Elfriede Hammerl: Kein Verschulden

Soll sich der Staat ins Eheleben einmischen? Ja. Dafür wird geheiratet.

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Die Regierung will das Verschuldensprinzip bei Scheidungen abschaffen. Das gefällt vielen. Verschulden, Schuld – was für moralinsaure Begriffe! Und so altmodisch: Man weiß doch, dass am Scheitern einer Ehe immer beide schuld sind. Er ist fremdgegangen, aber sie hat die Suppe versalzen. Sie ist fremdgegangen, aber er hat den Hochzeitstag vergessen. Er hat hingehaut, aber sie hat seinen Anzug nicht aus der Reinigung geholt. Er hat ständig Spielschulden gemacht, aber sie hat immer so sauer geschaut. Und so weiter. Eheverfehlungen gibt es viele, und kleinlich ist, wer sie miteinander vergleicht. Ja, Betrug und Prügel sind schlimm, doch wer will entscheiden, ob ein lieblos hingestelltes Frühstück die sensible Partnerseele nicht vielleicht noch mehr gekränkt hat? Deswegen: kein gegenseitiges Vorhalten von Missetaten mehr, keine Sündenregister, keine Rachegelüste, sondern ein schlichtes Adieu unter zivilisierten Menschen, die sich unter Wahrung ihrer Würde vom Acker machen, statt Anspruch auf den Acker zu erheben, womöglich mit der Begründung, nur sie hätten ihn gepflegt.

Zugegeben, es sollte geklärt werden, wer denn nun den Acker behalten darf oder ob er geteilt werden muss, und wenn ja, in welchem Verhältnis, aber bitte keine Rosenkriege und kein Waschen von Schmutzwäsche vor Gericht! Ohne Verschuldensfrage keine Schmutzwäsche.

Na ja, eigentlich schon. Die Schmutzwäsche gibt es ja, es soll bloß nicht mehr darüber geredet werden. Das entlastet zweifellos denjenigen, der mehr Wäsche verdreckt hat als die Gegenpartei, aber was bringt es der Gegenpartei, außer vielleicht Magendrücken vom Hinunterwürgen ihrer Wut?

Keine Schuld-und-Sühne-Verfahren! Das klingt liberal, egalitär, friedensfokussiert. Love & Peace! Aber aus Ungerechtigkeit entsteht kein friedliches Gefühl, Ungleiches ist eben nicht egal, und wer Täter und Opfer nicht unterscheidet, ist nicht liberal, sondern ignorant.

Es sei „höchste Zeit, sich vom patriarchalen Überbau und vom moralischen Zeigefinger zu verabschieden“, sagt die grüne Frauensprecherin Brigid Weinzinger. Wie sie ihre Ehe gestalten wollen, sei Sache der Ehepartner, der Staat solle ihnen nichts vorschreiben.

Im sonstigen Leben gibt es diesen automatischen Freispruch nicht.

Der Zweck der Institution Ehe liegt aber gerade in der Einmischung des Staates ins Zusammenleben der Ehepartner, die sich durch Heirat bestimmten Regeln unterwerfen. Diese Regeln haben früher die Rechte des Stärkeren untermauert, seit der Abschaffung des Mannes als „Oberhaupt“ der Familie sollen sie dem Schutz der Schwächeren dienen. Ob sie diesen Schutz bieten und wie viel Reformbedarf besteht, darüber kann man diskutieren. Die Diskussion sollte nur nicht in die falsche Richtung gehen. Ausgerechnet bei Scheidungen die Verschuldensfrage abzuschaffen, die – so die renommierte Wiener Anwältin Helene Klaar – schließlich „bei jedem Autounfall geklärt“ werden müsse, kratzt nicht am Patriarchat, sondern enthebt sogar patriarchale Despoten der Verantwortung für ihr Verhalten. Am Ende zählt nur, dass die Ehe zerrüttet ist, wer sie kaputtgemacht hat, spielt dann keine Rolle. Im sonstigen Leben gibt es diesen automatischen Freispruch nicht. Wer seinem Nachbarn eine Fensterscheibe einschlägt, darf nicht damit rechnen, mit der Feststellung „Hin ist hin und aus!“ davonzukommen. Ist dieser Unterschied nicht irgendwie sonderbar?

Praktisch bewirkt das Verschuldensprinzip zweierlei: Es gibt der oder dem Schuldlosen die Möglichkeit, eine Scheidung um maximal drei Jahre hinauszuzögern, und es ist maßgeblich für die Bemessung der Unterhaltsansprüche. Damit dient es als „Manövriermasse“, so Klaar, beim Aushandeln von Vergleichen. Das Scheidungsverschulden werde, schreibt Klaars Kanzleipartner Norbert Marschall*, bei den Verhandlungen über die Scheidungsfolgen „eingepreist“. Man orientiert sich am potenziellen Ergebnis einer strittigen Scheidung und kommt so zu einem einvernehmlichen Ergebnis. Die Tatsache, dass die meisten Scheidungen in Österreich einvernehmlich erfolgen (2018 waren es 86,3 Prozent), ist auf diese Vorgangsweise zurückzuführen: Der Partner, der sich ausrechnen kann, dass ihm die überwiegende Schuld am Zerbrechen der Ehe angelastet werden wird, muss finanziell verhandlungsbereit sein, schon gar, wenn er nicht erst in drei Jahren geschieden werden will. Ist hingegen die Verschuldensfrage einmal kein Thema mehr, kann sich die oder der brave mittellose Betrogene das Ehevorzugszeugnis hinter den Spiegel stecken und darauf einstellen, dass der Widerpart ungehemmt um seinen materiellen Vorteil kämpfen kann.

Klar, gut fürs Ego wäre es schon, einen scheidungsbegehrlichen Mistkerl stolz in die Wüste zu schicken, statt die Scheidung hinauszuzögern, aber diese souveräne Geste muss frau sich leisten können. Für alle, die keine Familienstiftung als Rückhalt haben, ist der Aufschub eine Möglichkeit, an ihrer Verhandlungsposition zu arbeiten.

Unterhaltsansprüche sollen sich, so heißt es, künftig am Bedarf orientieren. Aber woran wird sich die Feststellung des Bedarfs orientieren?

*in "FamZ", Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht