Ulrike Rabmer-Koller, Hauptverbands-Präsidentin

Geldbuße für Hauptverband

Gericht stellt rechtswidrige Vergabe bei e-Medikation fest – 90.000 Euro Geldbuße.

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Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, verhängte das Bundesverwaltungsgericht am 30. November eine Geldbuße in Höhe von 90.000 Euro über den Hauptverband der Sozialversicherungsträger. In einem früheren Erkenntnis vom 17. Oktober hatte das Gericht festgestellt, dass der Hauptverband ein Vergabeverfahren in Zusammenhang mit der e-Medikation „in rechtswidriger Weise ohne vorherige Bekanntmachung bzw. vorherigen Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt“ habe.

Hauptverband will Revision einlegen

Hintergrund ist laut profil ein Pilotprojekt zur Erprobung der Software für die e-Medikation, das der Hauptverband im August 2010 freihändig an die Pharmazeutische Gehaltskasse, eine Schwesterorganisation der Apothekerkammer, vergab. Der Kostenrahmen betrug 3,15 Millionen Euro, tatsächlich fielen Aufwendungen im Ausmaß von 864.000 Euro an. Im März 2011 brachte das Innsbrucker Unternehmen MedEval Anträge gegen die Vergabe beim Bundesvergabeamt ein, die nun zum Urteil gegen den Hauptverband führten. Laut einem Sprecher des Hauptverbands gegenüber profil, werde man gegen das Erkenntnis Revision einlegen.