Das Festspielhaus Erl in Tirol

Causa Erl: profil prüft rechtliche Schritte gegen Leisner

Leisner hatte profil in Zusammenhang mit angeblichen Zahlungen durch Medien an Kuhn-Zeugen genannt.

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In der Causa Erl dürfte sich eine weitere juristische Nebenfront auftun. Das Nachrichtenmagazin profil prüft rechtliche Schritte gegen den interimistischen künstlerischen Leiter der Festspiele, Andreas Leisner. Dies erklärte Herausgeber Christian Rainer. Der Grund: Äußerungen über angebliche Zahlungen durch Medien an Zeugen für Aussagen gegen Gustav Kuhn.

Leisner hatte am vergangenen Freitag bei einer Pressekonferenz, in der sich Künstler mit dem inzwischen auch als Dirigenten beurlaubten Kuhn solidarisierten, kräftig gegen Medien ausgeteilt. Er, Leisner, habe Informationen, die den Verdacht nahe legen, dass es zu solchen Geldangeboten gekommen sei - auch im Fall des profil. Deshalb wolle er sich nun auch an die Staatsanwaltschaft wenden. Konkret habe ihm der frühere Chefbühnenbildner Jan Hax Halama bereits im Februar von einem solchen Angebot berichtet, so Leisner. Halama ist einer jener ehemaliger Mitarbeiter der Festspiele, die im profil abermals von "übergriffigem Verhalten in vielerlei Hinsicht und struktureller Gewalt gegenüber Frauen und Männern" durch Kuhn berichtet hatten.

Das will das Nachrichtenmagazin nun nicht auf sich sitzen lassen. "Ich habe unseren Anwalt beauftragt, rechtliche Schritte gegen Herrn Leisner zu prüfen. Und ich gehe davon aus, dass wir Herrn Leisner zu einem öffentlichen Widerruf auffordern werden, andernfalls werden wir klagen", ließ Rainer wissen.

Selbstverständlich habe profil niemals entsprechende Geldleistungen oder Sachleistungen gegenüber irgendjemandem im Umfeld der Tiroler Festspiele Erl auch nur angeboten, "weder für Aussagen, noch für einen Spin, noch für sonst etwas". "In meinen 20 Jahren als profil-Herausgeber und Chefredakteur hat es selbstverständlich niemals einen derartigen Vorgang gegeben", so Rainer. "Ich kann mich allerdings auch nicht erinnern, dass so etwas jemals zuvor behauptet wurde", ergänzte der Herausgeber.