ÖIF-Prozess: Die plötzlich aufgetauchten Mails des Hauptangeklagten
Mittlerweile ist es mehr als zehn Jahre her, dass in der Millionen-Causa um frühere Immobiliengeschäfte des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) die Ermittlungen starteten. Seit eineinhalb Jahren wird vor Gericht verhandelt. Da könnte man eigentlich annehmen, dass alles, was inhaltlich relevant ist, längst auf dem Tisch liegt. Doch dann überraschte der Hauptangeklagte Ex-ÖIF-Geschäftsführer am Dienstag im Rahmen des Prozesses damit, dass er eine Reihe bis dato unberücksichtigter E-Mails vorlegte.
Diese E-Mails wurden laut Rechtsanwalt Johannes Zink, der den früheren ÖIF-Manager vertritt, zwar seinerzeit von den Ermittlungsbehörden sichergestellt. Sie fanden jedoch bisher offenbar weder Eingang in den offiziellen Akt, noch in das Gutachten eines Wirtschaftssachverständigen, dessen Expertise für die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine wichtige Rolle spielt.
Ex-ÖIF-Manager: „Keine Alleingänge“
Betont sei: Über die inhaltliche Wertung der Mails muss am Ende des Tages das Gericht entscheiden. Der Hauptangeklagte, der sämtliche Vorwürfe bestreitet, fühlt sich durch die Mails aber jedenfalls entlastet. Dies unter anderem in Bezug auf mehrere grundsätzliche Punkte, die in Zusammenhang mit dem Verfahren von Bedeutung sind. So argumentierte der frühere Manager am Dienstag mit Verweis auf die an den nun vorliegenden Kommunikationsverläufen beteiligten Personen, dass er in seiner damaligen Funktion keineswegs am sogenannten Kuratorium des ÖIF vorbei agiert oder Alleingänge getätigt habe.
Das Kuratorium, in dem Abgesandte verschiedener Ministerien – allen voran aus dem Innenministerium – saßen, war das oberste Entscheidungsgremium des Integrationsfonds. Die WKStA wirft dem Hauptangeklagten vor, dieses Gremium in Bezug auf die umstrittenen Immobiliengeschäfte getäuscht zu haben. Der Ex-ÖIF-Manager bestreitet das und verweist nun auf E-Mails, die eine enge Abstimmung mit dem Kuratorium beziehungsweise dessen Spitzen zeigen sollen – und zwar auch außerhalb der offiziellen Sitzungen.
Gutachter suchte nur nach Stichwörtern
Die seinerzeitigen Vorsitzenden des Kuratoriums waren Spitzenbeamte aus dem Innenministerium (BMI), zu dem der ÖIF ressortierte. „Haben Sie geprüft, ob es Korrespondenz zwischen meinem Mandanten und Kuratoriumsmitgliedern gab“, wollte Rechtsanwalt Zink vom Wirtschaftssachverständigen wissen, dem diese Mails bis dato offenbar unbekannt waren. Er habe gesehen, dass es Korrespondenz gegeben habe, lautete dessen Antwort. Er könne jedoch keine gesamthafte Aussage dazu treffen. Er müsse sich bei der Gutachtenserstellung darauf beschränken, was bei der Suche nach bestimmten Stichwörtern herauskomme. „Das ist kein persönlicher Angriff“, betonte Zink mit Blick auf den Sachverständigen: Bei 14.900 Mails könne viel passieren.
Auch in Bezug auf ein weiteres ihrer Kernargumente sieht sich die Verteidigung durch die nun vorgelegten E-Mails gestärkt: Dass man schauen musste, im ÖIF vorhandene Geldmittel möglichst rasch zu verwenden, damit diese nicht am Jahresende ans Finanzministerium (BMF) zurückfallen würden. Damit werden zumindest teilweise Überweisungen von insgesamt 750.000 Euro auf ein Treuhandkonto bei einer Hausverwaltungsfirma begründet, welche die WKStA als „rechtsgrundlos“ angeklagt hat.
