Die staatliche Covid-19 Finanzierungsagentur COFAG
Pandemie

Coronahilfen: VfGH kippt Teile der COFAG-Grundlagen

COFAG-Grundlagen verfassungswidrig: Bestimmungen werden erst in gut einem Jahr aufgehoben.

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach einer monatelangen Prüfung der gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlung von Coronahilfen durch die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) festgestellt, dass die Übertragung von Aufgaben an die COFAG gegen die Verfassung verstößt. Auch Richtlinien des Finanzministers zur Auszahlung von Finanzhilfen sind zum Teil rechtswidrig, teilte das Höchstgericht mit. Doch die Auszahlungen können weiterlaufen, betont der VfGH.

Die für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen werden am 31. Oktober 2024 aufgehoben, da der Gesetzgeber bis dahin nähere Regelungen für die COFAG und deren voraussichtliche Abwicklung erlassen muss. In der Zwischenzeit kann die COFAG weiterhin ihre Aufgaben gemäß dem ABBAG-Gesetz erfüllen und Finanzhilfen auszahlen.

Errichtet wurde die COFAG nach dem ABBAG-Gesetz. Die ABBAG war nach der Finanzkrise für die staatlichen Banken-Unterstützungen gegründet worden.

Der VfGH hebt speziell mehrere Bestimmungen des ABBAG-Gesetzes als verfassungswidrig auf und erklärt auch Teile der Richtlinien, die die Finanzhilfeauszahlung durch die COFAG regeln, für rechtswidrig. Die Aufhebung der rechtswidrigen Bestimmungen der Richtlinien wird am 15. April 2024 wirksam.

Der Anlass für die Prüfung des ABBAG-Gesetzes war ein Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH, die keinen Fixkostenzuschuss von der COFAG erhalten hatte. Im Rahmen dieser Prüfung hat der VfGH entschieden, dass die Regelungen zur COFAG im ABBAG-Gesetz teilweise verfassungswidrig sind, etwa der fehlende Rechtsanspruch von Unternehmen auf Finanzhilfen.

"COFAG-Zuschüsse" von 450 Millionen für 2024 im Budget

Das Finanzministerium hat für das nächste Jahr immer noch "COFAG-Zuschüsse" in Höhe von 450 Millionen Euro im Budget, schrieb "Der Standard" zuletzt unter Berufung auf interne Unterlagen des Ministeriums. Es wurde jedoch versichert, dass die Abbaugesellschaft des Bundes, die die COFAG abwickelt, ein Konzept ausarbeiten wird, sobald das Urteil des VfGH vorliegt. Offene Fälle sollen noch bearbeitet werden.

Die COFAG wurde während der Amtszeit von Gernot Blümel als Finanzminister eilig gegründet, um rasche Staatshilfen für Unternehmen während der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Von der Opposition gab es von Anfang an Kritik am Konstrukt. Vor allem wurde bzw. wird dort eine mangelnde parlamentarische Kontrolle gesehen.