Verstoß gegen Auflagen

Hausarrest widerrufen: Hannes Kartnig muss wieder ins Gefängnis

Aktuell. Hausarrest widerrufen, Hannes Kartnig muss ins Gefängnis

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"Um 15.15 Uhr wurde die Entscheidung getroffen, dass der Widerruf der Möglichkeit der Fußfessel erfolgt", sagte Brigadier Erich Huber-Günsthofer, von der Vollzugsdirektion des Justizministeriums am Mittwoch. Grund sei, dass gegen Auflagen der Leitung der Justizanstalt Graz-Jakomini verstoßen wurde.

Drei Tage Zeit für Beschwerde
Kartnig habe nun drei Tage Zeit, die Entscheidung mittels Beschwerde zu bekämpfen, sagte Huber-Günsthofer. Die Entscheidung sei von der Grazer Anstaltsleitung getroffen worden. Deren Vertreter hatten sich am Mittwoch zu diesbezüglichen Gesprächen in Wien befunden. Nach seinen Informationen habe Kartnig auch bereits die Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Graz-Jakomini angetreten.

Ursprünglich wäre der Präsident des Fußballklubs Sturm Graz unter elektronischem Hausarrest gestanden, und zwar für 15 Monate ab Mitte September. Ab 12. November muss sich Kartnig darüber hinaus am Straflandesgericht Graz wegen Betrugs verantworten. Der Prozess wegen des Vorwurfs, die Bundesliga und den Steirischen Fußballverband mit gefälschten Ticketabrechnungen betrogen zu haben, war vom Obersten Gerichtshof zum Teil aufgehoben worden. Die Neuauflage betrifft nicht nur Kartnig, sondern auch weitere Mitglieder der früheren Führungsriege des Fußball-Vereins.

Luxushotel-Abstecher sorgte für Verstimmung
Auslöser für den Entzug der Fußfessel dürfte gewesen sein, dass Kartnig laut einem "Kurier"-Bericht am Montag am Abend in einem Wiener Luxushotel zum Abendessen gewesen war, was bei der Justiz für weitere Verstimmung gesorgt haben dürfte. Kartnig war bereits am 18. Oktober bei der "Tosca"-Premiere in der Oper Graz, wo er sich mit seiner Ehefrau und einem befreundeten Ehepaar die Vorstellung ansah. Der Ausgang war zwar beantragt und genehmigt worden, hatte aber damals schon in Justizkreisen für Unverständnis gesorgt. Kartnig war am Montag danach in der zuständigen Justizanstalt Graz-Jakomini "belehrt" worden.

Anwalt: "Bei Kartnig wird mit zweierlei Maß gemessen"
Der Anwalt des Grazers, Roland Kier, erklärte am Mittwoch laut Radio Steiermark, Kartnig habe erst einen Termin bei ihm selbst gehabt, dann einen mit einem Geschäftspartner. Dies alles sei von den Behörden genehmigt gewesen. Kartnig habe ihm weiters gesagt, der Kunde habe dann noch etwas im Hotel essen wollen, das sei auch keine Geburtstagsfeier gewesen. "Bei ihm wird mit zweierlei Maß gemessen, wenn er die Grazer Herrengasse hinaufgeht, rufen schon zehn Leute bei der Justiz an und beschweren sich", so Kier. Das Wesen der Fußfessel sei es eben, dass man auch einer Arbeit nachgehen könne, sagte Kier. Seiner Ansicht nach habe Kartnig sich im Rahmen des Erlaubten bewegt.

Für den Grünen Abgeordneten und Sicherheitssprecher Peter Pilz war Kartnig mit dem montägigen Restaurantbesuch ohnehin ein Fall für die Haft: "Die Fußfessel darf kein Goldketterl werden", äußerte sich Pilz in einer Aussendung des Grünen Parlamentsklubs, als die aktuelle Entwicklung noch nicht bekannt war.

(APA/Red.)