BMI über BMF: „Der nervt aber ordentlich“
„Mir ist lieber, ich habe einen Polster, bevor ich es ans BMF rückführe“, erklärte der Ex-Geschäftsführer. Mit dieser Grundhaltung sieht er sich unter anderem durch ein E-Mail des Steuerberaters des Fonds bestätigt, in dem es sinngemäß hieß, der Manager wäre schlecht beraten, übrigbleibende Mittel zunächst zurückzuzahlen und dann darauf zu warten, ob er im Bedarfsfall neue bekommt. Das Mail stammte aus einer etwas früheren Zeit als die 750.000-Euro-Transaktion. In der Darstellung des Hauptangeklagten handelte es sich beim Match mit dem Finanzministerium jedoch um eine generelle Problematik.
Das BMF hatte ebenfalls einen Vertreter im Kuratorium sitzen, der offenbar durchaus detaillierte Fragen stellte. Einem der Mails zufolge leitete eines der anderen Geschäftsführungsmitglieder des Fonds eine solche Kommunikation mit dem BMF-Beamten auch an Kuratoriums-Zuständige aus dem Innenministerium weiter. „Der nervt aber ordentlich“, kommentierte einer von ihnen. „Dürfte viel Zeit haben“, schrieb ein anderer. Der Hauptangeklagte verweist diesbezüglich auf ein laufendes Tauziehen zwischen Innen- und Finanzministerium um das ÖIF-Budget. Er selbst habe um die Mittel für den Integrationsfonds und dessen Projekte gekämpft.
Nach rund eineinhalb Verhandlungsjahren ist der ÖIF-Prozess mittlerweile in seiner finalen Phase angekommen. Nach vielen Zeugenbefragungen wird nun die Arbeit der Sachverständigen abgeklopft, die für die Anklage eine wichtige Rolle spielen. Dabei geht es nicht nur um den von der WKStA beauftragten Wirtschaftsexperten, sondern auch um mehrere Immobiliengutachter.
Häuser nicht zu billig, sondern zu teuer verkauft?
Der Hauptangeklagte Ex-ÖIF-Geschäftsführer verwies am Dienstag in einem längeren Statement auf eine – offenbar im Auftrag des Gerichtes – kürzlich vorgenommene Neuberechnung eines der Sachverständigen. Diese bezieht sich immerhin auf einen der Hauptaspekte der Anklage, den Verkauf zweier Häuser mit Flüchtlingswohnungen im Jahr 2008 um insgesamt 1.185.000 Euro. Dies sei weit unter dem Verkehrswert erfolgt, argumentiert die WKStA in der Anklage mit Verweis auf das ursprüngliche Gutachten des Sachverständigen, der damals einen Wert von 7,2 Millionen Euro ermittelte. Nach Abzug einer gewissen Bandbreite von 20 Prozent bezifferte die WKStA den mutmaßlichen Schaden für den ÖIF – und damit die öffentliche Hand – aus diesem Deal letztlich mit 4.575.000 Euro.
Nun berechnete der Sachverständige offenbar den Wert unter anderen rechtlichen Gegebenheiten neu – nämlich streng nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG), das eigentlich für die beiden Immobilien gilt. Unter dieser Prämisse sei nun ein Wert von 535.606 Euro herausgekommen, resümierte der Hauptangeklagte am Dienstag und ergänzte mit einer gewissen Ironie: Er hoffe, vom Käufer nicht geklagt zu werden, weil er ihm die Häuser viel zu teuer verkauft habe. Der damalige Käufer – ein Immobilienunternehmer – zählt übrigens ebenfalls zu den Angeklagten im ÖIF-Prozess. Alle bestreiten sämtliche Vorwürfe.
WKStA will Ex-Manager zwei Tage lang befragen
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass findige Immobilienentwickler die strengen Verwertungsbeschränkungen durch das WGG ignorieren oder aushöhlen und damit einen höheren Wert aus einer Liegenschaft ziehen als eigentlich vorgesehen. Die Frage ist, ob die ÖIF-Führung dies rechtlich beim Verkauf voraussehen musste. Am Ende wird es ausschließlich am Gericht liegen, all das zu würdigen.
Vorerst sind Verhandlungstermine bis Mitte April vorgesehen. Die WKStA will ihrerseits den Hauptangeklagten noch eingehend befragen. Und das könnte dauern, wie ein Vertreter der Anklagebehörde am Dienstag ausführte: Selbst, wenn der Ex-ÖIF-Geschäftsführer von seinem Recht, keine Fragen zu beantworten, Gebrauch machen würde, müsse man allein für das Vortragen der Fragen und Vorhalte zwei Verhandlungstage einplanen.
profil berichtet seit 2024 laufend aus dem Gerichtssaal.