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US-Zölle: Die gestutzten Flügel des Handelskriegers

Der Supreme Court kippt Trumps Zölle und stutzt seine Macht. Der „Freibrief für willkürliche Strafen“ ist damit passé. Zorn vorprogrammiert.

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Donald Trump ist außer sich – so außer sich, dass er auf „Truth Social“ nun ankündigte, den „Supreme Court“ künftig nur noch als „supreme court“ zu bezeichnen. Ein klarer Fall von orthografischem Widerstand: Wer seine neun Richter:innen nicht respektiert, kann wenigstens die Großbuchstaben weglassen. Letzten Freitag haben diese Richter:innen in einer 6:3-Entscheidung Trumps länderspezifische „liberation day“-Zölle als verfassungswidrig erklärt, ein herber Schlag für den selbst ernannten Handelskrieger.

Inhaltlich hat der Supreme Court entschieden, dass der Präsident nicht allein die Macht hat, Zölle zu erheben, weil dies eine Form von Steuer ist, die laut US-Verfassung nur dem Kongress zusteht. Die Verwendung des International Emergency Economic Powers Act von 1977 rechtfertigt solche Zölle nicht, da das Gesetz dem Präsidenten nicht explizit die Befugnis erteilt, Steuern eigenmächtig einzuführen. Die aufgehobenen Zölle, die auf Länder wie China, Mexiko, Kanada oder die EU zielten, stützten sich auf einen ausgerufenen nationalen Notstand aufgrund von Handelsbilanzdefiziten mit den Handelspartnern – eine Begründung, der der Oberste Gerichtshof nicht gefolgt ist.

Nicht vom Urteil betroffen sind die Industriezölle, die auf Basis der Section 201 des Trade Act aus 1974 eingehoben werden. Hier argumentiert Donald Trump mit nationalen Sicherheitsinteressen, da Importe die heimische Produktion bedrohen könnten. Zu diesen Industriezöllen, die weiterhin in Kraft bleiben, zählen Zölle von 50 Prozent auf Stahl und Aluminium, 100 Prozent auf Pharmaprodukte oder 25 Prozent zusätzliche Zölle zum Regelzollsatz von 2,5 auf Autos und Autoteile.

Als Reaktion auf das Gerichtsurteil hat Donald Trump mit neuen Zöllen reagiert, die auf einer anderen Rechtsgrundlage beruhen und die verfassungswidrigen Zölle ersetzen sollen. Konkret stützt sich die US-Regierung nun auf die Section 122 des Trade Act, die dem US-Präsidenten erlaubt, zeitgleich befristet für maximal 150 Tage Zölle in Maximalhöhe von

Denn nach den Midterm Elections im November könnten Donald Trumps protektionistische Flügel noch weiter zurechtgestutzt werden.

Harald Oberhofer, Außenhandelsökonom

15 Prozent einzuführen. Nach 150 Tagen muss der Kongress einer Verlängerung zustimmen. Section 122 beschränkt Donald Trump in zwei maßgeblichen Dimensionen: Er kann nun weder jedem Land mit Zöllen in Fantasiehöhe drohen, noch kann er vollkommen am Kongress vorbei Zölle auf unbestimmte Zeit verhängen. Der „Freibrief für willkürliche Strafen“ ist damit passé. Zorn vorprogrammiert.

Der US-Regierung stehen noch weitere zollpolitische Optionen offen, die wohl auch genützt werden könnten. Allerdings sind sowohl die oben erwähnten Section-201-Zölle für gewisse Branchen als auch Section-301-Zölle an Regeln gebunden. Section 301 eröffnet die Möglichkeit von Vergeltungsmaßnahmen gegen „unfaire Handelspraktiken“ ausländischer Handelspartner, inklusive Handelsbeschränkungen in Form von Zöllen oder Importbeschränkungen. Beides erfordert jedoch Untersuchungen des Handelsministeriums mit faktischen Belegen. Das bedeutet: Die Tage, in denen Zölle einfach nach Laune und Social-Media-Posts verteilt wurden, sind vorbei. Und so begibt sich die US-Regierung auf ihrer Suche nach der Nadel im Heuhaufen in Gesetzesarchive. Vielleicht liegt hier noch irgendwo eine vergessene Gesetzesgrundlage herum, die Donald Trump mehr zollpolitischen Spielraum geben könnte. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist nicht sehr hoch, musste die Regierung ja spätestens seit der öffentlichen Verhandlung der Länderzölle vor dem Supreme Court im November mit diesem Urteil rechnen. In der Zwischenzeit reagiert das Weiße Haus mit Durchhalteparolen auf X und postet: „Keep calm und tariff on“. Für die Handelspartner der USA gilt seit letztem Freitag jedoch eher: „Keep calm and hang in there“. Denn nach den Midterm Elections im November könnten Donald Trumps protektionistische Flügel noch weiter zurechtgestutzt werden.

Zur Person

Harald Oberhofer ist Außenhandelsökonom, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien, und er forscht am Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO).

Harald Oberhofer

Harald Oberhofer

Harald Oberhofer ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien und forscht am Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo).