen
Im Jahr 2021 veröffentlichte die GÖG eine im Auftrag des Gesundheitsministeriums erstellte Vergleichsstudie bezüglich der Preise „ausgabenstarker Arzneispezialitäten 2019“. „Ausgabenstark“ bedeutet, dass im Gesundheitssystem besonders viel Geld dafür in die Hand genommen wird. Und die GÖG hielt bereits damals klipp und klar fest: „Die Kenntnis der Medikamentenpreise im eigenen Land im Vergleich zu anderen Ländern bildet eine wichtige Grundlage für Verwaltung und Politik, um evidenzbasiert über die Einführung, Fortsetzung bzw. Adaption von Steuerungsmaßnahmen (z.B. zur Regulierung der Arzneimittelpreise) zu entscheiden.“
Im Umkehrschluss heißt das: Ohne Kenntnis der Medikamentenpreise fehlt den Verantwortlichen für das Gesundheitssystem entscheidendes Wissen.
Eines der in die Analyse einbezogenen Medikamente war übringes damals bereits „Keytruda“ – wobei sich auch die GÖG in ihrer Studie mit den Fabriksabgabepreisen der verschiedenen Arzneimittel begnügen musst. Die Folge: „Da insbesondere bei ausgabenstarken Arzneispezialitäten Preismodelle (…) mit vertraulichen Rabatten zwischen den einkaufenden Organisationen (…) und den Pharmaunternehmen in Österreich wie auch den anderen EU-Ländern zum Tragen kommen, kann diese Studie keine Aussage darüber treffen, wie gut die österreichischen Einkäufer/-innen im Vergleich zu den anderen Ländern hinsichtlich der Rabatte und ‚Echtpreise‘ verhandelt haben.“
Die Frage, wie gut die Einkäufer der österreichischen Krankenanstaltenträger verhandeln, ist freilich zentral, wenn es um eine Einschätzung geht, ob die öffentliche Hand zu viel bezahlt oder nicht. Die GÖG verwies übrigens bereits damals auf „internationale Diskussionen und Beschlüsse“, die „mehr Preistransparenz“ fordern würden.
Neues Gesetz für mehr Informationen
Mehr Transparenz in Bezug auf „Keytruda“, das wirtschaftlich wichtigste Medikament der Welt – das haben sich auch die Recherchepartner im Zuge des Projekts „The Cancer Calculus“ zum Ziel gesetzt. Da das Gesundheitsministerium keine Angaben zum echten Preis des Krebs-Mittels machen konnte, wandten sich profil und „Standard“ gesondert an jeden der neun Landeskrankenanstaltenbetreiber. Dort läuft die Arzneimittelbeschaffung für die Spitäler der öffentlichen Hand zusammen. Und um möglichst konkrete Antworten zu erhalten, stellten profil und „Standard“ ihre Fragen in Form von offiziellen Informationsbegehren auf Basis des – im Herbst des Vorjahres in Kraft getretenen – Informationsfreiheitsgesetzes.
Ein zentrales Ergebnis: Jeder einzelne der Landeskrankenanstaltenträger bestätigte, dass es sich bei „Keytruda“ um jenes Medikament handeln würde, für das in seinem jeweiligen Wirkungsbereich pro Jahr die höchsten Gesamtausgaben anfallen. Mit anderen Worten: Für kein anderes Arzneimittel wird in den Spitälern der öffentlichen Hand mehr Geld ausgegeben als für dieses eine Krebs-Mittel.
Neben der wirtschaftlichen Bedeutung lassen die Ergebnisse der Informationsanfragen jedoch auch keinen Zweifel an der rasant gewachsenen medizinischen Relevanz von „Keytruda“ in Österreich. profil und „Standard“ wollten die jährlichen Patientenzahlen seit 2020 wissen. Bis auf die Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft haben alle Spitalsträger der Länder die Frage entsprechend aufgeschlüsselt beantwortet.
Patientenzahl verdoppelt
Daraus ergibt sich insgesamt fast eine Verdoppelung der behandelten Patientinnen und Patienten von 2020 bis 2025. Das entspricht in etwa auch einer Hochrechnung, die das Gesundheitsministerium profil und „Standard“ auf Anfrage übermittelt hat. Letzterer zufolge stieg die Patientenzahl von 3.690 im Jahr 2020 auf 7.006 im Jahr 2024. Dem Ministerium fehlten allerdings teilweise die sogenannten Patienten-Identifikationsnummern, weshalb man eben eine Hochrechnung anstellen musste.
Den nunmehr vorliegenden Echt-Zahlen aus acht Bundesländern zufolge stieg die Zahl dort von 2720 im Jahr 2020 auf 4949 im Jahr 2024 – und 2025 dann noch einmal auf 5282. Wohlgemerkt: nur im Wirkungsbereich der landeseigenen Krankenanstalten, nicht im Bereich privater Spitalsbetreiber, was wohl erklären dürfte, weshalb diese Zahlen niedriger sind als jene aus dem Ministerium.
Bemerkenswert scheint jedoch, dass es – wie die Recherchen von profil und „Standard“ zeigen – große Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern gibt: Am wenigsten stark ist der Anstieg der Patientenzahlen demnach in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern ausgefallen. Im Jahr 2020 waren es dort 92 Patienten, im Jahr 2025 dann 128 – ein Plus von rund 40 Prozent. Doch der vorläufige Höhepunkt war mit 134 Patienten bereits im Jahr 2022 erreicht.
