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Fehlerhäufung: Promi-Urteile Ernst Strasser, Uwe Scheuch, Helmut Elsner

Justiz. Promi-Prozesse Strasser, Penz, Scheuch, Elsner

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Die Causa Ernst Strasser muss neu aufgerollt werden - der frühere Innenminister und EU-Abgeordnete (ÖVP) war vergangenen Jänner wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Grund: Richter Georg Olschak hatte nach der derzeit vorliegenden Rechtslage geurteilt, anstatt jene der Tatzeit aus dem Jahr 2010 heranzuziehen.

Auch das Verfahren des früheren Spitzenkandidaten der Innsbrucker FPÖ, August Penz, muss zurück an den Start. Penz hatte 2012 mit dem Plakat-Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe“ für Aufregung gesorgt, das Innsbrucker Landesgericht hatte ihn wegen Verhetzung zu 14.400 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht stellte nun "wesentliche Mängel“ in der Begründung des Urteils fest.

Das erstinstanzliche Urteil gegen Uwe Scheuch in der "Part of the game“-Affäre (18 Monate Haft, sechs davon unbedingt) wurde 2012 wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Im zweiten Prozess kam Scheuch billiger davon: mit einer Geldstrafe von 150.000 Euro und sieben Monaten bedingter Haft.

Der wohl spektakulärste Neustart war jener des Bawag-Prozesses. Der Oberste Gerichtshof kippte im Dezember 2010 alle von der Richterin Claudia Bandion-Ortner gefällten Urteile, auch jenes gegen den Hauptangeklagten Helmut Elsner. Vier Monate nach dem OGH-Spruch war Bandion-Ortner als Justizministerin Geschichte.

(Red)