Das Schild des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) an einem Gebäude in Wien.
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Integrationsfonds-Prozess: Urteil wohl nicht vor Juni

Das Millionen-Verfahren um Immobiliendeals des Österreichischen Integrationsfonds läuft ohnehin bereits seit Sommer 2024. Nun verzögert sich auf den letzten Metern die Entscheidung.

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Ein bisschen lagen am Montagmorgen im frisch renovierten Saal 312 des Wiener Straflandesgerichts schon Urteils-Vibes in der Luft. Jene gewisse Spannung, die entsteht, wenn ein Prozess eigentlich jederzeit zu Ende gehen kann. So ganz genau weiß man das nämlich vorher nicht immer. Doch jene, die sich bereits ein Ende des seit Sommer 2024 laufenden Millionen-Verfahrens um frühere Immobiliendeals des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) erhofft hatten, müssen sich nun doch noch einmal deutlich gedulden.

Am Montag zog sich die Richter nämlich nicht zur finalen Entscheidungsfindung zurück – sondern beriet stattdessen mit den zahlreichen Prozessbeteiligten langwierig die Frage, wann weitere Verhandlungstage stattfinden können, an denen alle (drei Berufsrichter, ein Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, fünf Angeklagte, deren Anwälte und die Schöffen) zumindest einigermaßen Zeit haben. Das etwas ernüchternde Resultat: Mit einem Urteil ist wohl nicht vor Juni zu rechnen. Dazwischen geht sich mit Müh und Not noch ein weiterer Termin im Mai aus.

Neuer Auftrag an Gutachter

profil berichtet seit 2024 regelmäßig vom ÖIF-Prozess. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft einem früheren Manager des Fonds und mehreren Mitangeklagten vor, im Zuge diverser Immobiliengeschäfte in den Jahren 2006 bis 2009 Untreue begangen zu haben. Sie sollen das Vermögen des Fonds „geplündert“ haben, wie es ein Vertreter der WKStA in einer der ersten Verhandlungen vor mittlerweile auch schon wieder eineinhalb Jahren formuliert hat. Die damalige Ausgangslage gilt im Grunde bis heute: Die Anklagebehörde hält an den Vorwürfen fest, die Angeklagten bestreiten diese vehement. Am Ende des Tages muss das Gericht darüber entscheiden.

Dass sich doch nicht bereits am Montag ein Urteilsspruch ausgehen würde, ergab sich spätestens im Zuge der eingehenden Befragung eines der beigezogenen Gerichtssachverständigen durch die Verteidigung. Der Immobilienexperte, der damit beauftragt ist, den Wert zweier – im Jahr 2008 vom ÖIF verkaufter – Wohnhäuser zu ermitteln, muss nun nämlich zusätzlich noch einmal unter neuen rechtlichen Prämissen nachrechnen.

Obergrenze oder nicht?

Die WKStA geht vom Verdacht aus, dass die zwei Zinshäuser mit Flüchtlingswohnungen vom Fonds weit unter ihrem Wert veräußert wurden. Das ergibt sich nicht zuletzt aus einem Vergleich zwischen dem vom Gutachter ermittelten Wert und dem – deutlich niedrigeren – Verkaufspreis. Es geht um Millionen. 

Im Zentrum der Debatte zwischen Verteidigern und dem Gutachter steht nun die Frage, inwieweit der Experte eine im sogenannten Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) vorgesehene Mietobergrenze von 3,02 Euro pro Quadratmeter bei seinen Kalkulationen berücksichtigen hätte müssen oder nicht. Der Sachverständige selbst hat einem Teil seiner Berechnung nämlich einen Mietzins von rund 6 Euro pro Quadratmeter zugrunde gelegt – dass da ein deutlich höherer Wert herauskommt, liegt auf der Hand. 

Der Experte begründet sein Vorgehen damit, dass es trotz WGG eben marktüblich sei, mit der Zeit höhere Mieten zu verrechnen. Auf Seiten der Verteidiger pocht man hingegen auf den Grundsatz, „einmal WGG, immer WGG“, und betont, dass die Angeklagten zum Zeitpunkt des Verkaufs von nichts anderem ausgehen mussten, als von einer „redlichen“ Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Miet-Obergrenze – und damit einem geringeren Immobilienwert.

Prozess geht im Mai weiter

Nun wird der Sachverständige unter dieser Prämisse nochmals Werte für die beiden Immobilien ermitteln. Befragen kann man ihn in der nächsten Verhandlung im Mai dazu allerdings nicht. In einer Verhandlungspause am Montag offenbarte er, dass er an diesem Tag keine Zeit hat. In der langwierigen Termindebatte zuvor war dieser Umstand allem Anschein nach irgendwie unter den Tisch gefallen.

Der vorsitzende Richter, Michael Tolstiuk, entschärfte den aufkeimenden Unmut mit einer salomonischen Lösung: Der Sachverständige kann sein Ergebnis schriftlich abliefern. Und sollte es dazu noch Fragen geben, werde man auch das arrangieren. Spätestens am – möglicherweise dann wirklich letzten – Verhandlungstag im Juni.

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.