Wien weit voran
Auch in einzelnen anderen Bundesländern ist es hin und wieder von einem Jahr aufs nächste zu Rückgängen gekommen. Betrachtet man alle acht ausgewerteten Länder jedoch gesamthaft, legte die Zahl von 2020 bis 2024 aber Jahr für Jahr deutlich zu. Am stärksten war der Anstieg in Salzburg mit fast 140 Prozent, dicht gefolgt von Niederösterreich mit einem Plus von 130 Prozent. Im Vergleich dazu wirkt der Anstieg in Wien mit 74 Prozent schon fast gemäßigt. Doch das täuscht: Schließlich werden in den Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds – in absoluten Zahlen betrachtet – mit großem Abstand die meisten Krebspatientinnen und -patienten mit „Keytruda“ behandelt.
Im Jahr 2025 waren es in Wien 1737 – rund ein Drittel aller Fälle der acht ausgewerteten Landesspitalsträger. Auf Rang zwei rangierte Niederösterreich mit 882 – also gerade einmal in etwa die halbe Patientenzahl der Bundeshauptstadt. Die Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft lieferte keine aufgeschlüsselten Jahreswerte, sondern nur eine gerundete Gesamtzahl für den Gesamtzeitraum: zirka 300 Patientinnen und Patienten von 2020 bis 2025.
Wien zahlt 60 Millionen Euro pro Jahr
Deutlich weniger auskunftsfreudig als in Bezug auf die Patientenzahl zeigten sich fast alle Krankenanstaltenbetreiber allerdings mit Blick auf die Frage, wie hoch in ihrem jeweiligen Bereich die jährlichen Gesamtausgaben für den Kauf von „Keytruda“ seit 2020 ausgefallen sind. Die meisten Spitalsträger beriefen sich gegenüber profil und „Standard“ auf angebliche Geheimhaltungsgründe – dazu später mehr. Zumindest der Wiener Gesundheitsverbund legte die Beträge offen. Und das ist insofern von Bedeutung, als Wien – wie beschrieben – der mit Abstand wichtigste Einsatzort von „Keytruda“ in Österreich ist.
Hier sticht zunächst einmal die schiere Größe der absoluten Zahlen ins Auge: Im Jahr 2025 gab der Wiener Gesundheitsverbund demnach 60,6 Millionen Euro für den Kauf von „Keytruda“ aus – somit nur für ein einziges Medikament. Seit 2020 summierten sich die Gesamtausgaben für das Krebs-Mittel auf 287,4 Millionen Euro. Das sind Beträge, die ins Gewicht fallen. Dass die Ausgaben zuletzt bei rund 60 Millionen Euro pro Jahr stagnierten (siehe Grafik), könnte damit zu erklären sein, dass sich die Zahl der Patienten in Wien 2024 und 2025 in etwa in derselben Größenordnung eingependelt hat. Genauer betrachtet, ist die Patientenzahl allerdings leicht gesunken – von 1761 auf 1737. Die Kosten sind dennoch gestiegen – von 60,0 auf 60,6 Millionen Euro.
Kosten pro Patient höher
Über den Gesamtzeitraum betrachtet, wird noch deutlicher, dass der Kostenanstieg nicht eins zu eins mit dem Anstieg der Patientenzahl korrespondiert: Während Letztere von 2020 bis 2025 im Bereich des Wiener Gesundheitsverbunds um 74 Prozent angestiegen ist, haben die Kosten viel stärker zugelegt: um 96 Prozent. Wurden 2020 pro Patient im Jahresschnitt noch rund 31.000 Euro für „Keytruda“ ausgegeben, waren es 2025 rund 34.900 Euro. Und das, obwohl man bei einem Medikament, das sich bereits seit rund einem Jahrzehnt auf den Markt befindet, eher mit einer Kostensenkung rechnen würde als mit einem Anstieg.
Nun ist der angestellte Vergleich mit Vorsicht zu genießen: Aus der Patientenzahl kann nämlich nicht auf die Anzahl der erfolgten Behandlungen geschlossen werden. Möglicherweise sind 2025 pro Patient im Schnitt mehr Therapieeinheiten erfolgt als 2020. Klarheit würde nottun. Ob über die Jahre hinweg die Behandlung mit „Keytruda“ billiger geworden ist, auf demselben Kostenlevel stagniert oder vielleicht sogar teurer geworden ist, lässt sich jedoch nur aus dem tatsächlichen Preis pro einer bestimmten Menge ableiten. Doch was diese Information betrifft, mauern die Spitalsbetreiber der öffentlichen Hand, was das Zeug hält.
Mauern beim Preis-Infos
Die meisten der Landeskrankenanstaltenträger wollten profil und „Standard“ nicht einmal die Frage beantworten, ob der echte Preis, der in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich für „Keytruda“ bezahlt wird, vom Listenpreis abweicht. Nur zwei von ihnen antworteten – und zwar jeweils mit Ja. Dass der tatsächliche Preis unter dem Listenpreis liegt, bestätigte dann überhaupt nur noch einer von ihnen. Keiner machte Angaben zum Ausmaß einer allfälligen Abweichung – geschweige denn zum tatsächlichen Preis oder zu jährlichen Durchschnittspreisen.
Doch warum die eiserne Verschwiegenheit? Letztlich behaupteten alle Landesspitalsbetreiber, dass irgendeine Form von Geheimhaltungsinteresse vorliegen würde. Manche versuchten, das auch rechtlich zu begründen. Dem neuen Informationsfreiheitsgesetz zufolge dürfen sie Auskünfte nämlich nur dann verweigern, wenn das Interesse an der Geheimhaltung jenes der Öffentlichkeit an der Information überwiegt. Und dass es enormes öffentliches Interesse an den Kosten des Gesundheitssystems und an einem medizinisch und wirtschaftlich derart wichtigen Medikament wie „Keytruda“ gibt, kann kaum in Abrede gestellt werden.
