Prozess

Causa Asfinag: Freispruch für Strache und Stieglitz

Beweise reichten laut Gericht nicht aus, Freisprüche im Zweifel

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Der ehemalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden, ebenso der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz. Strache war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft haben. Für das Gericht reichte die Beweislage nicht aus, weswegen ein Freispruch im Zweifel erfolgte.

In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, dass für eine Verurteilung volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehen muss. Nach Wertung der Beweise sei es daher unter Anwendung des Zweifel-Grundsatzes zu Freisprüchen gekommen. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert. Dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusste habe, sei aber nicht bewiesen.

Dass Stieglitz in einem Chat diesbezüglich "Ich bin dabei" geschrieben, bedeute auch nicht, dass ein Zusammenhang mit der Postenbesetzung bestehe. Kurznachrichten seien schnell geschrieben. Das Argument der beiden Angeklagten, dass es sich um ein reines Freundschaftsverhältnis und kein Amtsgeschäft gehandelt hat, ließ die Richterin ebenso im Zweifel gelten.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer noch ein "sehr dichtes Beweissubstrat" gesehen und meinte: "Chats don't lie". Die von den Angeklagten ins Spiel gebrachte Freundschaft sei bei der Besetzung des Aufsichtsrats nur am Rande relevant gewesen, es habe sich vielmehr um eine Zweckgemeinschaft gehandelt, wurde argumentiert.

Als "falsch" bezeichnete die Vorwürfe Straches Anwalt in seinem Plädoyer Straches Anwalt in seinem Plädoyer. Strache sei nämlich nicht für die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsräten verantwortlich gewesen. Es könne nicht sein, dass "Einladungen von Politikern verboten sind", hatte zuvor auch Stieglitz' Verteidiger betont. Die Spenden stünden in keinem Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsratspostens.

Es handelte sich bereits um den bereits zweiten Strafprozess gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Ende August 2021 war der Ex-FPÖ-Chef vom Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) in erster Instanz verurteilt worden. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen.