Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens Der Bürger als TV-Freiwild

Der Bürger als TV-Freiwild

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Nichts ist peinlicher, als einem Freund einen „fachmännischen“ Rat gegeben zu haben, der sich in der Folge als ebenso nutzlos wie teuer herausstellt. Doch die Entwicklung des Medienrechts ist unvorhersehbar. Ich weiß mittlerweile, dass ich selbst den Kerkermeister und Schänder seiner Tochter mit „Josef F.“ abkürzen muss, aber mein Freund Fridolin Engels darf in Fernseh-Großaufnahmen und mit vollem Namen als jemand dargestellt werden, der „etwas verwirrt wirkt“ und „offensichtlich schon länger“ in seinem Auto „leben dürfte“. Jedenfalls ist das die Rechtsansicht von Dr. Rainer Geißler, Richter am Handelsgericht Wien. Wenn sie von den Instanzen bestätigt werden sollte, ist der Bürger hierzulande Fernseh-Freiwild.

Der Reihe nach: Am 10.10.2008 hatte der Innenarchitekt Fridolin Engels auf dem Weg nach München spätabends an einer Raststation der Westautobahn angehalten, um sich frisch zu machen. Als er zum abgestellten Auto (das er von seiner Ex-Frau geborgt hatte) zurückging, hielt ihn ein Streifenpolizist an und beanstandete denkbar diensteifrig eine Reihe von Mängeln des älteren Pkw. Entsprechend ­besorgt wegen der Höhe der möglichen Geldstrafe und zudem in Eile, so sagt Engels, habe er nur am Rande mitbekommen, dass die Amtshandlung aus größerer Entfernung von jemandem gefilmt wurde, den er für einen Kameramann der Polizei gehalten habe. In Wirklichkeit aber sei es ein Kameramann des Senders ATV gewesen, und die ganze Szene sei als Beitrag für eine Doku-Serie über die Arbeit der „Autobahnpolizei“ gesendet worden. Seine Tochter habe die Sendung, die ständig wiederholt würde, gesehen und sich maßlos aufgeregt, denn er würde darin als besserer Penner dargestellt.

Das hat mich Engels den kostspieligen Rat geben lassen: Klage den Sender auf Unterlassung. Es ist ausgeschlossen, dass er das Recht hat, dich auf herabwürdigende Weise darzustellen. Leider kann ich die Sendung hier nur beschreiben. Sie beginnt damit, dass der Streifenpolizist Josef L. erklärt, dass ihm ein abgestellter Wagen aufgefallen ist, weil die Windschutzscheibe und die Kennzeichen „nur mit Tixoband angeklebt“ waren (in Wirklichkeit ging es um die Heckscheibe, und sie war, wie die Kennzeichentafel, nach ­einem ­Unfall vor der schon angemeldeten Reparatur mit ­einem Industrieklebeband fixiert). Für den Zuseher war klar: Dies war ein Fahrzeug, das der Besitzer verwahrlosen ließ. Wie man sich ihn vorzustellen hatte, erläuterte der Streifenpolizist: „Der dürft da offensichtlich scho länger a bissl leben in diesem Auto

Zur Untermalung ruht die Kamera genüsslich auf Engels’ Socken, Unterwäsche und Krawatte, die sich, zu einem Knäuel verschlungen, den Beifahrersitz teilten. So eingestimmt erwartet der Zuschauer den Auftritt des Lenkers, der jetzt mit den Beanstandungen konfrontiert wird: Sekundenlang ruht die Kamera auf Engels’ rechtem Hosenbein, aus dem etwas Weißes über den Schuh heraushängt, das man für einen unterm Anzug getragenen Schlafanzug oder dergleichen hält. Es sei denn, man weiß wie ich, dass Engels eine schwerste Herzoperation hinter sich hat und zur Unterstützung seiner Venen einen Verband tragen muss.

Der hatte sich gelöst und provozierte folgende Äußerung des ATV-Sprechers im Off: „Der Lenker scheint etwas verwirrt, und sein Äußeres wirkt etwas chaotisch.“ Dass Engels in der Folge in der Kfz-Prüfstelle, zu der die Polizei ihn geleitete, keineswegs verwirrt oder chaotisch zu den Beanstandungen des Pkw Stellung nahm, dient ATV in der Klagebeantwortung als Argument dafür, dass er nicht wirklich als Penner dargestellt worden sei. Ich kann den Sender verstehen. Natürlich kämpft er um seine Serie, mit der er laut Schriftsatz „auf die beispielhafte und in der Bevölkerung häufig unterschätzte Arbeit der ­Autobahnpolizei“ hinweisen möchte. Denn nebenher kommt sie ihn denkbar billig: Die Polizisten reißen sich ums Mitmachen, der Kameramann darf im Polizeiauto mitfahren, und der Hauptdarsteller – in diesem Fall Fridolin ­Engels – ist kostenlos.
Was ich nicht verstehe, ist ein Gericht, das Engels’ Antrag, die Ausstrahlung des Beitrags zu stoppen, abweist.

Der Richter begründet die Abweisung damit, dass der Regisseur eine eidesstattliche Erklärung abgegeben habe, dass Engels dem Filmen zugestimmt hätte. Dass Engels diese Zustimmung energisch bestreitet und dass sie auch vom Kameramann nicht sicherheitshalber mitgefilmt wurde, schien ihm minder gewichtig. Vielmehr schloss er aus dem Umstand, dass Engels mehrfach in die Kamera geblickt habe, dass er sehr wohl mit dem Filmen einverstanden gewesen sei, während Engels meint, er habe anfangs an eine Filmaufzeichnung der Polizei geglaubt und später, in der Prüfstelle, als er ATV am Werk wusste, Wert darauf gelegt, sich für den Zustand des Autos zu rechtfertigen. Nie aber habe er für möglich gehalten, dass die Sendung ihn als Person herabwürdigen würde. Das aber ist der springende Punkt: Selbst wenn es (was ich im konkreten Fall bezweifle) so wäre, dass ein Privatmann die Zustimmung zum Filmen einer Amtshandlung gibt, tut er es in der Überzeugung, dass er darin nicht – völlig losgelöst von deren Inhalt – als „etwas verwirrt“, „chaotisch“ und in seinem Auto lebend dargestellt wird. Ich nehme jedenfalls an, dass Richter Geißler sich dagegen verwahrte, im Zuge einer gefilmten Urteilsverkündung so angekündigt zu werden.

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