Ein Schild zeigt 2G-Zutrittsbeschränkungen an.

Impfpflicht: „Dürfen Ungeimpfte dann weiter in die Arbeit?“

Bei 2G am Arbeitsplatz würden Ungeimpfte ohne Entgelt freigestellt und hätten auch beim AMS schlechte Karten.

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Mit der Ankündigung einer allgemeinen Impfpflicht ab 1. Februar sorgte Österreich international für Furore. Nach dem politischen Schnellschuss rauchen im Hintergrund nun die Köpfe der Expertinnen und Experten. Was bekannt ist: Ungeimpfte sollen eine Deadline für die Impfung erhalten und, wenn diese verstreicht, eine Verwaltungsstrafe kassieren. Völlig offen ist die heikle Frage: Gilt eine Impfpflicht automatisch auch am Arbeitsplatz?

Wenn es die Regierung nicht zusätzlich in ihren Gesetzesentwurf schreibt, eher nein. Denn nach den derzeitigen Plänen drohen Ungeimpften Verwaltungsstrafen von ein paar hundert bis maximal 3600 Euro. Wenn es nicht anders geregelt wird, würde am Arbeitsplatz jedoch weiterhin 2,5G oder 3G gelten (Geimpft, Genesen, Getestet). „Es wäre unverhältnismäßig, aus einer Verwaltungsvorschrift automatisch 2G am Arbeitsplatz und damit ein Berufsverbot für Ungeimpfte abzuleiten“, meint der Arbeitsrechts-Experte an der Uni Wien, Martin Gruber-Risak. Zusatz: „Weil das die Existenzgrundlage entzieht.“ Deswegen glaubt er nicht, dass jeder Arbeitgeber ab 1. Februar – unter Berufung auf die allgemeine Impfpflicht – kurzerhand auf 2G umstellen kann. Es brauche eine gute Begründung.

Impfpflicht im Spital und Altersheim jedenfalls fix

Anders sei der Fall an Arbeitsplätzen mit hoher Menschenfrequenz gelagert: Im Spital, in der Pflege aber auch in der Schule wäre 2G als Konsequenz aus einer allgemeinen Impfpflicht nur logisch, so der Experte. Denn eine Impfpflicht ziele besonders auf den Schutz vulnerabler Gruppen ab, die an diesen Arbeitsstätten zusammenkämen. Auch in der Nachtgastronomie sieht er den Ausschluss ungeimpfter Mitarbeiter als gut begründbar.

In den Corona-Krisenstäben der Bundesländer werden – anonym – Stimmen laut, die genau das fordern: 2G am Arbeitsplatz als Alternative zur allgemeinen Impfpflicht. Damit würde man sich die ebenfalls extrem heikle Debatte über Impfpflicht für Kinder ersparen. Und man könnte auf staatliche Zwangsmaßnahmen verzichten, wird diskutiert. „Das wäre die sauberere Lösung, weil es um die mobile, arbeitende Bevölkerung geht. Warum sollen wir einen 90-Jährigen strafen und, wenn er nicht zahlt, pfänden oder gar ins Gefängnis stecken?“, fasst ein Sozialpolitik-Experte aus einem Krisenstab zusammen - er will anonym bleiben. Arbeitsrechtler Gruber-Risak meint dazu: „Rein zur Durchsetzung der Impfpflicht wäre 2G am Arbeitsplatz extrem effektiv, weil der Arbeitgeber weiß, wer nicht geimpft ist und Ungeimpfte leicht sanktionieren kann.“ Wie? „Durch eine Freistellung ohne Entgeltfortzahlung.“

Allerdings gibt Gruber-Risak zu bedenken, dass extreme Impfverweigerer in letzter Konsequenz durch das soziale Netz fallen würden. Denn sowohl das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe wie auch die Mindestsicherung sind an die Arbeitsbereitschaft der Bezieher geknüpft. Wer ein Arbeitsangebot wegen einer  Impfung ablehnt, kann schon jetzt sanktioniert werden durch eine Kürzung der Transferzahlung. Bei einer generellen 2G-Arbeitswelt würde das nach jeder gescheiterten Vermittlung fast automatisch passieren - bis zum kompletten Verlust.

Clemens   Neuhold

Clemens Neuhold

Seit 2015 Allrounder in der profil-Innenpolitik. Davor Wiener Zeitung, Migrantenmagazin biber, Kurier-Wirtschaft. Leidenschaftliches Interesse am Einwanderungsland Österreich.