PK ZU BUNDESSTAATSANWALTSCHAFT: MEINL-REISINGER (NEOS) / SPORRER (SPÖ) / FÜRLINGER (ÖVP)
Bundesstaatsanwaltschaft: Harte Kritik aus Justiz an Regierungsplänen
Geht es nach der Bundesregierung, soll es „ein echter Meilenstein in der Justizgeschichte“ werden. Doch die Zeichen bei der Justiz selbst stehen auf Sturm.
Am Montag präsentierten Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) und ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger die seit Langem erwartete Reform der staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze. Bisher liegt das Weisungsrecht in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bei der jeweiligen Justizministerin oder beim Justizminister – eine viel kritisierte Regelung mit starkem politischem Beigeschmack. Nun soll die Weisungsspitze von einer – laut Koalition: unabhängigen – dreiköpfigen Bundesstaatsanwaltschaft übernommen werden. Doch ausgerechnet die in Fragen der Rechtswahrung besonders bedeutende Generalprokuratur, die selbst in diese neue Struktur eingegliedert werden soll, ließ postwendend kein gutes Haar an den Regierungsplänen.
Das Vorhaben verfehle „sein wesentlichstes Ziel, nämlich die Beseitigung der sogenannten Anscheinsproblematik im Bereich der Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften“, hieß es am Montag in einer Presseaussendungen. Diese Problematik werde vielmehr verschoben – und zwar durch eine „jedenfalls dem Anschein nach“ parteipolitische Auswahl der künftigen Bundesstaatsanwälte und ihrer Stellvertreter durch den Nationalrat.
„Systemwidrige“ Auswahlkommission
Die Bestellung soll so erfolgen, dass eine zehnköpfige Auswahlkommission einen Vorschlag erstellt, und dann der Nationalrat darüber abstimmt. Die Kommission soll aus hochrangigen Personen – großteils aus der Justiz – bestehen. Kein einziges Mitglied verfüge jedoch über jene fachlichen Kompetenzen im Bereich der Fachaufsicht und der Rechtswahrung, welche künftige Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft haben sollten, moniert die Generalprokuratur. Dies sei im Vergleich zur sonstigen justiziellen Personalauswahl „systemwidrig“.
Dass sich die vorgesehene parlamentarische Kontrolle auch auf das individuelle Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesstaatsanwälte, die eigentlich im Dreier-Gremium mit Mehrheit beschließen sollen, erstrecke und verschärfe „die bestehende Anscheinsproblematik“, meint die Generalprokuratur. Dadurch werde „das Argument der Aufteilung der Verantwortung“ ad absurdum geführt. Tatsächlich war im Vorfeld lange darüber gestritten worden, ob das Weisungsrecht auf ein Gremium oder an eine Einzelperson übergehen soll.
„Vernichtung von Fachwissen“
Kritik gibt es seitens der Generalprokuratur auch an der „unüblich kurzen Befristung der Amtsdauer“ auf sechs Jahre: Dadurch drohe „die regelmäßige Vernichtung von Fachwissen, welches gerade bei einer staatsanwaltschaftlichen Höchstbehörde nur durch eine langjährige und kontinuierliche Tätigkeit erworben werden“ könne. Verschärft werde diese Problematik dadurch, dass die Leitung des Gremiums alle zwei Jahre wechseln soll.
Der Bundesstaatsanwaltschaft sollen rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. Unter anderem ist geplant, dass auch die Generalprokuratur in die Struktur eingegliedert wird. Deren sonstige Aufgaben sollen jedoch gleich bleiben. „Einem einzigen Dreiergremium eine derartige Vielzahl von Aufgaben (Behördenleitung, Fachaufsicht und Aufgaben der Generalprokuratur) zu übertragen, erscheint nicht praxistauglich“, meint man dort.
Seitens der Regierung sprach man am Montag davon, dass es durch die Reform erstmals eine echte Trennung von Politik und Justiz an der Spitze der Anklagebehörden geben werde. Nun startet eine neunwöchige Begutachtungsfrist.