Elfriede Hammerl: Freiwillig

Elfriede Hammerl: Freiwillig

Ein Gerichtsurteil und die Frage, was unter einvernehmlichem Sex zu verstehen ist.

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Das alte unschöne Lied. Eine Frauensperson sagt, sie sei vergewaltigt worden. Der Beschuldigte oder die Beschuldigten sagen, sie hätte freiwillig Sex mit ihm bzw. mit ihnen gehabt. Keine Zeugen außer den Beteiligten. Wem glaubt das Gericht und warum?Kürzlich glaubte ein Schöffensenat in Niederösterreich zur Hälfte einer jungen Frau und zur Hälfte den beiden Beschuldigten. Im Zweifel für die Angeklagten, daher: Freispruch.

Ja, so ist das in einem Rechtsstaat. Die Staatsanwältin meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Jetzt muss die nächste Instanz entscheiden. Kein Grund zur Aufregung. Oder doch?

Die Geschichte geht so: Eine 15-Jährige ist um halb elf in der Nacht unterwegs vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters. Zwei 18-jährige Burschen folgen ihr und holen sie ein. Einer habe sie, sagt das Mädchen, niedergeschlagen. Mit einem unbekannten Dritten hätten die zwei sie dann auf einen nahen Sportplatz geschleppt. Dort habe einer der beiden Angeklagten sie vergewaltigt. Nach einem Befreiungsversuch sei sie erneut eingeholt und vom zweiten Angeklagten vergewaltigt worden. Erst dann sei es ihr gelungen, davon und nach Hause zu laufen.

Die Burschen hingegen behaupten: Das Ganze war ein freundschaftliches Treffen, man habe zusammen einen Joint geraucht und danach einvernehmlich Sex gehabt. Eine der Verteidigerinnen erklärt, das Mädchen leide an einer psychischen Erkrankung und habe zum betreffenden Zeitpunkt einen „Medikamentencocktail intus“ gehabt. Auch die Vokabel „zugedröhnt“ fällt.

So. Und jetzt? Der Joint konnte nicht bewiesen werden. Der Medikamentencocktail auch nicht. Im Krankenhaus, wo das Mädchen sofort nach dem Vorfall untersucht wurde, fiel ein Drogentest negativ aus. Dafür wurden „eindeutige Verletzungsspuren“ diagnostiziert – Kratzspuren am Rücken, an den Knien und an den Oberschenkeln sowie eine Rötung am Kinn.

Aber das, was bekannt wurde, wirft doch die Frage auf, welche Vorstellungen von Freiwilligkeit da durch welche Köpfe geistern.

Aber: Die 15-Jährige hat bei fünf Einvernahmen den Tathergang nicht immer gleich geschildert. Und die Burschen hatten ihre Mobiltelefonnummer auf ihren Handys gespeichert. Sie sagt, das sei während der Tat passiert, bewiesen ist es nicht. Kurzum: Freiwilligkeit vonseiten des Mädchens habe nicht ausgeschlossen werden können, und ein subjektives Erkennen der Angeklagten, dass sie einen Widerstand der 15-Jährigen zu überwinden hatten, sei nicht nachzuweisen gewesen – so der vorsitzende Richter.

Ja, wie es genau war, wird man nie erfahren. Und nicht alle Vernehmungsdetails sind bekannt. Aber das, was bekannt wurde, wirft doch die Frage auf, welche Vorstellungen von Freiwilligkeit da durch welche Köpfe geistern. Ist es wahrscheinlich, dass eine 15-Jährige auf dem Heimweg vom Bahnhof aus Jux und zum Vergnügen beschließt, sich von zwei mehr oder weniger fremden Männern am Straßenrand schnell penetrieren zu lassen? Kann man von Freiwilligkeit reden, weil die Angeklagten subjektiv keinen Widerstand ihres Opfers erkannt haben? Hätten sie sich an dem Mädchen vergreifen dürfen, wenn es tatsächlich mit Medikamenten zugedröhnt gewesen wäre, weil psychische Beeinträchtigung für Freiwilligkeit steht? Und falls ihnen das Mädchen ihre Handynummer aus freien Stücken gegeben hätte – wäre das eine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr gewesen?

Ach ja, die beiden Angeklagten sind übrigens Asylwerber, aus Somalia bzw. Afghanistan. Das hat einerseits den Mob mobilisiert, der am liebsten zur Lynchjustiz geschritten wäre, aber nicht aus Mitgefühl mit dem Opfer, sondern aus Wut auf die Ausländer, und andererseits vielleicht dazu geführt, dass man bei der Urteilsfindung besonders vorsichtig war, um nur ja nicht in den Verdacht der Xenophobie zu kommen.

Auf der Strecke blieb eine 15-Jährige, deren Glaubwürdigkeit auf altbekannte Weise in Zweifel gezogen wurde. Hat sich nicht genau erinnert. Hat sich nicht bei jeder Vernehmung genau gleich erinnert. Muss die Burschen gekannt haben (Handynummer). Hat sich nicht so gewehrt, dass die Burschen gleich gemerkt haben, sie will nicht.

Noch einmal: Rechtsstaat. Wichtig. Keine vorschnellen Verurteilungen. Im Zweifel … Aber wenn man’s übertreibt mit den Zweifeln, dann sind wir wieder bei: Lebt ja noch, atmet ja noch, kann schon nicht so schlimm gewesen sein.

Hoffen auf die nächste Instanz. Ja, schon. Nur sind die beiden Freigesprochenen inzwischen untergetaucht.

Jetzt im Buchhandel: Elfriede Hammerl, Alte Geschichten (K&S). [email protected] www.elfriedehammerl.com