Föderalismus und Geheimratsdenken
Eine Begründung, die einzelne Krankenanstaltenbetreiber gegenüber profil und „Standard“ genannt haben, sticht besonders ins Auge. Sinngemäß gaben sie an, man habe mit dem Hersteller von „Keytruda“ Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen und fürchte Schadenersatzforderungen, wenn sie Auskunft geben. Aber was haben der Weltkonzern Merck – gemessen am Umsatz der viertgrößte Pharmakonzern der Welt – beziehungsweise sein österreichischer Ableger, die Merck Sharp & Dohme GmbH (MSD), davon, dass kein Dritter weiß, wie viel das begehrte Krebsmedikament wirklich kostet?
Was auch immer die Überlegung sein mag: Fest steht, dass es die Verhandlungsposition eines Verkäufers deutlich stärken kann, wenn die Käufer nicht wissen, wie viel andere für dasselbe Produkt bezahlen. Die österreichische Realverfassung aus Föderalismus und Geheimratsdenken scheint geradezu prädestiniert, diese Wirkung noch zu verstärken. Und zwar zulasten der öffentlichen Hand.
Merck gilt als viertgrößter Pharmakonzern der Welt.
© Shutterstock
Merck gilt als viertgrößter Pharmakonzern der Welt.
Big Pharma vs. Landesspitäler
In Österreich treffen einzelne Spitalsbetreiber bei ihren Verhandlungen auf einen der wichtigsten Player im Bereich von „Big Pharma“. Doch es gibt keine zentrale Preis-Leitlinie, auf welche die Einkäufer pochen könnten. Und dass eine übergeordnete staatliche Stelle mit deutlich größerer Marktmacht zumindest grundsätzliche Vor-Verhandlungen übernimmt, ist auch nicht der Fall. Im krassen Unterschied zu vielen anderen Ländern.
In ihrer Preisvergleich-Studie verweist die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) – zumindest mit Blick auf die Listenpreise – darauf, dass es in Österreich im EU-Vergleich auffallend hohe Preise für Medikamente in Krankenanstalten gebe. Die Erklärung: „Österreich ist das einzige EU-Mitgliedsland, bei dem in Krankenanstalten eingesetzte Medikamente von der behördlichen Preisregulierung ausgenommen sind“, führt die GÖG aus. In den übrigen EU-Staaten würden für die von der öffentlichen Hand bezahlten beziehungsweise rezeptpflichtigen Medikamente die Preise hingegen reguliert. In einer Reihe von Ländern würden die Behörden dabei bereits auf zentraler Ebene Rabattvereinbarungen (sogenannte „Managed Entry Agreements“) abschließen – bevor dann die Einkäufer der Spitäler weiter „Preismodelle“ aushandeln. Preisregulierung – gegebenenfalls ergänzt um auf zentraler Ebene abgeschlossene Rabattverträge – könnten „die Einkäufer/-innen stärken, da in diesem Fall mehr Information bereitsteht und bereits eine Preisobergrenze festgelegt ist“.
Experte: „Preisvorteile nicht abgerufen“
Davon ist Österreich meilenweit entfernt. Thomas Czypionka, Gesundheitsökonom am Institut für Höhere Studien (IHS), bringt das Problem im Gespräch mit dem „Standard“ auf den Punkt: „Wir haben in Österreich ein Spitalswesen, das Ländersache ist.“ Die Betreiber der Landesspitäler würden Preisinformationen „nicht hergeben können oder wollen“, sich jedoch auch keinem gemeinsamen Beschaffungsprozess unterwerfen. Jeder Krankenhausbetreiber verhandle einzeln mit dem jeweiligen Medikamentenhersteller, erklärt Czypionka: „Einerseits ist das ungünstig, weil potenzielle Preisvorteile nicht abgerufen werden können.“ Andererseits sei das aber auch mit Blick auf das österreichische Abrechnungssystem für Spitäler problematisch.
Die sogenannte leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) sehe vor, dass Spitäler pro Fall das ersetzt bekommen, was die Behandlung üblicherweise im Durchschnitt kostet – unabhängig von den genauen Kosten des Einzelfalls, die mal darüber mal darunter liegen können. Zur Festlegung des Durchschnittswerts brauche man jedoch Kostenrechnungsdaten, erklärt Czypionka. Das Problem in Bezug auf Medikamente wie „Keytruda“: Das Gesundheitsministerium, das die Daten erstellt, wisse nicht wirklich, wie viel die Spitäler bezahlen.
Thomas Czypionka, Gesundheitsökonom am Institut für Höhere Studien (IHS)
© IHS/MatPhoto
Thomas Czypionka, Gesundheitsökonom am Institut für Höhere Studien (IHS)
„Es geht um Macht und Einfluss“
„Da geht es einfach um Macht und Einfluss“, meint Czypionka in Bezug auf die Frage, warum es im Spitalsbereich kein österreichweites Beschaffungswesen gibt: „Die Länder wollen einfach diese Hoheit über die Preise der Medikamente und die Verhandlungen behalten.“ Es gebe niemanden in Österreich, der alle tatsächlichen Preisdaten gesammelt vorliegen habe, weil in den Verträgen in der Regel Vertraulichkeit vereinbart sei. „Das ist kein guter Zustand“, fasst der Experte zusammen. Sofern nicht alle zufällig auf demselben Preis landen, werde es notgedrungen Abnehmer geben, die zu viel bezahlen. Damit bezahle jedoch das öffentliche Gesundheitssystem zu viel.
