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Deutschförderung im Kindergarten: Gelder gehen laut Studie an Bedarf vorbei

Der Bund plant ein neues Gesetz zur Elementarpädagogik, will aber die Verteilung von Geldern weiter den Ländern überlassen. Eine KDZ-Studie kritisiert die Vergabe der Fördermittel, auch mangels einer soliden Datenlage.

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In Wien beginnt fast jedes zweite Volksschulkind die Schule mit Deutschförderbedarf. Obwohl 80 Prozent davor einen Wiener Kindergarten besucht hätten, kritisieren die Grünen Wiener Bildungssprecher Felix Stadler und Julia Malle gegenüber profil die Deutschförderung und ihre Finanzierung schon im Kindergarten. Sie gilt als eine der größten Baustellen des österreichischen Bildungssystems.

Eine Studie des Zentrums für Verwaltungsforschung KDZ zeigt nun: Nicht nur die Höhe der Fördermittel ist ein Problem, sondern auch ihre Verteilung und die fehlende Steuerung. Deutlich zeigt sich das bei der Sprachförderung: Für politische Entscheidungen fehlen belastbare Daten. 

Seit 2008 stellt der Bund den Ländern über befristete 15a-Vereinbarungen zusätzliche Mittel für den Ausbau der Elementarpädagogik zur Verfügung. Die aktuell geltende 15a-Vereinbarung läuft mit Ende des Kindergartenjahres 2026/2027 aus. 

Danach soll ein Bundesqualitätsrahmengesetz österreichweite Standards regeln, so das Bildungsministerium gegenüber profil. Die Finanzierung könne künftig kontinuierlich über den Finanzausgleich erfolgen.

Studie sieht Reformbedarf

Mit diesem Schritt fängt das Bildungsministerium bereits einen der Kritikpunkte aus der KDZ-Studie ab: Die 15a-Vereinbarungen seien zu wenig gewesen, um langfristige Planbarkeit zu sichern. 

In seiner Studie analysierte das KDZ die Finanzierung und Steuerung der Elementarpädagogik. Finanziert wurde sie von der Arbeiterkammer, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, der Wirtschaftskammer Österreich und der Industriellenvereinigung. Sie kommt zu einem positiven Ergebnis: Der Ausbau der Elementarpädagogik bleibt trotz knapper Gemeindefinanzen möglich. 

Die Finanzierung von Kindergärten ist aktuell aufgeteilt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Die Autor:innen kritisieren trotzdem mehrere Punkte: Die Förderinstrumente seien schlecht aufeinander abgestimmt, die Wirkung der 15a-Vereinbarungen bleibe begrenzt und für die Sprachförderung fehle eine belastbare Datengrundlage. 

Das Finanzierungssystem sei zu komplex, sagt KDZ-Autorin Karoline Mitterer. Sie ist eine der Studienautorinnen. Vor allem die Landesförderungen für den laufenden Betrieb seien nicht ausreichend auf die bundesweiten Ziele abgestimmt. Den Gemeinden fehle zudem Planungssicherheit. 

Probleme in der Sprachförderung

Besonders deutlich zeigt sich das Verteilungsproblem bei der Sprachförderung. Ein Kind mit nicht-deutscher Erstsprache erhalte im städtischen Raum deutlich weniger Fördermittel als ein Kind am Land, sagt Mitterer. Die Bundesmittel würden weder zwischen noch innerhalb der Länder durchgängig nach dem tatsächlichen Sprachförderbedarf verteilt. Die Förderkriterien müssten daher angepasst werden. 

Ob die Förderung wirkt, lässt sich mangels einheitlicher Daten kaum beurteilen. Eine belastbare Datengrundlage fehlt bis heute; der Rechnungshof kritisierte das bereits 2021. 

