Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und BMI-Generalsekretär Peter Goldgruber

BVT-Ausschuss: Goldgruber verteidigt sich

"Ich habe vom Minister nie den Auftrag erhalten irgendwo aufzuräumen", meint der Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber im U-Ausschuss.

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Der Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber hat sich Dienstagvormittag im BVT-Untersuchungsausschuss verteidigt und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Gleichzeitig nahm er Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in Schutz: "Ich habe vom Minister nie den Auftrag erhalten irgendwo aufzuräumen."

Gleich in seinem Eingangsstatement drückte der betont freundlich auftretende Spitzenbeamte seine Hoffnung aus, die Abgeordneten überzeugen zu können, dass seine Vorgangsweise in der Angelegenheit der Rechtslage entsprochen habe. Anfang des Jahres sei er mit jenem ominösen Konvolut voller Vorwürfe gegen BVT-Beamte konfrontiert worden und da habe er von seiner Führungsverantwortung her weitere Schritte setzen müssen, da das Papier Verdachtsfälle von Straftaten und Pflichtverletzungen enthalte.

Erhalten hat Goldgruber das Konvolut vom Anwalt Gabriel Lansky, der ja im Ausschuss die Aussage fast zu 100 Prozent verweigert hatte. Vorher habe er diesen nicht gekannt, den Kontakt habe der Stadthauptmann des Ersten Wiener Gemeindebezirks hergestellt. Lansky habe ihn auch auf Staatsanwältin Ursula Schmudermayer aufmerksam gemacht, da bei dieser seines Wissens ein Verfahren in Sachen BVT anhängig gewesen sei.

Justizministerium aus Datenschutzgründen nicht informiert

An diese habe er sich dann auch wenig später gewendet, wobei auch deren Vorsitzender Wolfgang Handler bei einer Besprechung anwesend gewesen sei. Dass er nicht an den Generalsekretär des Justizministeriums (Christian Pilnacek) herangetreten sei, begründete Goldgruber unter anderem mit Datenschutz-Argumenten.

Bestritten wurde von Goldgruber, Druck auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgeübt zu haben. Das wäre schon daher nicht möglich gewesen, da er über den Ermittlungsstand nicht informiert gewesen sei. Dass man möglichst geheim und ohne elektronischen Verkehr kommuniziert habe, sei Wunsch der Staatsanwaltschaft gewesen.

Der BMI-Generalsekretär schilderte ferner bei der Befragung durch den Verfahrensrichter, dass er der Staatsanwaltschaft offeriert habe, eine Einheit für die Hausdurchsuchung im BVT zur Verfügung zu stellen. Dass seine eher ungewöhnliche Wahl auf die Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität gefallen war, begründete er einerseits mit deren Professionalität, andererseits damit, dass diese im Gegensatz zu anderen Einheiten im Vorwurfskonvolut nicht vorgekommen sei. Dass er die EGS angewiesen habe, Notizen im Zusammenhang mit der Razzia zu vernichten, bestritt Goldgruber.