Auskunftsperson WKStA-Staatsanwältin Ursula Schmudermayer

BVT-Ausschuss: Staatsanwältin verteidigt Vorgehen selbstbewusst

Verdacht gegen Beschuldigte habe sich erhärtet - Schnelles Vorgehen notwendig.

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Die zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer hat ihr Vorgehen in der BVT-Affäre am Dienstag im dazugehörigen U-Ausschuss sehr selbstbewusst verteidigt. Die später aufgehobenen Hausdurchsuchungen erschienen ihr ein probates Mittel, auch weil sich davor der Verdacht gegen Beschuldigte erhärtet hätte.

Dass sie erst vom Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber auf die Amtsmissbrauch-Vorwürfe rund um das Bundesamt aufmerksam gemacht wurde, dementierte Schmudermayer. Was dieser ihr übergeben habe, sei ihr nicht neu gewesen, seien in der Korruptionsstaatsanwaltschaft doch schon lange davor, konkret 2017, Vorwürfe aus dem Inneren des Innenministeriums das BVT betreffend eingelangt. In drei Fällen sei die Behörde zuständig gewesen und habe da auch Ermittlungen eingeleitet, etwa was Korruptionsvorwürfe gegen den damaligen Kabinettschef im Innenressort anlangte.

"Riesenproblem" bei Wahl der Polizeieinheit

Die Vorwürfe waren offenbar so umfassend, dass Schmudermayer die Untersuchungen zunächst alleine geleitet hatte, da sich das "Riesenproblem" gestellt habe, welche Polizeieinheit sie beauftragen sollte, da überall ein problematischer Anschein entstanden wäre. Bei späteren Zeugenbefragungen sei selbst BVT-Chef Peter Gridling persönlich schwer belastet worden. Sie sei jedenfalls davon ausgegangen, dass nur absolute Geheimhaltung zielführende Ermittlungen ermöglichen würde.

Dass sie letztlich zum Mittel der Hausdurchsuchung gegriffen habe, begründete die Staatsanwältin damit, dass es diverse Probleme gegeben hätte, wenn man auf die Amtshilfe gesetzt hätte. So hätte sich etwa Gridling persönlich belasten können.

"Sicherstellung der Daten ausschließlich Sache der IT-Experten"

Wichtig sei ihr gewesen, dass die Durchsuchung "ganz, ganz schnell" ablaufe, was sie auch bei der Einsatzbesprechung klar gemacht habe. Die Mitarbeiter hätten rasch von den Computern weggebracht werden müssen, damit sie nicht schnell per Knopfdruck Löschungen vornehmen könnten. Die Sicherstellung der Daten sei dann ausschließlich Sache der IT-Experten gewesen und nicht der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität. Deren Leiter Gernot Preiszler hat Schmudermayer ihren Angaben zur Folge erst am Tag vor dem Einsatz im BVT kennengelernt.

Mit dem Ergebnis der Durchsuchung war die Staatsanwältin zufrieden: "Die Hausdurchsuchung hat so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben." Dass das Wiener Oberlandesgericht sie nachträglich für unzulässig erklärt hat, nimmt Schmudermayer "zur Kenntnis". Gleichzeitig verwies sie aber darauf, dass das OLG den Tatverdacht bis auf einen Fall bestätigt habe.

Dass sie sich mit der Genehmigung der Hausdurchsuchung an einen Journalrichter außerhalb der normalen Dienstzeiten gewandt habe, begründete die Staatsanwältin mit der Dringlichkeit und damit, dass ihre schriftlichen Anordnungen nicht rechtzeitig fertig gewesen seien.