Elfriede Hammerl

Elfriede Hammerl Rechtsempfinden

Rechtsempfinden

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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre kleinen Geschwister werden zu Recht des Landes verwiesen. Game over. An die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs muss man sich halten. (Außer man ist der Kärntner Landeshauptmann.) Recht muss Recht bleiben. (Na ja, man kann Gesetze auch ändern. Aber das funktioniert bei den Fremdengesetzen, wie die Politik so spielt, nur in Richtung erschwerte Zuwanderung.) Das Recht, das im Fall Zogaj auf einmal bleiben muss, wurde so lange bearbeitet, bis es sich gegen die Zogajs wendete. Vorher wäre ein humanitärer Aufenthalt möglich gewesen. Danach scheiterte er an der neu festgelegten Bemessung des rechtmäßigen Aufenthalts. Ja, knifflig. Man blickt schwer durch, vor allem, wenn man nur flüchtig hinschaut. Deswegen ist es am einfachsten, zu sagen: Das Höchstgericht hat gesprochen und basta. Hinter den Kulissen wird jetzt, heißt es, an einer Lösung gebastelt. Denkbar sei die Erteilung von SchülerInnenvisa für Arigona und ihre kleinen Geschwister sowie ein Arbeitsvisum für die Mutter, weil ja die minderjährigen Kinder nicht ohne mütterliche Betreuung bleiben könnten. Auf das Wohlwollen der in diesem Fall zuständigen Behörde, des Amts der oberösterreichischen Landesregierung, darf gehofft werden. Und die bereits erwiesene Integrierbarkeit der Familie sollte zu einer positiven Erledigung der Einreiseanträge beitragen. Vor den Kulissen muss aber erst einmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts akzeptiert werden. Arigona, ihre Mutter Nurije sowie ihre kleinen Geschwister Albin und Albona sollen freiwillig ausreisen. Nur dann können sie anschließend vom Kosovo aus ihre neuerliche Einreise beantragen.

Gesichtswahrung. Die PolitikerInnen nicht düpieren. Spielregeln einhalten. Zurück auf Feld eins, einmal aussetzen, einen Sechser würfeln, dann Neustart möglich. Hoffentlich. Was auf jeden Fall bleibt, ist ein Bruch zwischen formalem Recht und Rechtsempfinden. Was ist passiert? Eine Zehnjährige wird von ihren Eltern illegal in Ö eingereist. Dazu sagt das Asylgericht (zu Recht, wie das Verfassungsgericht nun bestätigt): Kinder müssen sich ein Fehlverhalten von Eltern zurechnen lassen. Sonst könnte man ja immer nur Eltern, aber nie Kinder ausweisen. Ja dann! Die Behörden entscheiden im Fall Zogaj danach, dass Eltern und Kinder das Land verlassen sollen. Die Eltern bleiben dennoch. Die Kinder auch. Dazu sagt das Asylgericht (zu Recht, wie das Verfassungsgericht nun bestätigt): Auch dieses Vergehen der Eltern müssen sich die Kinder zurechnen lassen. Mitgehangen, mitgefangen. Die Zehnjährige bleibt im Land und wird 15. Als sie abgeschoben werden soll, taucht sie unter. Dazu sagen die Gerichte: Mit 15 ist man beschränkt geschäftsfähig. Daher hat sich die 15-Jährige nicht mehr nur auf dem Umweg über ihren Vater, sondern selber schuldig gemacht. Sie hätte erkennen müssen, dass sie illegal im Land ist. Ja, Kruzitürken noch einmal! Die 15-Jährige war seit fünf Jahren im Land und mittlerweile hier daheim, und alles, was sie erkannt hat, war, dass sie nicht wieder entwurzelt werden will. Das Mädel hat halt nicht fünf Jahre lang Gesetzestexte studiert, aus denen sie erfahren hätte, dass sie sich unentwegt schuldig macht, indem sie zuerst das mitgehangene Kind ihrer Eltern ist und dann eine beschränkt Geschäftsfähige, deren Geschäft mit der Republik Österreich so auszuschauen hat, dass sie das Land verlässt. Was sind das für Gesetze, die Kinder in die Verantwortung für ihre Eltern nehmen und ihnen mit 15 Geschäftsfähigkeit zubilligen, um ihnen keinerlei kindliche Reaktionen mehr durchgehen zu lassen?

Was ist das für ein Gesetz, demzufolge die Innenministerin schmunzelnd zum Erwerb des Bleiberechts durch Heirat raten, nicht aber einen humanitären Aufenthalt ermöglichen darf? Ach so, die Innenministerin hat nur einen Witz gemacht. Sie war es nämlich, die dafür gesorgt hat, dass man ein Aufenthaltsrecht durch Heirat erst mit 21 erlangen kann. (Auch dann ist allerdings nicht sicher, dass man es bekommt. Zahlreiche ÖsterreicherInnen, die Menschen aus Ländern außerhalb der EU geheiratet haben, mussten das bereits erfahren.) Arigona jedenfalls ist bekanntlich gerade einmal 18, es würde ihr auch nichts nützen, wenn sie ihren Freund heiratete. Auch schon wurscht. Ein verfahrener Karren. Halten wir die Daumen, dass er irgendwie aus dem Dreck geholt werden kann. Das wäre tröstlich. Und wenn nicht? Wollen wir es achselzuckend hinnehmen? Und wollen wir uns generell damit abfinden, dass Recht und Gerechtigkeit bei den Fremdengesetzen immer wieder auseinanderklaffen? In der ATV-Diskussion zum Fall Arigona am 16. Juni sagte der BZÖ-Scharfmacher Gerald Grosz, er selbst würde natürlich nicht in den Kosovo gehen wollen, er sei schließlich in Österreich geboren. Interessante Argumentation, denn tatsächlich bedeutet die Tatsache, hier geboren zu sein, in puncto Bleiberecht und Staatsbürgerschaft gar nix. Trotzdem erscheint es Herrn Grosz offenkundig nur logisch, wenn im Land geborene Kinder im Land bleiben dürfen. Das heißt, sogar gnadenlose Ausweiser können unsere Gesetzeslage im Grunde nicht nachvollziehen. Also, wie wär’s mit einer – abwechslungshalber menschlicheren – Reform?

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