In Deutschland sei das anders geregelt, erklärt Czypionka: Dort gebe es eine Bewertung in Bezug auf den Zusatznutzen eines Medikaments, bevor man in die Verhandlungen mit den Pharmafirmen eintrete: „Da gibt es einen vorher berechneten fairen Preis, wenn man so will. Und der ist dann die Grundlage.“
„Gemeinsame Verhandlungen besser“
Czypionka ist der Meinung, dass es auch in Österreich besser wäre, gemeinsame Verhandlungen zu führen – anstatt der bisher separaten Einzel-Beschaffungen: „Ich glaube, dass es dadurch eben keinen so guten Preis gibt – schon alleine, weil ich ja die Masse nicht habe“, meint der Experte. Die Sozialversicherung könne für neun Millionen Versicherte verhandeln, die Spitalsbetreiber selbst jedoch jeweils nur für einen Bruchteil der Bevölkerung. Czypionka ist überzeugt davon, dass sich das Gesundheitssystem hier Geld sparen könnte: „Ich kann nur davon ausgehen, dass nicht alle gleich gut verhandeln – und damit gibt es bereits eine Preisdifferenz, die man eigentlich nicht haben müsste“, erklärt der Gesundheitsökonom. Und das könne durchaus ins Gewicht fallen: Habe ein Krankenhausbetreiber – zum Beispiel – 100 Millionen Euro an Medikamentenkosten, mache es schon etwas aus, ob man fünf Prozent Rabatt liegen lasse oder nicht.
Für die Zukunft rechnet Czypionka übrigens eher damit, dass Medikamentenpreise in Europa generell steigen könnten. US-Präsident Donald Trump habe durchgesetzt, dass die Pharmaziepreise in den Vereinigten Staaten ab 2028 massiv sinken werden. Globale Hersteller hätten jedoch immer den Gesamtgewinn im Auge – und würden den Gewinn dann eben anderswo machen wollen: „Das wird bei uns einen Preisdruck nach oben erzeugen“, meint der Experte. Dass die Medikamentenausgaben von Spitälern bereits in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, sieht der Ökonom allerdings nicht nur negativ: „Wir haben natürlich schon viel Gesundheit gewonnen durch Innovationen, die es gegeben hat“, sagt Czypionka. Es gehe jetzt nicht darum zu sagen, dass das schlecht wäre. Aber man müsse „einen Weg finden, uns besser entscheiden zu können, wo man dieses Geld und diese teuren Medikamente einsetzt“.
Merck verteidigt Geheimhaltung
Setzt Merck die umfassende Geheimhaltung gezielt ein, um sich eine überlegene Verhandlungsposition zu sichern und damit Profite zulasten des öffentlichen Gesundheitssystems zu maximieren? MSD Österreich weist das auf Anfrage von profil und „Standard“ ausdrücklich zurück. Es sei „allgemein anerkannt“, dass „wirtschaftlich sensible Informationen wie Kosten- und Preisstrukturen sowie Preisberechnungen, ausgehandelte Rabatte und sonstige Geschäftsbedingungen Geschäftsgeheimnisse darstellen und vertraulich behandelt werden müssen“, teilt man mit Verweis auf Gerichtsentscheidungen und gar die Europäische Menschenrechtskonvention mit.
Eine Erklärung, warum man von dieser Geheimhaltung Gebrauch macht, ist das freilich nicht. Dass Preisinformationen – und auch Rabatte – keinesfalls immer und überall im Wirtschaftsleben unter Verschluss gehalten werden, weiß jeder, der schon einmal durch einen Supermarkt geschlendert ist. Nun ist der Kauf von einem Liter Milch nicht mit jenem von 100 mg „Keytruda“ vergleichbar. Eine rechtliche Verpflichtung, dass Hersteller ihre Preise geheim halten müssen, gibt es aber weder da noch dort. Merck ist in Bezug auf „Keytruda“ außerdem Monopolist. Das Medikament genießt noch mehrere Jahre lang Patentschutz – dazu später mehr. Und beim Arzneimittelthema handelt es sich immerhin um Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand. Da ist ein höheres Transparenzinteresse als bei Geschäften zwischen reinen Privatpersonen oder -unternehmen nicht von der Hand zu weisen.
Merck: „Einheitliche Rabattstruktur angeboten“
Ohne auf das „Weshalb“ einzugehen, teilt MSD mit, man sei „berechtigt, dieses Recht auf den Schutz der Vertraulichkeit seiner Geschäftsgeheimnisse und wirtschaftlich sensiblen Informationen in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen auszuüben“, und mache „davon auch Gebrauch“. Die Preise „sowohl von Keytruda als auch von den Produkten der einschlägigen Mitbewerber“ seien zudem im Warenverzeichnis des Apothekerverlages einsehbar. Die Rückfrage, ob dort etwas Anderes als nur der – mäßig aussagekräftige – Listenpreis ersichtlich ist, ließ der Konzern unbeantwortet. Da weder das Gesundheitsministerium noch die GÖG die tatsächlichen Preise kennen, scheinen diese wohl in keinen gängigen Warenverzeichnissen auf. Und die rigorose Auskunftsverweigerung durch die Landeskrankenanstaltenbetreiber wäre dann auch nicht erklärbar.
Und was meint MSD auf die Frage, ob der Umstand, dass man in Österreich individuell mit Krankenanstaltenbetreibern verhandelt, eine besonders günstige Ausgangsposition für den Konzern darstellt? Der Österreich-Ableger von Merck teilt mit, „sämtlichen Krankenanstaltenträgern“ würden „einheitliche Vertragskonditionen und eine einheitliche Rabattstruktur angeboten“, die „rein auf sachlichen Gesichtspunkten“ beruhe. Ob das bedeutet, dass im Endeffekt alle Spitäler in Österreich denselben Preis bezahlen, blieb auf Rückfrage unbeantwortet.
Merck-CEO Robert Davis
© APA/AFP/Brendan SMIALOWSKI
Merck-CEO Robert Davis
Rede und Antwort im US-Senat
Dass es grundsätzlich sehr wohl zum Vorteil von Merck sein kann, wenn der Konzern auf ein fragmentiertes Beschaffungssystem trifft, lässt sich letztlich auch mühelos aus eigenen Angaben des Unternehmens beziehungsweise dessen Führung ableiten.
Donnerstag, 8. Februar 2024: Vor dem US-Senat in Washington müssen sich Vertreter mehrerer Pharma-Riesen in einem Hearing mit der unangenehmen Frage auseinandersetzen, warum die Vereinigten Staaten weltweit mit Abstand die höchsten Preise für verschreibungspflichtige Medikamente bezahlen würden. Einer jener Pharma-Bosse, die an diesem Tag Rede und Antwort stehen müssen, ist Robert Davis, CEO von Merck. In seinem Eingangsstatement lässt Davis dabei auch mit der Aussage aufhorchen, dass – bezogen auf den US-Beschaffungsmarkt – immer mehr Macht und Kontrolle bei einer immer kleineren Zahl an Playern konzentriert sei, deren Verhandlungsstärke dramatisch angestiegen sei. Indem man mit diesen Playern Verträge abschließe, erlebe Merck steigenden Druck, immer größere Rabatte zu gewähren – und die Differenz zwischen Listenpreis und Netto-Preise wachse an.
Siehe da: Die Rabatte werden größer, wenn die Verhandlungspartner mehr Gewicht bekommen. Nun hat sich Davis in seinen Ausführungen wohl auf die steigende Verhandlungsmacht im Umfeld der großen US-Krankenversicherer bezogen. Das Gesundheitssystem in den Vereinigten Staaten funktioniert anders als in Österreich. Grundsätzliche Marktmechanismen gelten aber sowohl hier als auch dort: Je stärker die Verhandlungsmacht auf der Käuferseite konzentriert ist, umso besser die Chance, dass die tatsächlichen Preise sinken. Dass Merck diesen Effekt scheut wie der Teufel das Weihwasser, ergibt sich auch aus dem jüngsten Konzernbericht per 31. Dezember 2025. Unter den „Risiken“ für das Unternehmen wird da – wiederum in Bezug auf die USA – darauf verwiesen, dass die gestiegene Marktmacht („purchasing power“) der Verhandlungspartner zu einem „weiteren Preisdruck“ („further pricing pressures“) führen könnte.
Kritik des Rechnungshofs
In Österreich ist das – angesichts der Fragmentierung des Gesundheitssystems – wohl eher nicht zu erwarten. Auch der Rechnungshof sieht übrigens die – mitunter komplexen – Rabattvereinbarungen kritisch.
In einem bereits 2019 veröffentlichten Bericht, nahm der Rechnungshof die Spitalsapotheken zweier Landeskrankenanstaltenbetreiber unter die Lupe. Dabei befassten sich die Prüfer auch ausführlich mit der Problematik der Einzelvereinbarungen und der – daraus folgenden – intransparenten Vertragsstrukturen. Im Bericht heißt es unter anderem: „Für spezielle hochpreisige Arzneimittel – zumeist im Bereich der Zytostatika (monoklonale Antikörper – Immuntherapien) – wurden in den letzten Jahren diverse komplexe, einer umfassenden Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegende Rabatt- und Kostenteilungsmodelle entwickelt, die nicht nur intransparent, sondern zum Teil auch nur mit hohem Aufwand administrierbar waren.“ Der Rechnungshof verwies diesbezüglich also auch explizit auf „monoklonale Antiköper“ und „Immuntherapien“, zu denen bekanntlich auch „Keytruda“ zählt.
„Volkwirtschaftlich gerechtfertigte Preise“?
Der Rechnungshof empfahl, „bei Rabattmodellen von den beliefernden Pharmaunternehmen möglichst praktikable und transparente Lösungen anzustreben“, und legte dem Gesundheitsministerium nahe, „Möglichkeiten zur effektiven Preisregulierung für überwiegend zur Behandlung in Krankenanstalten verwendbare Arzneimittel zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen“. Bezeichnend fiel offenbar die damalige Stellungnahme des Ministeriums an den Rechnungshof aus: Man thematisiere regelmäßig die Schaffung von mehr Transparenz in der Preisgestaltung im stationären Bereich, entsprechende Vorgehensweisen seien aber nur im Einvernehmen mit den Ländern erfolgreich umsetzbar. Der Rechnungshof wollte es damit nicht auf sich bewenden lassen. Die Prüfer entgegneten, dass zu erwägen wäre, ob man nicht eine im Preisgesetz enthaltene Regelung über die Bestimmung von „volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preisen“ anwenden sollte. Geändert hat sich bis heute jedoch offenbar kaum etwas.
Wie stark fallen die umstrittenen Geheim-Rabatte ins Gewicht? Wird ihr positiver Effekt für die einzelnen Käufer unter Umständen überschätzt. Der Rechnungshof verwies in seinem Bericht darauf, dass es in den von ihm überprüften Apotheken für hochpreisige Arzneimittel zwar Preisnachlässe gegenüber dem Fabriksabgabepreis gegeben habe, allerdings nur geringe bei „Zytostatika“ – unter die der Rechnungshof augenscheinlich auch Immuntherapien wie „Keytruda“ einordnet. Die GÖG wiederum führt in ihrer Preisvergleichsstudie aus, die Einkäufer würden derartige Vereinbarungen „in der Hoffnung“ abschließen, dass „hochpreisige Arzneimittel für sie dadurch leistbar werden“. Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass „dies tendenziell die Listenpreise erhöht, weil die gewährten Rabatte ‚hineinkalkuliert‘ werden.“ Laut einer „älteren Studie zu Rabatten“ habe übrigens kein Einkäufer innerhalb eines Landes den „besten Deal“ erzielen können, sondern es habe sich gezeigt, „dass alle den gleichen Rabatt erhielten“. Nachsatz der GÖG-Expertinnen und -Experten: „Letztere Studie inkludierte auch Österreich.“
Gegen Auskunftsverweigerung vor Gericht
Keine beziehungsweise wenige Vorteile für einzelne Spitalsbetreiber, aber potenziell bedeutende Nachteile für das Gesundheitssystem und die öffentliche Hand insgesamt? Mangels Kenntnis der echten Preise lässt sich auch diese Frage nicht klar beantworten. Unter der Prämisse, dass der Wiener Gesundheitsverbund als größter Nutzer von „Keytruda“ repräsentativ für ganz Österreich sein könnte, was Patientenstruktur und Behandlungsanzahl anbelangt, ließe sich freilich eine Hochrechnung anstellen. Dies auf Basis jener Zahlen, die profil und „Standard“ aus ihren Informationsbegehren nun erstmals vorliegen.
