Elfriede Hammerl

Elfriede Hammerl Vergeltung

Vergeltung

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1.

Im Iran hätte kürzlich ein Gerichtsurteil vollzogen werden sollen, das international verstörte. Einer Frau war zugestanden worden, einem Mann Säure in die Augen zu träufeln, er wäre daraufhin erblindet. Der Vollzug des Urteils wurde mittlerweile ausgesetzt, das Entsetzen blieb.
Dem Urteil war allerdings eine noch entsetzlichere Tat vorausgegangen. Der Mann, der mit dem Verlust seines Augenlichts bestraft werden sollte, schüttete vor etwas mehr als sechs Jahren der damals 24-jährigen Armeneh Bahrami Schwefelsäure ins Gesicht, weil sie seine Heiratsanträge ablehnte. Das Opfer ist seither blind und entstellt, auch Speiseröhre und innere Organe der Frau wurden verätzt. 17 Operationen musste sie über sich ergehen lassen. Ärzten in Barcelona gelang es vorübergehend, die Sehkraft eines Auges teilweise wiederherzustellen, eine Infektion (die Bahrami sich zuzog, weil sie aus Geldmangel in einem Obdachlosenasyl wohnte) machte den Heilerfolg allerdings zunichte.
Armeneh Bahrami klagte ihren Peiniger an und verlangte, ihn nach dem – im iranischen Strafrecht zugelassenen – Grundsatz „Auge um Auge“ bestrafen zu dürfen. Zuerst wurde ihr, weil sie der Scharia nach als Frau nur halb so viel gilt wie ein Mann, lediglich die Zerstörung eines seiner Augen zugebilligt. Sie kämpfte weiter, bis ihr das Gericht zugestand, dass sie dem Attentäter beide Augen verätzen dürfe.
Es gehe ihr nicht um Rache, sagte Bahrami nach der ¬Urteilsverkündung, sondern um ein Signal. Alle sollten ¬wissen, dass man so etwas keiner Frau antun darf.

Weltweit herrschte dennoch Erschütterung. Denn aus aufgeklärten Rechtssystemen ist die Idee der Vergeltung weitgehend verbannt. Gesetzesbrechern soll vermittelt werden, dass es Unrecht ist, sich nicht an die Gesetze zu halten, aber die Justiz greift dabei nicht zu denselben Mitteln wie die Kriminellen. Der Räuber soll im Strafvollzug nicht beraubt, der Gewalttäter nicht misshandelt, der Mörder nicht ermordet werden (jedenfalls nicht in Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist). Und jetzt das! Auge um Auge! Barbarisch. Unzivilisiert. Grausam.
Ja. Einerseits. Und andererseits vielleicht doch ein wirkungsvoller Beitrag zu einer Bewusstseinsänderung.

Denn tatsächlich war der Schwefelsäureanschlag des abgewiesenen Freiers keine Ausnahmetat eines Durchgeknallten, deren Unzulässigkeit außer Zweifel steht. Vielmehr gehören Säureangriffe in orthodoxen Macho-Gesellschaften zum Reaktionsrepertoire von Männern, die sich von einer Frau – zum Beispiel durch Zurückweisung – in ihrem Stolz verletzt fühlen. In Asien gibt es bereits eine von der Unicef geförderte „Stiftung für Säureopfer“, weil immer wieder Mädchen und Frauen von abgewiesenen Bewerbern oder erzürnten Ehemännern mit Batteriesäure übergossen werden. Auch Bahramis Peiniger, der sein Opfer vor Gericht zunächst verhöhnte, fehlte es offensichtlich an Unrechtsbewusstsein.
Was Ameneh Bahrami offenbar erreichen will, ist ein veränderter gesellschaftlicher Blick auf Männer wie den Attentäter, der ihr Leben zerstört hat, um seine Verfügungsgewalt über sie zu demonstrieren. Offiziell und nachdrücklich soll Männern diese Verfügungsgewalt abgesprochen werden. Der aufsehenerregende Vollzug eines aufsehenerregenden Urteils sollte mithelfen, weltweit das Bewusstsein zu etablieren, dass auch Frauen ein Recht auf Selbstbestimmung ¬haben. Und dass Bahrami auf Vergeltung besteht, hat wohl damit zu tun, dass quitt zu sein die Herstellung von Gleichrangigkeit bedeutet. Nun wurde der Vollzug des Urteils im letzten Augenblick auf unbestimmte Zeit verschoben. Das ist gut so, nach unserem Rechtsempfinden und auch, weil es Frau Bahrami davor bewahrt, ähnlich unmenschlich zu handeln wie ihr Attentäter. Aber dass das Urteil überhaupt gefällt wurde, ist ein Signal, das hoffentlich seine Wirkung nicht verfehlt.

2.

Die wahnhafte Vorstellung, dass sie sich nehmen könnten, wen und was sie wollen, beherrscht allerdings nicht nur Männer aus expliziten Macho-Gesellschaften. Auch im aufgeklärten Westen gibt es immer wieder üble sexistische Übergriffe, und vor allem Big-Boss-Persönlichkeiten können sich oft nicht damit abfinden, dass ihnen etwas verwehrt wird, schon gar von einer Frau. In New York wurde bekanntlich IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn festgenommen, nachdem ihn ein Hotel-Zimmermädchen der versuchten Vergewaltigung beschuldigt hat. Wie stets gilt die Unschuldsvermutung, aber die Gründe für eine Schuldvermutung sind auch nicht von der Hand zu weisen. Strauss-Kahn wird nachgesagt, dass er immer wieder Frauen sexuell bedrängt oder genötigt habe.

Auch im aufgeklärten Westen gilt so was nicht nur als Vergehen. Mächtige Männer, die ihre Libido rücksichtslos ausleben, haben meist auch das Image des bewunderten und beneideten Potenzprotzes.
„Obwohl schon ein reiferer Mann, zeigt Dominique Strauss, was er noch kahn“, reimte der ÖVP-Mandatar Wolfgang Großruck im österreichischen Parlament und erntete nicht nur Empörung, sondern auch Beifall. Hinterher entschuldigte er sich bei „allen, die sich betroffen fühlen“, als gehe es nicht um den Vorwurf sexualisierter Gewalt, sondern um die mehr oder weniger entwickelte Zimperlichkeit beim Ansprechen sexueller Leistungen. Ist also auch hierzulande nicht immer weit her mit dem Unrechtsbewusstsein.

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