Das Budget im Sinne des österreichischen Haushaltsrechts des Bundes hat nichts mit dem für den Gesamtstaat zu erfassenden Defizit und den Staatsschulden zu tun. Die aus historischen Gründen nie funktionierende Gesamtverantwortung für den Staat ist ein Versagen der Politik.

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Der Staat vermittelt den Eindruck, als hätte er nicht ausreichend dafür vorgesorgt, die Entwicklung seines Haushalts (Budgets) zeitnahe zu überwachen. Die Verpflichtungen, den Haushalt zu überwachen, ergeben sich aus den Vorschriften der EU im Rahmen der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik. Die gemeinsame Währung, der Euro, ist aus historischen Gründen ein holpriges Gebilde, weil die Stabilität der Währung durch einzuhaltende Konvergenzkriterien der Mitgliedstaaten, genannt Maastricht-Kriterien, gewährleistet werden soll. Das jährliche Defizit des Gesamtstaates darf drei Prozent und die Gesamtschulden 60 Prozent des BIP nicht übersteigen. Diese Vereinbarung ist eher mit einer Hausordnung eines Internats für schwererziehbare Kinder zu vergleichen. Die Politik der Mitgliedstaaten hält sich nach Bedarf nicht daran. Es wird vergessen, dass der Euro eine schrullige Währung ist, weil der Zentralstaat, in dem Fall die EU, keine Mittel hat, Schuldtitel zu tilgen, im Unterschied zu den USA, in denen dem Zentralstaat rund fünf Billionen US-Dollar zur Verfügung stehen. Zudem ist die Zentralbank der USA immer „Lender of Last Resort“, die Europäische Zentralbank ist dies seit ihrem Präsidenten Mario Draghi (2011 bis 2019) durch die Hintertür.

Die Vorschriften sind einzuhalten. Dies geschieht durch die statistische Erfassung des Sektors Staat, dem alle Gebietskörperschaften, die 2093 Gemeinden, die neun Länder, der Bund und die Sozialversicherungsträger angehören, einschließlich der von diesen beherrschten Körperschaften wie Verbänden und ausgelagerten Einrichtungen, von der ÖBB-Infrastruktur bis zu den oberösterreichischen Gemeindeimmobilien. Derzeit sind dies 5607 weitere Einheiten. Die Erfassung der Defizite und Schulden sind nach den Regeln des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG, derzeit ESVG 2010) durchzuführen. Die Verpflichtung ist im europäischen Fiskalpakt festgelegt, der 2012 in Kraft trat und durch die EU-Verordnung 473/2013 von allen Einrichtungen unmittelbar einzuhalten ist. Dazu bedarf es nicht einmal eines innerstaatlichen Stabilitätspakts. Aber Österreich ist anders. Der Staat hat sich noch nie zu einem gesamtstaatlich funktionierenden Gebilde entwickelt. Das liegt am unreifen Verständnis aller Politiker, aller Parteien, sei es im Bund oder in den Ländern, seit 80 Jahren. Als 2012 der Fiskalpakt beschlossen wurde, hatte das Finanzministerium mit den Ländervertretern den innerstaatlichen Stabilitätspakt vorbildlich über drei Monate vorbereitet. Als es dann um die Zeichnung der sogenannten 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und Gemeinden ging, scherte der damalige oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer aus und ging in die Medien mit der Aussage, er lasse sich vom Bund nicht bevormunden. Weitere Ländervertreter folgten ihm mit ähnlichen Botschaften. Maria Fekter wurde vom „Kurier“-Karikaturisten Michael Pammesberger als Versagerin karikiert. Dümmer geht’s wohl nicht. Die Länder unterhalten Liaison-Büros in Brüssel, finanziert mit Steuergeld, zeigen sich völlig uninformiert und benehmen sich wie untaugliche Faschingsgilden.

Auch der Bund ist nicht frei von Unfug. Das österreichische Bundeshaushaltsgesetz ist ein Unikat, das man vielleicht ins Völkerkundemuseum stellen kann, aber für die Überwachung im Sinne des ESVGs völlig untauglich ist. Der frühere Budget-Sektionschef Gerhard Steger hat ein System durch den Nationalrat gebracht, das auf zwei Ebenen intransparente Aggregate und den Ergebnishaushalt, der in vergleichbaren Staaten im Rechnungsabschluss dargestellt wird, im Voranschlag vorsieht. Buchungssätze und die „Wirkungsorientierung“ wurden in die Verfassung geschrieben. Solch kleinteilige Regelungen finden sich in keinem Staat und sind Ausdruck einer politischen Unkultur, die Verfassung als Misthaufen für Schnapsideen zu missbrauchen. Die Abgeordneten haben begeistert die Hand gehoben, weil sie nicht begriffen, dass man ihnen die Lesbarkeit des Haushalts vereitelt hat. Die Länder und Gemeinden mussten den Unsinn in der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung übernehmen. Ergebnis ist, dass selbst ein Mikro-Haushalt wie jener von Niederösterreich 700 Seiten hat. Statt die Erfassung der Haushalte des Staates nach dem ESVG zu strukturieren, muss auf die Ergebnisse der Statistik Austria gewartet werden, um den Staat steuern zu können. Tu infelix Austria peris.

Ein schwarzweiß Porträt von Gottfried Schellmann.
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Gottfried Schellmann ist Steuerberater, Lektor an der FH Campus Wien und Autor von Fachkommentaren.