Demnach gab der Gesundheitsverbund im Jahr 2024 rund 60 Millionen Euro für den Kauf von „Keytruda“ aus und behandelte 1761 Patientinnen und Patienten. Das macht im Schnitt rund 34.000 Euro pro Person. Laut Gesundheitsministerium wurden im selben Jahr rund 7000 Patientinnen und Patienten österreichweit mit „Keytruda“ behandelt. Eins zu eins auf diese Zahl hochgerechnet ergibt sich ein gesamtes Kosten-Volumen in einer Größenordnung von knapp unter 240 Millionen Euro.
Betont sei, dass diese Kalkulation mit massiven Unsicherheiten belastet ist. Bemerkenswerterweise liegt das Ergebnis allerdings ziemlich genau bei jenen 245,5 Millionen Euro, die das Gesundheitsministerium auf Basis der Behandlungszahlen und des Fabriksabgabepreises ausgerechnet hat. Stimmt das, hieße es wohl, dass die Rabatte auf „Keytruda“ nicht besonders groß sein können. Ob das wirklich so ist, wollen profil und „Standard“ nun jedenfalls vor Gericht erfahren. Sie haben gegen die Nicht-Beantwortung der entsprechenden Preis-Fragen durch die Spitalsbetreiber bei sämtlichen Landesverwaltungsgerichten Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingebracht.
Andere Einsparungsmöglichkeiten
Nun muss eine Kostenreduktion für die öffentliche Hand nicht zwingend nur über Preissenkungen laufen. Gerade in Bezug auf „Keytruda“ gibt es eine wissenschaftliche Debatte, was die angemessene Dosierung anbelangt. Gemäß der zugelassenen „Fachinformation“ bekommt jeder und jede Erwachsene grundsätzlich die gleiche Menge – egal ob er oder sie 120 Kilogramm schwer ist oder nur 60. Versuche deuten jedoch darauf hin, dass niedrigere – gewichtsbasierte – Dosierungen ebenso wirksam sein können, wie die empfohlene Standard-Dosis. Damit würden natürlich auch entsprechende Kosteneinsparungen einhergehen. In einigen Ländern – darunter die Niederlande, Kanada und Israel – hat man bereits damit begonnen, auf gewichtsbasierte Dosierung umzustellen.
In Österreich ist man davon weit entfernt. Lediglich einer der von profil und „Standard“ befragten Landeskrankenanstaltenträger gab an, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine gewichtsbasierte Dosierung vorgenommen werde – meist in der Pädiatrie oder bei älteren Patienten. Weitere Versuche in Richtung gewichtsbasierter Dosierung gab es nur bei einem weiteren Spitalsbetreiber der öffentlichen Hand. Echte Studien hat kein einziger durchgeführt.
Die „Game-Changer“-Frage
Einer, der „Keytruda“ aus seiner täglichen Arbeit kennt, ist Matthias Preusser, Professor für Internistische Onkologie an der Medizinischen Universität Wien und Leiter der Onkologie-Abteilung am Wiener AKH. Auch er bestätigt im Gespräch mit dem „Standard“, dass es sich bei „Keytruda“ um ein Medikament handelt, das bei vielen Krebsarten gut wirkt. Den Begriff „Game-Changer“, der in Bezug auf „Keytruda“ mitunter verwendet wird, betrachtet er jedoch differenziert: „Es ist schon ein Medikament, das die Überlebenszeit bei guter Lebensqualität für viele Patienten verbessern kann“, erläutert der Experte. Und es habe in manchen Einsatzbereichen sogar die Heilungsraten erhöht. „Das gab es in der Onkologie bisher nicht so oft, dass ein Medikament, das noch dazu recht gut verträglich ist, wirklich substanzielle Verbesserungen bringt im Leben und in der Überlebensqualität“, betont Preusser.
Doch „Keytruda“ sei in diesem Bereich nicht das einzige Medikament: „Es ist ein prominentes Beispiel für eine ganze Medikamentenklasse“, erklärt der Onkologe. In diesem Bereich – den sogenannten Immun-Checkpoint-Inhibitoren – gebe es inzwischen jedoch viele Medikamente. Und der „Game-Changer“ sei ursprünglich ein anderer Immun-Checkpoint-Inhibitor namens Ipilimumab gewesen.
Matthias Preusser, Leiter der Onkologie-Abteilung am Wiener AKH
© Felicitas Matern
Matthias Preusser, Leiter der Onkologie-Abteilung am Wiener AKH
„Auch andere Medikamente, die genauso gut wirken“
Unter Immun-Checkpoint-Inhibitoren versteht man – vereinfacht gesagt – Medikamente, die verhindern, dass Tumorzellen dem Immunsystem vorspielen können, Teil des gesunden Körpers zu sein. Das führt dann dazu, dass das Immunsystem den Krebs tatsächlich als Feind erkennt und bekämpft.
