Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens Was ist Medienfreiheit?

Was ist Medienfreiheit?

Drucken

Schriftgröße

Manche Reaktionen auf einen Kommentar sind so aufschlussreich, dass sie einen eigenen Kommentar verdienen. So erhielt ich nach dem ersten von zwei Kommentaren, die ich dem Rechtsstreit zwischen dem Fernsehsender ATV und dem von ihm gefilmten Autolenker Fridolin Engels gewidmet habe, ein Schreiben des ATV-Rechtsvertreters Gerald Ganzger, das unter anderem folgende Passage enthielt: Die von Ihnen heftig kritisierte Äußerung des Off-Sprechers „Der Lenker scheint etwas verwirrt, sein Äußeres wirkt etwas chaotisch“ stellt eine zulässige Wertung im Sinne der ­Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dar. Gerade von Ihnen den Ruf nach einem Verbot solcher Äußerungen und Wertungen zu lesen überrascht gewaltig, zumal Sie in Ihrer langen Karriere ein profilierter Vorkämpfer für die Freiheit der Meinungsäußerung und der Medienfreiheit waren.

Die Rechtsprechung, auf die Ganzger sich bezieht, erging in einer Auseinandersetzung, die ich in meinem vorwöchigen Kommentar nur flüchtig gestreift habe: Bundeskanzler Bruno Kreisky, damals auf dem Höhepunkt seiner Macht, plante, im Falle des Verlusts der absoluten Mehrheit den Obmann der FPÖ, Friedrich Peter, zum Vizekanzler einer kleinen Koalition zu machen. Daraufhin übergab der Nazi-Jäger Simon Wiesenthal dem Bundespräsidenten Beweismaterial, aus dem hervorging, dass Peter bei einer Brigade der SS gedient hatte, die durch zwei Jahre mit nichts anderem beschäftigt war, als hinter der russischen Front Frauen, Kinder und Greise zu ermorden. Diese Information ließ Kreisky nicht vielleicht Friedrich Peter infrage stellen, sondern Wiesenthal aufs Wüsteste ­beschimpfen und ihn schließlich, ohne den Schimmer eines Beweises, zu verdächtigen, den Holocaust als V-Mann der Gestapo überlebt zu haben.
83 Prozent der Österreicher meinten Bruno Kreisky im Recht, und die „Kronen Zeitung“ forderte Wiesenthals Ausbürgerung. Gerade drei Prozent waren auf seiner Seite. Ich gehörte zu den drei Prozent und nannte Kreiskys Verhalten im profil „ungeheuerlich“, „unmoralisch“ und „opportunistisch“.

Die Staatsanwaltschaft belangte mich wegen übler Nachrede (denn gegenüber dem Bundeskanzler ist das ein Offizialdelikt), und das Wiener Landesgericht verurteilte mich. Ich berief, aber das Urteil wurde von jenem Wiener Oberlandesgericht bestätigt, das jetzt die Causa Engels gegen ATV zugunsten des Senders entschieden hat. Ein Journalist, so befand es, habe sich jeder „Wertung“ zu enthalten. Der Europäische Gerichtshof zerriss diese Begründung in der Luft und ersetzte sie durch eine Entscheidung zugunsten der Meinungs- und Medienfreiheit: Ein Journalist dürfe Aktivitäten von Politikern, die er korrekt darstelle, selbstverständlich moralisch werten, sofern diese Wertung nicht in Beschimpfung ausarte. Und aus dieser Entscheidung, die als „Lingens-Urteil“ in der EU eine gewisse medienrechtliche Bedeutung erlangt hat, leitet ATV allen Ernstes ab, dass der Kommentator ­einer TV-Doku-Serie über die Arbeit der „Autobahnpolizei“ die „Meinungsfreiheit“ haben muss, einen Bürger, dessen Auto beanstandet wird, „etwas verwirrt“ und äußerlich „etwas chaotisch“ zu nennen. Ich habe mich selten so beleidigt gefühlt.

Ja, ich habe für Medienfreiheit gekämpft: für die Freiheit, den mächtigsten Mann des Landes in einer ganz bestimmten Angelegenheit aus gutem Grund „unmoralisch“ nennen zu dürfen. Für die Freiheit des profil, den AKH-Skandal (und bis heute viele Dutzend anderer Skandale) aufzudecken, ohne bereits für die bloße Schilderung des Verdachts beschlagnahmt zu werden. Für die Freiheit eines Manfred Deix oder Gerhard Haderer, auch einen Bischof zu karikieren.

Aber doch nicht für die Freiheit, den losen Verband des herzoperierten Fridolin Engels zu filmen, der aus seinem Hosenbein hängt, während er zu seinem zehn Jahre alten Auto geht, und ihn „etwas verwirrt“ und äußerlich „etwas chaotisch“ zu nennen. Es ging um die Freiheit der Medien, Mächtige zu kritisieren, nicht um die Freiheit, Ohnmächtige lächerlich zu machen.
Gerade weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Freiheit der Medien gegenüber den Mächtigen gestärkt hat, ist es so entscheidend, dass sie nicht im Umgang mit Ohnmächtigen missbraucht wird.

Österreichs Medienjustiz hat seinerzeit die Position eines Mächtigen gestützt: Wiener Landes- und Oberlandesgericht verhalfen dem „Sonnenkönig“ Bruno Kreisky zum prozessualen Erfolg über mich. Und sie stützen heute die Position zweier Mächtiger: Der Fernsehsender ATV, der im Verein mit der Polizei eine Doku-Serie über deren Arbeit drehte, kommt zum prozessualen Sieg über den zufälligen Autolenker Fridolin Engels, der sich durch die Art seiner Darstellung herabgewürdigt fühlt.

Ich werte das als „leider Österreich-typisch“ und „schwer erträglich“.
Die Polizei ist eine ausreichend mächtige Behörde, und Fernsehen ist ein unendlich mächtiges Medium: Leute, die mich fragen, ob ich noch irgendwo schreibe, erkennen mich bis heute auf der Straße, weil ich vor 30 Jahren gelegentlich vom ORF eingeladen wurde. Glaubt ATV wirklich, dass es berechtigt ist, hunderttausenden das Bild eines angeblich „etwas verwirrten“, äußerlich „etwas chaotischen“ Autolenkers einzuprägen? Glaubt das OLG Wien wirklich, dass das Meinungs- und Medienfreiheit ist?

[email protected]