Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens Unfähigkeit ist nicht strafbar

Unfähigkeit ist nicht strafbar

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Unfähigkeit, auch wenn sie erstaunlich groß ist und zu enormem Schaden führt, ist noch nicht zwangsläufig kriminell. Sinngemäß mit etwa dieser Begründung hat das Münchner Landgericht den zentralen Punkt der Anklage gegen jene Vorstände der Bayerischen Landesbank gekippt, die ihr mit dem Kauf der Hypo Alpe-Adria 3,7 Milliarden Euro Schaden zugefügt haben.

Sie sind vorerst nur noch angeklagt, 75 Millionen veruntreut und Jörg Haider bestochen zu haben, indem sie ihm im Zuge der Kaufverhandlungen fünf Millionen als Sponsoring für einen Fußballklub zur Verfügung stellten. Das Landgericht kritisierte nicht zuletzt, dass man den Vorstand nicht wegen eines Geschäftes anklagen könne, das von Verwaltungsräten bewilligt wurde, gegen die gar nicht erhoben wurde.

Die Staatsanwaltschaft entgegnet in ihrem Rekurs, dass die Vorstände die Verwaltungsräte falsch informiert hätten, weshalb nur sie, nicht diese anzuklagen seien. Das Oberlandesgericht wird jetzt entscheiden, ob es die Anklage doch bewilligt oder ob zuerst auch gegen die Verwaltungsräte erhoben werden muss. Wenn ja, dann gibt es einen bayerischen Mega-Polit-skandal, denn die sind durchwegs Granden der CSU.

Spott über „bayerische Verhältnisse“ bleibt mir dennoch im Halse stecken, wenn ich mir das Verhalten der Kärntner Staatsanwaltschaft zu Lebzeiten Jörg Haiders in Erinnerung rufe.

Darüber hinaus ist mir als langjährigem Gerichtssaal-Berichterstatter klar, wie schwer es selbst einer engagierten Justiz fallen muss, Verlustgeschäfte strafrechtlich zu erfassen. Der Kauf der Hypo Alpe-Adria war ja nur das spektakulärste Verlustgeschäft der Bayern-LB – noch ungleich mehr hat sie, und haben diverse deutsche Landesbanken, bei jenem Handel mit faulen US-Wertpapieren verloren, den ich vorige Woche an dieser Stelle beschrieben habe: Banker in ganz Europa, voran aber deutsche Banker, haben solche Papiere massenweise auf Kredit gekauft, ohne ihre Konstruktion zu durchschauen und das Risiko zu erkennen.

Die Steuerzahler ganz Europas haben diese Unfähigkeit mit Abermilliarden bezahlt und bezahlen sie in Gestalt der aktuellen Wirtschaftskrise weiterhin.
Doch „Untreue“, der Tatbestand, mit dem sich solches Verhalten am ehesten ahnden lässt, erfordert vom Täter die Absicht, Schaden zuzufügen oder zumindest bewusst in Kauf zu nehmen. Staatsanwälte versuchen zu argumentieren, dass beim „Zocken“ zumindest Letzteres gegeben sei: Wer ein Finanzprodukt nicht verstehe und dennoch massenweise auf Kredit erwerbe, dem müsse bewusst sein, dass er riskiere, ihm anvertrautes Geld zu verlieren.

Aber bei Wertpapieren, die Triple-A-Ratings aufwiesen? Nachdem „Basel II“ Banken dazu verpflichtet hatte, ihre EZB-Kredite mit top-gerateten Wertpapieren zu unterlegen?

Bisher ist es der Strafjustiz jedenfalls nicht gelungen, ­einem Banker die bewusste Inkaufnahme unangemessenen Risikos nachzuweisen. Ich glaube, dass tatsächlich kaum einer von ihnen sich dessen schuldig gemacht hat – sie waren wirklich nur erstaunlich unfähig.

Man müsste einen eigenen, unserem Strafrecht fremden Tatbestand erfinden – die fahrlässige Untreue, die dann gegeben ist, wenn ein Kaufmann, und sei es in bester Absicht, Geschäfte abschließt, die er nicht versteht, und dabei die nötige kaufmännische Vorsicht außer Acht lässt.
In der Haftung von Aufsichtsräten und Vorständen ist etwas von dieser Überlegung enthalten. Höchstgerichte, die die geltenden Haftungsbestimmungen strenger als bisher judizieren, sind meines Erachtens das Äußerste, was die geschröpften Steuerzahler im Moment von der Justiz erhoffen können.

Dazu die Übernahme politischer Verantwortung. So besteht etwa bei der Bayern-LB kein Zweifel, dass ihr Expansionsdrang von der Großmannssucht des bayerischen Landesvaters Edmund Stoiber beflügelt war. Und bei allen Landesbanken steht außer Zweifel, dass man Vorstand nicht ohne entsprechende politische Beziehung werden konnte.

Staatlicher Einfluss auf das Bankwesen, wie er zur Linken gelegentlich gefordert wird, stellte in der aktuellen Finanzkrise eines der größten Risiken dar: Keine Bank zockte so heftig und verlustreich wie die politikdurchsetzten Deutschen Landesbanken oder in Österreich die politikdurchsetzte Kommunalkredit; die Verzahnung Jörg Haiders mit der Hypo Alpe-Adria setzt Kärnten bis heute dem Bank­rott aus; und in den USA schrieben die politisch gelenkten Hypothekenbanken Fannie Mae und Freddie Mac die mit Abstand größten Verluste.

Rücktritte diverser bayerischer Polit-Granden stellten jedenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung der europäischen Bankenmisere dar.

PS: In Wien starb mit Karl Grohmann der beste Lehrer, der mir je begegnet ist. Er kümmerte sich um Kinder, an denen die Schule versagte. Statt sie für das zu schelten, was sie nicht konnten, lobte er sie begeistert für alles, was sie konnten. Seine Leistung übertraf sein Einkommen um Längen – aber der Erfolg „seiner“ Kinder war ihm eine Belohnung, die der Lehrergewerkschaft unbekannt sein dürfte.

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