„Keytruda“ sei weder der erste, noch der einzige Vertreter dieser Arzneimittelgruppe, sagt Preusser: „Und es gibt auch andere, die genauso gut wirken.“ Er selbst würde eher die gesamte Medikamentenklasse der Immun-Checkpoint-Inhibitoren als „Game-Changer“ bezeichnen – und „Keytruda“ sei darin ein „gut etablierter, prominenter Vertreter“. Es gebe aber auch andere Medikamente von anderen Firmen.
Den großen medizinischen Fortschritt, den Immun-Checkpoint-Inhibitoren wie „Keytruda“ gebracht haben, beschreibt Preusser mit seinen persönlichen Eindrücken aus der Patientenbehandlung: „Mich fasziniert, dass die Leute einen Viertelliter farblose Flüssigkeit in die Vene bekommen und der Tumor schrumpft. Vor allem, wenn man zwanzig Jahre im Feld tätig ist und gesehen hat, wie die Leute trotz Chemotherapie reihenweise sterben und es ihnen schlecht geht. Jetzt kommen sie zur ambulanten Infusionsverabreichung, lesen währenddessen die Zeitung oder spielen ein bisschen am Handy herum, kriegen – wie gesagt – einen Viertelliter farblose Flüssigkeit und gehen teilweise pfeifend wieder davon. Und das über Jahre.“ Das habe „wirklich Game-Changer-Charakter“.
Frage der Behandlungsdauer
Was die Idee eines gewichtsbasierten Einsatzes von „Keytruda“ betrifft, verweist Preusser darauf, dass man zunächst mit entsprechenden Studien beweisen müsse, ob eine geringere Dosierung genauso wirksam sei. Methodisch seien solche Studien kein Problem. Die Frage sei aber, wer die notwendigen Millionen dafür in die Hand nehmen würde. Die Herstellerfirma werde das Geld wahrscheinlich nicht ausgeben, um dann nachher weniger einzunehmen, meint der Experte. Für die öffentliche Hand, in deren Interesse das liegen würde, wäre es aber eine durchaus sinnvolle Fragestellung. Ebenso wie die Frage, wie lange man „Keytruda“ im Zuge der Behandlung verabreichen muss – ob es also wirklich notwendig sei, das über Monate und Jahre hinweg zu tun.
Manchmal müsse man wegen Nebenwirkungen mit der Therapie aufhören, schildert Preusser. Da habe man in der Praxis gesehen, dass die Wirkung – obwohl man aufgehört hat – noch lange bestehe: „Und zwar ist es wahrscheinlich deswegen, weil das Immunsystem ja ein Gedächtnis hat.“ Das seien jedoch alles ungeklärte Fragen. Bei der Therapie müsse man sich an die in Studien untermauerte zugelassene Dosierung halten – aus rechtlicher Sicht, und weil man Patienten keinem Risiko aussetzen könne.
Merck: „Optimale Dosis und Dauer“ mit Studien bestimmt
Merck selbst zeigt sich jedenfalls wenig begeistert, was geringere Dosierungen anbelangt: „Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass gewichtsbasierte Dosen, die nicht im Rahmen einer klinischen Studie untersucht wurden, die gleiche therapeutische Wirkung hätten, wie die in der behördlich genehmigten Fachinformation empfohlenen Dosierungen“, lässt MSD Österreich auf Anfrage von profil und „Standard“ wissen. Man habe umfangreiche klinische Studien durchgeführt, um die „optimale Dosis und Dauer von „Keytruda“ zu bestimmen“.
Wirtschaftlich optimal für Merck ist es naturgemäß, wenn sich geringere Dosierungen nicht durchsetzen. Alleine im Vorjahr machte der Konzern fast die Hälfte seines Gesamtumsatzes von 65 Milliarden US-Dollar mit „Keytruda“. 31,7 Milliarden Dollar brachte das Krebs-Mittel an Erlösen ein. Während hohe Preise in Wohlfahrtsstaaten wie Österreich das Gesundheitssystem langfristig unter Druck bringen können, führen sie in anderen Regionen der Welt dazu, dass Menschen, die das Medikament unmittelbar brauchen würden, schlichtweg keinen geregelten Zugang dazu erhalten.
Behandlung per Gerichtsbeschluss
In Südamerika sehen sich Krebskranke in vielen Fällen dazu gezwungen, die Behandlung mit „Keytruda“ bei Gericht einzuklagen, weil ihnen ihre Krankenversicherung das teure Medikament aus freien Stücken nicht zur Verfügung stellt. Wie das Projekt „The Cancer Calculus“ gezeigt hat, wurden alleine in Brasilien seit 2019 rund 4.300 derartige Anträge bei Gericht eingebracht. Der Großteil davon wurde zugunsten der Patienten entschieden. Dennoch kann bei einer Krankheit wie Krebs jede derartige Verzögerung in der Behandlung fatal sein.
Es geht um Leben oder Tod, um Verzweiflung – und um viel Geld. In einer solchen Situation gedeiht auch die Kriminalität. Auf dem Schwarzmarkt kursieren Fälschungen von „Keytruda“, die deutlich billiger, aber immer noch teuer sind – und naturgemäß keine entsprechende Wirkung entfalten. In Mexico – in der Stadt Guadalajara – gibt es eine Straße voll illegaler Apotheken. Dort trägt niemand weiße Mäntel. Als ein Journalist des „Cancer Calculus“-Recherchepartners „El País“ nach „Keytruda“ fragt, blickt der Händler, der ein Tränen-Tattoo zur Schau trägt, in sein Mobiltelefon und findet angeblich heraus, dass es eine 100-Milligramm-Phiole auf Lager gibt – für umgerechnet knapp 1.700 US-Dollar. Viel Geld, aber nur rund ein Drittel des offiziell von Apotheken im Internet beworbenen Preises in dem Land. Die Echtheit darf freilich bezweifelt werden.
