Christian Hafenecker

Ehrenerklärung

Christian Hafenecker

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In dem von Christian Rainer verfassten Leitartikel des „profil“ Nr. 28 vom 11.7.2021 mit dem Titel „Die vierte Welle“ befasste sich Christian Rainer mit der bevorstehenden vierten Welle der Covid-19-Pandemie und den seines Erachtens notwendigen Maßnahmen zu deren Einschränkung. Dieser Leitartikel endete mit der Feststellung, dass Herr Hafenecker weiter sein Unwesen treiben dürfte, statt nach § 89 Strafgesetzbuch wegen der Herbeiführung einer Gefahr für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Sicherheit eines anderen angeklagt zu werden. Dr. Christian Rainer und das „profil“ halten fest, dass sie Herrn Christian Hafenecker mit dieser Wertung nicht vorwerfen wollten, sich tatsächlich gerichtlich strafbar gemacht zu haben. Sollte dieser Eindruck entstanden sein, bedauern sie das. Ihnen liegen keine Anhaltspunkte für ein gerichtlich strafbares Verhalten von Christian Hafenecker vor.