Istanzen-Dschihad

Istanzen-Dschihad: XXX

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Einer der neun sogenannten „Dschihadisten“, die am 18. August an der Grenze zu Ungarn festgenommen worden sind, kämpft sich durch die Gerichtsinstanzen: Der Tschetschene Bekchan Z., 27, sitzt – wie seine mutmaßlichen Komplizen – immer noch in Untersuchungshaft, weil er im Verdacht steht, nach Syrien unterwegs gewesen zu sein, um sich an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen. Wolfgang Blaschitz, Z.s Anwalt, kündigt nun an, eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof einzubringen. Der Grund: Z. werde in seinem Recht auf Freiheit verletzt, weil er sich nichts zuschulden kommen habe lassen. Anwalt Blaschitz argumentiert, im Kleinbus von Wien an die Grenze zu fahren, sei eine straflose Vorbereitungshandlung – wenn es denn überhaupt eine gewesen sei. Das Oberlandesgericht Wien sieht das anders. Z. habe eine terroristische Vereinigung unterstützt, und zwar „auf andere Weise“, wie es das Gesetz vage definiert. Die Anfahrt in Richtung Kampfgebiet sei als Vorbereitungsdelikt strafbar. Der Oberste Gerichtshof wird die Busfahrt und deren Umstände demnächst neuerlich bewerten.

Robert Treichler