Peter Michael Lingens: Der Krieg gegen Airbnb
Die Finanz will die Daten von airbnb einsehen. Zu Recht: Natürlich gehören diese Mieteinnahmen versteuert. Nur ist der aktuelle Krieg gegen airbnb ein totaler: Man will es umbringen – und damit die letzte Möglichkeit, die Investition in eine Altbau-Wohnung adäqaut zu verzinsen.
Ich bin in diesem Krieg zugegebenermaßen Partei: Vor zwei Jahren haben wir unserem jüngsten Sohn eine Wohnung am Wiener Spittelberg geschenkt, deren Einkünfte sein karges Einkommen als Jung-Schauspieler aufbessern sollten. Allerdings, so mussten wir lernen, bringt eine Altbau-Wohnung von 55 Quadratmetern, die gegen 300.000 Euro kostet, dank des geltenden Mietrechtes höchstens 330 Euro monatlich ein, wenn man Klagen vermeiden will. Da man sie alle fünf Jahre ausmalen muss, liegt die Rendite um ein Prozent. Unser Sohn beschloss daher die Vermietung via airbnb. Diese US-Website stellt den Kontakt von Vermietern zu potenziellen Mietern her, sodass sie sich schnell und einfach auf ein meist kurzes Mietverhältnis einigen können. Nach dem Aufenthalt beurteilt der Mieter die Qualität der Wohnung – vor allem, ob sie leise und sauber war – und der Vermieter den Mieter: Vor allem, ob er sich ordentlich benommen hat.
Schlecht beurteilte Wohnungen werden ungern gebucht, schlecht beurteilte Mieter ungern akzeptiert. Die Verzinsung der Wohnung erreicht auf diese Weise etwa drei Prozent, auch wenn der Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen ist: Durchwegs gibt es längere Korrespondenzen und Telefonate mit den Mietern, und natürlich muss die Wohnung immer tiptop sein.
Aber es funktioniert tiptop: Ich reise mittlerweile selbst per airbnb und ziehe das Hotels nicht nur wegen des Preises, sondern wegen der Atmosphäre vor: Man lernt das Leben des aufgesuchten Landes viel intimer kennen, und oft werden Vermieter sogar zu Freunden, mit denen man in Kontakt bleibt.
Eine herrliche Sache zu fast jedermanns Freude, sollte man meinen: Zusätzlicher Tourismus, der mindestens so „völkerverbindend“ wie Fußball ist und auch Menschen Reisen ermöglicht, die sonst zu wenig Geld dafür hätten.
Aber der Oberste Gerichthof sieht es anders: Er hat geurteilt, dass sämtliche Mieter eines Hauses mit airbnb-Vermietungen einverstanden sein müssen. Und das in einer Stadt, die berühmt dafür ist, dass die Mieter einander durch die Gangfenster beobachten; in der sie einander während des Zweiten Weltkrieges anzeigten, wenn einer BBC hörte; in der, wie Karl Kraus es formulierte, „die Abneigung jedes Menschen gegen jeden anderen Menschen zum Gemeinschaftsgefühl gesteigert ist“.
„Aus für AirBnB“, schlagzeilte denn auch der „Standard“.Bei genauer Lektüre ist das Urteil zwar differenzierter: Der Beklagte hatte ein Drittel der Wohnungen eines Hauses (insgesamt 35 Betten) zur kurzfristigen Vermietung angeboten, womit der Betrieb „einem Hotel-Betrieb sehr nahe“ kam und man tatsächlich „schutzwürdige Interessen“ anderer Mieter gefährdet sehen kann. Es ist offen, ob der OGH wirklich in jedem Fall so streng urteilte.
Meine Hoffnung auf wirtschaftliche Vernunft in ideologiebesetzten Bereichen ist denkbar gering.
Aber die Mieter glauben es jedenfalls. Und unter 20 Mietern findet sich immer zumindest einer, der der Vermietung via airbnb widerspricht. Jemand ist immer neidig. Ein Nachbar fürchtet immer „mehr Lärm“. (Auch wenn „bewertete“ airbnb-Touristen ungleich leiser als Dauermieter sind, denen niemand „Partys“ verbieten kann.) Es gibt immer eine ältere Dame, die sich fürchtet, „nachdem im Haus schon drei Mal eingebrochen wurde“. (Auch wenn mit allen Daten bekannte airbnb-Touristen dafür schwerlich infrage kommen.) „Hier haben die Leute 30 Jahre gewohnt“, wird immer jemand nostalgisch sagen, „jetzt hat man keine Ahnung, wer das ist.“ Bei unserem Sohn im Wesentlichen jemand, der besonderes Interesse an den nahen Museen hat. Und viele Juden, die das Wien ihrer Großeltern kennenlernen wollen.
Völlig geändert hat es sich nicht.
Früher hätten sich irritierte Mitbewohner vielleicht in klärenden Gesprächen besänftigen lassen – aber jetzt glaubt sich jeder Einzelne durch das Urteil des OGH mit absoluter Macht ausgestattet: Er glaubt, ohne viel Aufwand etwas „verhindern“ zu können – und wie viele Österreicher sehen darin nicht den eigentlichen Sinn des Daseins?
In New York hat die Hotellerie ein spezielles airbnb-Gesetz durchgesetzt, das diese Art der Nutzung nicht nur erschwert, sondern durch eine Abgabe verteuert. Allerdings gibt es dort kein Mietrecht, das normale Vermietung wirtschaftlich absurd macht.
Ich habe hier einmal empfohlen, den jährlichen Mieterlös mit 3,5 Prozent des Verkehrswertes zu deckeln – das ergäbe eine Mietpreisbremse, die die Eigentümer von Altbau-Wohnungen dennoch nicht unfair benachteiligte bzw. partiell enteignete. Aber meine Hoffnung auf Fairness und Vernunft in ideologiebesetzten Bereichen ist denkbar gering: Parteien profilieren sich durch wirtschaftlichen Widersinn.