Das Bildungsministerium verweist auf das erwähnte geplante Bundesqualitätsrahmengesetz. Damit sollen österreichweite Qualitätskriterien und ein bundesweites Monitoring eingeführt werden. Dadurch soll in Zukunft erstmals eine einheitliche Datenbasis zum Personaleinsatz zur Verfügung stehen.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr wischt eine Tafel, bunt bearbeitet
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Bei der Verteilung der Sprachfördermittel nach tatsächlichem Bedarf ist laut Ministerium jedoch keine bundesweite Änderung geplant. Dafür seien weiterhin die Länder zuständig. Zukünftig sollen Bundeszuschüsse zur Finanzierung aber an die Einhaltung österreichweiter Qualitätskriterien geknüpft werden.

Laufende Kosten als Herausforderung

Die Finanzierung der Sprachförderung ist aber nicht die einzige Herausforderung in der Finanzierung der elementaren Bildung. Zentral ist die Finanzierung des laufenden Betriebs. 

„Das Problem ist, dass bei einer Anstoßfinanzierung zwar das Gebäude gefördert wird, dass jedoch eine langfristige Finanzierung des laufenden Betriebes fehlt. Dies wird weder über die 15a-Vereinbarung noch über den Finanzausgleich ausreichend gelöst“, so Karoline Mitterer. 

Gibt der Bund kleinere Kindergruppen oder höhere Qualitätsstandards vor – wie jetzt in der Reformpartnerschaft geplant –, steigen vor allem die Personalkosten der Gemeinden. Sie bezahlen in öffentlichen und städtischen Kindergärten die Elementarpädagoginnen und Assistentinnen. Ob und in welchem Ausmaß die Länder Mittel aus dem Finanzausgleich an die Gemeinden weitergeben, entscheiden sie selbst. Das ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Die auslaufende Vereinbarung ermöglicht für drei Jahre auch die Förderung zusätzlichen Personals. „Damit hat man das Problem entschärft, aber noch nicht grundlegend gelöst“, so Mitterer. Es werde aber auch nach dem Auslaufen der Vereinbarung eine Nachfolgeregelung geben, so die Expterin.

Insgesamt hat sich die finanzielle Lage der Gemeinden seit der Corona-Pandemie verschärft. Steuerreformen ohne Gegenfinanzierung und die hohe Inflation hätten eine Einnahmen-Ausgaben-Schere geöffnet, sagt Mitterer. Deshalb kommt die KDZ-Studie zum Ergebnis, dass die Finanzierungslücke wächst und weiterer Ausbau der elementaren Bildung notwendig ist. 

Neue Lösungen

Die Expert:innen kommen trotz allem zum Schluss, dass ein weiterer Ausbau möglich ist. Voraussetzung seien effizientere Planung und stärkere Kooperationen. 

Tirol arbeitet mit einer einheitlichen Bedarfserhebung und regionalen Planungsregionen, die die Angebote mehrerer Gemeinden koordinieren. „Dadurch sind die Auslastungen besser steuerbar und man kann insgesamt effizienter agieren“, so Mitterer.

Im Waldviertel stellt der Verein „NÖ Kinderbetreuung“ Springerinnen für mehrere Gemeinden bereit. Ein ähnliches Modell betreibt das Gemeindeservicezentrum Kärnten mit einem regionalen Personalpool. „Über eine regionale Kooperation werden hier Springerinnen zur Verfügung gestellt, damit die einzelnen Gemeinden dieses Personal nicht vorhalten müssen“, erklärt Mitterer. Weitere Modelle sind gemeindeübergreifende Kindergärten und Betriebskindergärten. 

Weichenstellung

„Derzeit sind die Gemeinden in einer finanziellen Krise. Damit Angebote weiter ausgebaut werden können, müssen neue Wege beschritten werden“, sagt Mitterer vom KDZ.

Das geplante Gesetz soll Standards und Daten verbessern. Die Frage, ob Sprachfördermittel künftig nach dem tatsächlichen Bedarf verteilt werden, bleibt jedoch bei den Ländern – und damit vorerst ungelöst. 

Franziska Schwarz

Franziska Schwarz

ist seit Dezember 2024 im Digitalteam. Davor arbeitete sie als Redakteurin bei PULS 24, und als freie Gestalterin bei Ö1. Sie schreibt über Politik, Wirtschaft und Umwelt.