"Keine kirchliche Handlung"

Erstkommunionsaffäre: Staatsanwaltschaft legt Anzeige gegen Erwin Pröll zurück

Amtsmissbrauch. Erstkommunionsaffäre: Staatsanwaltschaft legt Anzeige gegen Pröll zurück

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Wie „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, wies die Staatsanwaltschaft St. Pölten am 7. November eine Anzeige gegen Landeshauptmann Erwin Pröll und Landesschulratspräsident Hermann Helm „mangels begründeten Anfangsverdachts“ ab.

Die Initiative „Religion ist Privatsache“ hatte im Mai eine Anzeige gegen Pröll und Helm wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht. Hintergrund der Sachverhaltsdarstellung war ein Streit in einer Volksschule im Bezirk Tulln darüber, ob Erstkommunionslieder nicht nur im Religions-, sondern auch im Regelunterricht gesungen werden dürfen. Der Leiter der Rechtsabteilung des niederösterreichischen Landesschulrats hatte im Jänner 2014 der Beschwerde der Eltern einer konfessionsfreien Schülerin recht gegeben und die Erstkommunionsvorbereitung außerhalb des Religionsunterrichts untersagt. Landesschulratspräsident Hermann Helm hatte in Absprache mit Pröll das Verbot wieder aufgehoben. Der Leiter der Rechtsabteilung wurde versetzt.

Laut Staatsanwaltschaft hat Helms Weisung die Rechte der konfessionslosen Schülerin nicht verletzt, „weil die Vorbereitungen für die Erstkommunion noch keine kirchliche Handlung“ seien. Da „die inkriminierten Weisungen rechtmäßig erscheinen“, könne „auch nicht von einer rechtswidrigen und allenfalls amtsmissbräuchlichen Strafversetzung des Leiters der Rechtsabteilung des Landesschulrats ausgegangen werden“.

(Red.)