Am Wiener Straflandesgericht läuft seit Sommer 2024 der Prozess rund um Immobiliendeals des Integrationsfonds.
Prozess um Integrationsfonds-Immobilien: Grande Finale am 13. Juli
Er habe sich über die klare Rechtslage hinweggesetzt. Er habe grundlegende Pflichten „in eklatanter Weise“ verletzt. Und er habe seinen Auftrag „nicht objektiv, sondern willkürlich“ erfüllt.
Stefan Prochaska, einer von gleich mehreren Top-Anwälten im Verhandlungssaal, macht am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht nochmals so richtig klar, wie er die Arbeit eines bestimmten Sachverständigen einstuft. Der Immobilienexperte hat für die Ermittlungsbehörden Wertgutachten zu Wohnhäusern und Wohnungen erstellt, die vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) in den Jahren 2008 und 2009 verkauft worden waren. Nicht zuletzt auf Basis dieser Bewertungen wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einem früheren Manager des Fonds und mehreren Mitangeklagten nun vor, die Immobilien viel zu billig abgegeben zu haben – mit einem Millionen-Schaden für die öffentliche Hand.
Die Angeklagten bestreiten sämtliche Vorwürfe. In den vergangenen Monaten wurde die Arbeit des nunmehrigen Gerichtssachverständigen von mehreren Verteidigern regelrecht seziert. Wesentliche Diskussionspunkte: Hat der Sachverständige fälschlicherweise die Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes außer Acht gelassen, das eigentlich einen – potenziell stark wertmindernden – Mietpreisdeckel vorsieht? Hat er seine Berechnungen unter falschen Prämissen durchgeführt, was die Weiternutzung der Wohnungen als Flüchtlingsunterkünfte betrifft? Und hat er überhaupt die passende Methodik angewandt?
Gutachter befangen?
Anwalt Prochaska stellte am Mittwoch einen umfassenden Ablehnungsantrag: Der Sachverständige sei wegen Befangenheit seines Amtes zu entheben. Er habe ausschließlich Tatsachen und Bewertungsansätze gewählt, welche die Anklagevorwürfe stützen würden. Sein Gutachten sei unverwertbar und aus dem Verfahren auszuscheiden – und außerdem sollte dem Gutachter kein Honorar bezahlt werden. Der Sachverständige wehrte sich: Er sei in keiner Weise befangen. Er habe sein Gutachten „neutral und unabhängig“ erstellt, und es habe keine Einflussnahme gegeben.
Nach kurzer Beratung wies das Gericht den Antrag des Anwalts zurück: Man sehe in Bezug auf die Gutachten des Sachverständigen keine vorgefasste Meinung, meinte Tolstiuk. Prochaska brachte auch noch einen Antrag auf Gutachtensergänzung in Bezug auf einen weiteren Sachverständigen ein – darüber wurde vorerst noch nicht entschieden. Insbesondere der Befangenheitsantrag spielt jedoch auch auf eine grundsätzliche – potenziell nicht unheikle – Thematik an: die Rolle von Gutachtern, die zunächst im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft beauftragt und später dann als Gerichtssachverständige übernommen werden.
Urteil wohl am 13. Juli
Wie der Schöffensenat im konkreten Fall die Ergebnisse der Sachverständigen inhaltlich einordnet, wird man freilich erst wissen, wenn das Urteil verkündet wird. Und das dürfte nun – gemessen an der Verfahrensdauer von fast zwei Jahren – bald der Fall sein.
Für den nächsten Prozesstag am 13. Juli plant Richter Michael Tolstiuk die Schlussplädoyers von WKStA und Verteidigern, wie am Mittwoch verkündet wurde. Der Vertreter der Anklagebehörde will sich kurzhalten, wobei das in diesem Riesen-Verfahren mit zahlreichen – teils hochkomplexen – Anklagepunkten relativ ist: Die Rede ist von ungefähr einer Stunde. Die Anwälte der insgesamt fünf Angeklagten werden von der Dauer her jeweils wohl eher darunter bleiben. Da die Verhandlung an diesem Tag „open end“ angesetzt ist, ist also wohl auch gleich mit einem Urteil zu rechnen.
Das Finale im Integrationsfonds-Prozess steigt also noch vor jenem der Fussball-WM am 19. Juli. Letztere dauert allerdings nur fünf Wochen, der Start der Ermittlungen in der ÖIF-Causa liegt hingegen bereits mehr als zehn Jahre zurück. Und im Unterschied zum millionenschweren Strafverfahren um die ÖIF-Immobilien ist im Endspiel, das ein paar Tage später im MetLife-Stadion im US-Bundesstaat New Jersey über den grünen Rasen geht, ein rechtskräftiger Ausgang zu erwarten.