Eine in den USA lebende Nepalesin wiederum erzählte dem ICIJ, wie sie für einige Monate in ihre Heimat zurückgereist sei, um ihre krebskranke Mutter zu pflegen. Einzige Möglichkeit, um an Keytrdua zu kommen, sei gewesen, es – quasi unter der Hand – aus Indien einzuführen. Die Mutter starb. Wieder in den USA zurück, hätten Bekannte sie dann auf einen Zeitungsartikel aufmerksam gemacht: Demnach war ihr Lieferant – ein indischer Spitalsmitarbeiter – festgenommen worden, weil er leere „Keytruda“-Fläschchen mit einer anderen Flüssigkeit angefüllt und diese verkauft haben soll.
In Italien wiederum ließen Kriminelle im Jänner 2019 Keytruda mit einem Wert von – am Listenpreis gerechnet – 39 Millionen Euro aus einem Lagerhaus in der Nähe von Mailand mitgehen, wie das Magazin „L‘Espresso“ herausgefunden hat.
Merck verweist auf hohe Entwicklungskosten
All das sind letztlich gravierende Nebenwirkungen eines Milliardengeschäfts. Was die Preisgestaltung betrifft, erklärt MSD Österreich auf Anfrage von profil und „Standard“: „Wir blicken auf eine lange Tradition zurück, bei der wir die Preise für unsere Arzneimittel verantwortungsbewusst festlegen, um ihrem Wert für Patientinnen und Patienten und das Gesundheitswesen insgesamt Rechnung zu tragen.“ Preise würden „je nach Markt“ variieren, was auf „zahlreiche Faktoren“ zurückzuführen sei – darunter auch „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Gesundheitssysteme“.
Bis heute seien weltweit mehr als drei Millionen Menschen mit „Keytruda“ behandelt worden, erklärt MSD. Es habe „zuvor tödliche Formen fortgeschrittener Krebserkrankungen in beherrschbare Krankheiten mit erhöhten Überlebensraten“ verwandelt. Merck habe bis 2025 mehr als 30 Milliarden US-Dollar in eigene Forschung und Entwicklung investiert, 14 Milliarden US-Dollar in Forschungskooperationen zur Weiterentwicklung und zwei Milliarden Dollar in Investitionen zur Erweiterung der Herstellung.
Doch nur 4,8 Milliarden Dollar?
Das sind riesige Zahlen. Allerdings hat Merck seit 2015 auch rund 160 Milliarden Dollar Umsatz mit „Keytruda“ gemacht. Kritiker zweifeln zudem an den Angaben bezüglich der Entwicklungskosten. „Public Eye“, eine Non-Profit-Organisation aus der Schweiz, siedelt in einer aktuellen Schätzung die Entwicklungskosten für „Keytruda“ bei rund 1,9 Milliarden Dollar an. Würde man fehlgeschlagene klinische Studien einrechnen, wären es 4,8 Milliarden Dollar gewesen. Diese Kosten habe Merck längst wieder hereingebracht, meint man bei „Public Eye“.
Grundsätzlich sind Pharmaunternehmen darauf angewiesen, mit am Markt erfolgreichen Medikamenten so viel Geld zu verdienen, dass sie Entwicklungskosten abdecken, Verluste aus fehlgeschlagenen Projekten ausgleichen, in neue Forschung investieren und Investoren eine akzeptable Rendite zukommen lassen können. Wie hoch der „faire“ Gewinn ist, wenn es auf der anderen Seite um Menschenleben geht, sorgt immer wieder für Debatten. In Bezug auf „Keytruda“ ist eine davon aktuell jedoch besonders vorherrschend.
Patent-Manöver?
Im Jahr 2028 läuft in den USA das Haupt-Patent aus, das Merck in Bezug auf „Keytruda“ hält. 2031 ist es dann in der EU so weit. Dann können Konkurrenten billigere Versionen und sogenannte Generika auf den Markt bringen. Akzeptiert Merck, dass sich das ganz große Geldverdienen mit „Keytruda“ dem Ende nähert – oder versucht man, diesen Punkt nach hinten zu verschieben und Preise hochzuhalten?
Einiges deutet auf Zweiteres hin: Das Pharmakonzern hat „Keytruda“ mit einer anderen Substanz so kombiniert, dass die Mischung mit einer Injektion unter die Haut verabreicht werden kann – was deutlich einfacher ist als eine Infusion. Bringt man Spitäler dazu, bis zum Auslaufen der ursprünglichen Patente auf die neue, für Krankenhäuser deutlich weniger aufwendige Verabreichungsform umzusteigen, ist man über Jahre hinweg weiter gut im Geschäft. „Keytruda Qlex“, wie die Neuauflage heißt, ist in den USA bis 2043 patentgeschützt. In der EU wurde ebenfalls bereits ein Patentantrag gestellt. Eine Entscheidung ist allerdings noch ausständig. Wenn das Patent genehmigt wird, läuft es bis 2040.
Das macht es für die Konkurrenz naturgemäß weniger attraktiv, ihrerseits in eine billigere Version der althergebrachten Infusionslösung zu investieren. Im Hearing vor dem US-Senat wurde Merck-Boss Davis gefragt, ob er sich dazu bekennen würde, Mitbewerber beim Markteintritt nicht zu blockieren, wenn das Hauptpatent auf „Keytruda“ auslaufe. Davis antwortete, er werde nicht versuchen, ein Nachahmerpräparat („biosimilar“) einer Infusions-Variante von „Keytruda“ zu verhindern. Gut möglich, dass am Markt für „Keytruda“ Infusionen dann aber gar nicht mehr so wichtig sind.
Stefan Melichar
ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.