Es bleibt rätselhaft, welche Strategien die sozialdemokratischen Minister mit ihren Sparplänen für Österreichs Universitäten verfolgen. Ein Gastkommentar von Rektor Johan Hartle.

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Es war angesichts des knappen Staatsbudgets auch für die Universitäten absehbar, dass es zu Einsparungen kommen würde. Seit Mai dieses Jahres wurde die Kürzungsperspektive konkret, plötzlich stand eine nominelle Kürzung des universitären Dreijahresbudgets von einer Milliarde Euro im Raum, deren Drastik für den Wissenschaftsstandort Österreich zu einem allgemeinen Aufschrei und relevanter Mobilisierung geführt hat.

Eine nominelle Kürzung des Universitätsbudgets bedeutet eine dreifache Kürzung, da zu der Kürzung noch zusätzlich gewachsene Verbindlichkeiten (zusätzliche Infrastruktur) und die Inflation (geschätzt 2,1 Prozent jährlich für die Periode 2028 bis 2030) einzurechnen sind. Gemessen an einer ausfinanzierten Fortsetzung des aktuellen Leistungskatalogs der Universitäten wurde von der Universitätenkonferenz (Uniko) ein Defizit von 2,5 Milliarden Euro errechnet. Einsparungen bedeuten an Universitäten aber unmittelbar Personalabbau in Forschung und Lehre – Brigitte Hütter, Präsidentin der Uniko, kalkulierte drohende Personalkürzungen auf bis zu 20 Prozent.

Die Universitäten sehen sich einer „Rechtfertigungspflicht“ ausgesetzt – trotz aller Erfolge in internationalen Rankings, trotz neuer Rekorde bei den Absolvent:innenzahlen, trotz zuletzt zweier Nobelpreise mit österreichischer Beteiligung.

Man hat die Universitäten wissen lassen, dass, neben dem angespannten Staatsetat, auch der allgemeine politische Konsens keine größeren Spielräume erlaube. Die Universitäten sehen sich einer „Rechtfertigungspflicht“ ausgesetzt – trotz aller sichtbaren Erfolge in internationalen Rankings, bei denen sich österreichische Universitäten in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert haben, trotz neuer Rekorde bei den Absolvent:innenzahlen, trotz zuletzt zweier Nobelpreise mit österreichischer Beteiligung.

Die Rechtfertigungspflicht mag einer allgemeinen Wissenschaftsfeindlichkeit geschuldet sein. Sie misstraut den „Großkopferten“ mal ohnehin. In den letzten Jahren wurde sie durch die allgemeine politische Leugnung des Klimawandels und das Unbehagen an Covid-Maßnahmen verstärkt. Die plötzliche Diskurs-Allianz aus „Kronen-Zeitung“ und Finanzminister (Stichwort „Reformstau“ und „Ineffizienzen“ an den Universitäten) konnte darauf bauen.

Das Beharren auf der Rechtfertigungspflicht der Wissenschaft ist allerdings selbst eine politische Entscheidung. Die Frage etwa, ob Zukunftsinvestitionen fakultativ oder unverhandelbar sind, ist eine Frage des politischen Stils. Österreich verfügt weder über singuläre Rohstoffressourcen noch über einen global konkurrenzfähigen Billiglohnsektor. Da liegen Investitionen in (Aus-)Bildung, Forschung und Innovation, die Bemühung, durch Produktivitätssteigerung und smarte Lösungen bestehen zu können, unbedingt nahe.

Österreich verfügt weder über singuläre Rohstoffressourcen noch über einen global konkurrenzfähigen Billiglohnsektor. Da liegen Investitionen in (Aus-)Bildung, Forschung und Innovation unbedingt nahe.

Es bleibt rätselhaft, welche Strategie der sozialdemokratische Finanzminister und die sozialdemokratische Wissenschaftsministerin letztlich verfolgen. Immerhin ist die Kürzungspolitik eine reale Gefahr für alle Grundprinzipien sozialdemokratischer Universitätspolitik: freier Zugang, öffentliche Finanzierung, Beschäftigungssicherheit, akademische Selbstverwaltung.

Erwartbar wurde vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Sparens – am Übergang zwischen budgetärer Notwendigkeit und politischer Strategie – von berufenen und weniger berufenen Stimmen schnell von Studiengebühren und privater (Teil-)Finanzierung der Universitäten gesprochen. Für die Durchsetzung drastischer Kürzungen wäre auch eine erhöhte Durchsetzungsfähigkeit der Rektorate erforderlich, die ihrerseits Kündigungsschutz und Mitbestimmung gefährdet. Was bleibt von sozialdemokratischer Universitätspolitik?

Mit ihrer Pressekonferenz vom 22. Juni hat sich Bundesministerin Holzleitner in diesen Fragen positioniert und die Rektorate vor neue Herausforderungen gestellt: Mitten während der Auseinandersetzungen um Budgetkürzungen sprach sie sich unter anderem für die Streichung des Befristungsparagrafen § 109 aus und für eine Stärkung der akademischen Mitbestimmung.

Inzwischen hat sie ein „moderates Plus“ ausgehend vom nominellen Dreijahresbudget in Aussicht gestellt. Das mag die Gemüter ein wenig beruhigen, ist dennoch weiterhin ein reales Sparbudget. Budgetäre Ziele für den Hochschulsektor, etwa die Aufwendung von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Wissenschaft, rücken damit in weite Ferne. Die politischen Folgen bleiben.

Zur Person

Johan Hartle ist seit Oktober 2019 Rektor der Akademie der bildenden Künste Wien.