Sebastian Kurz vor Gericht

Freispruch für Kurz, Urteil gegen seinen Ex-Kabinettschef bestätigt

Das Oberlandesgericht Wien hat am Montag Ex-Kanzler Sebastian Kurz vom Vorwurf der Falschaussage vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss freigesprochen. Das Urteil gegen seinen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli wurde bestätigt.

Drucken

Schriftgröße

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Montag Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vom Vorwurf der Falschaussage im „Ibiza“-U-Ausschuss freigesprochen. Für Kurz' ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli setzte es dagegen einen Schuldspruch.

Kurz war im Februar vergangenen Jahres wegen dieses Vorwurfs zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Bonelli fasste sechs Monate bedingt aus. Beide meldeten dagegen Berufung an.

Bei dem Verfahren war es darum gegangen, dass Kurz die Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt haben soll. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, er habe den Eindruck erwecken wollen, er hätte mit dem Vorgang im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. "Der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage war nicht erfüllt", erklärte der Richter das Urteil. Eine falsche Beweisaussage begehe, wer vorsätzlich Tatsachen nicht richtig darstelle. Kurz habe bejaht, dass er selbst in die Bestellung des Aufsichtsrates eingebunden war. Kurz habe damit die Ja-Nein-Frage, ob er in die Bestellung eingebunden gewesen sei, richtig beantwortet. Die Fragestellerin Stephanie Krisper sei mit der Antwort nicht zufrieden gewesen, die Fragezeit sei jedoch vorbei gewesen. Kurz hätte nicht den Eindruck erweckt, dass seine Frage abschließend beantwortet worden sei, meinte das Gericht nach dem Studium der Videoaufnahmen aus dem U-Ausschuss.

Richter war nicht befangen

Keine Rolle bei der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils spielte die Rolle des Erstrichters Michael Radasztics. Die Verteidigung meinte, er habe den Anschein von Befangenheit erweckt, da er Informationen an Peter Pilz weitergegeben habe und deshalb zu einer Disziplinarstrafe verurteilt wurde. Dies seien berufliche Beziehungen und hätten keinen Einfluss auf den Anschein der Befangenheit. Zwischen Pilz und Radasztics habe es seit vier Jahren keinen Kontakt, keine persönlichen Beziehungen gegeben.