„Haft in der Heimat“: Wie Österreich Straftäter nach Syrien abschieben will
Österreichs Gefängnisse sind am Limit: Kaum eine Justizanstalt im Vollbetrieb hatte im Vorjahr eine Belegung von weniger als 100 Prozent. Wie drückend die Lage ist, zeigt die neue Sonderanstalt für den Jugendvollzug Wien-Münnichplatz: Die Anlage ist seit Jänner 2025 im September und Oktober 2025 waren bereits doppelt so viele Häftlinge untergebracht, wie eigentlich vorgesehen. Aktuell liegt die Auslastung bei 114 Prozent, so die Volksanwaltschaft gegenüber profil.
Was kann man gegen diese Überlastung tun? Seit Jahren wollen Justizminister und -ministerinnen aller Couleur das Projekt „Haft in der Heimat“ stärker umsetzen. Das Konzept dahinter: Straftäter und -täterinnen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft sollen ihre Haft nicht in Österreich, sondern in ihrem Herkunftsland absitzen. Denn: In den Haftanstalten hat weniger als die Hälfte der Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft. Circa 19 Prozent sind EU-Bürger:innen, rund 32 Prozent kommen aus Drittstaaten.
Durch die Außerlandesbringung in die Herkunftsländer will die Justiz sparen: Immerhin kostet ein Tag Haft den Staat aktuell 182,23 Euro, so das Justizministerium in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ – das sind rund 60 Euro mehr als noch vor zehn Jahren.
Im Jahr 2025 wurden 208 Personen zur Absolvierung ihrer Haftstrafe in ihr Herkunftsland gebracht. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2013. Für die Außerlandesbringung muss ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot aufrecht sein. Und die Betroffenen mussten der Ausreise zustimmen, woran die Abschiebung in der Praxis oft scheiterte. Damit ist es nun vorbei. Am Mittwoch präsentiert der Ministerrat eine Reform der „Haft in der Heimat“. In Zukunft können Insassen nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auch ohne Zustimmung außer Landes gebracht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten. Entscheidend für eine Überstellung ins Herkunftsland ist die Dauer der in Österreich verhängten Freiheitsstrafe. Diese müsse über einer Mindesthaftzeit von drei Monaten liegen, die Resthaft muss bei sechs Monaten liegen und es dürfe keine bedingte Entlassung anstehen. Die österreichischen Justizanstalten sollen so um rund 300 Insassen jährlich entlastet werden.
Auch Straftäter aus Syrien sollen nun verstärkt abgeschoben werden. Jede Rückführung werde aber im Einzelfall geprüft, so das Justizministerium gegenüber profil. Droht dem Betroffenen Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, sind Abschiebungen nicht möglich.
Westbalkan im Fokus
Ein Blick in den aktuellen Sicherheitsbericht (2023) zeigt, dass der stärkste Zulauf in Österreichs Justizanstalten neben Syrern Straffällige aus Rumänien, Serbien, Slowakei und Ungarn betraf. Doch auch in diese europäischen Länder können Häftlinge nicht ohne weiteres abgeschoben werden, da die Haftbedingungen in den dortigen Gefängnissen teils nicht menschenrechtskonform sind.
Anders stellt sich die Situation in den Ländern des Westbalkan wie Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien dar. Die dortigen Haftbedingungen entsprechen den Standards hierzulande. Aus dem Justizministerium heißt es auf profil-Anfrage, dass nun ein besonderer Fokus dem Westbalkan gilt. Rund zehn Prozent der Insassen und Insassinnen in österreichischen Justizanstalten stammen aus der Region.
Finanziell schafft die Außerlandesbringung dem maroden Justizministerium etwas finanziellen Spielraum: 2016 wurden durch 202 Überstellungen 30 Millionen Euro gespart. 250.000 Tage Haft wurden im Ausland verbracht. Gemessen am derzeitigen Kostenniveau (bei einem Tagessatz von 182,23) wären das theoretisch zwischen 45 und 50 Millionen Euro.
Aktuell verhandeln in Brüssel EU-Vertreter auch mit Afghanistan. Auch dorthin könnten in Zukunft Häftlinge zur Verbüßung ihrer Strafe abgeschoben werden. Die Haftbedingungen sind allerdings noch desolater als in Syrien.