Nachträgliche Mitteilung

Staatsanwaltschaft Wien stellte Ermittlungsverfahren gegen Dr. Martin Graf in Bezug auf das Forschungszentrum Seibersdorf ein

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Sie haben am 8. Juni 2009 auf Ihrer unter http://www.profil.at/ erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift „Der böse Österreicher: Die unbekannten Seiten des Nationalratspräsidenten Graf” Folgendes berichtet:

- Graf [...] wurde 2003 Geschäftsführer in Seibersdorf.
- Grafs Wirken in Seibersdorf hatte [...] ein gerichtliches Nachspiel. Der Rechnungshof kritisierte seine überteuerte Abfindung und Sondergage, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und fahrlässigen Krida.

Die Staatsanwaltschaft Wien führte gegen Dr. Martin Graf auf Grund einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren in Bezug auf das Forschungszentrum Seibersdorf, in dem die wegen § 153 StGB (Untreue), § 153b StGB (Förderungsmissbrauch) und § 159 StGB (Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen) erhobenen Vorwürfe geprüft wurden. Sie hat dieses Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Dr. Martin Graf bestand.