Peter Pilz im Faktencheck zu türkischer Spitzeltätigkeit und Unterhaltsvorschuss
Spitzel aus der Türkei
"Erdogan-Organisationen wie UETD und ATIB – das sind die beiden wichtigsten – bespitzeln Menschen in Österreich, meist türkischer oder kurdischer Herkunft. Diese Spitzelberichte werden über die türkische Botschaft nach Ankara weitergeschickt beziehungsweise von UETD gab es im Internet auch diesen Spitzelaufruf, die Leute direkt bei der türkischen Geheimpolizei zu melden. [...] Das ist ein Problem des Innenministers. Ein Innenminister der öffentlich ATIB verteidigt, öffentlich Erdogan-Vereine in Schutz nimmt, keinen Finger rührt, unsere Handys abhört, unsere Computer verwanzen will und die Erdogan-Spitzel in Österreich in Schutz nimmt entschuldigt: Das ist untragbar."
ATIB (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) und UETD (Union Europäisch-Türkischer Demokraten) können als Vorfeldorganisationen von Erdogans Partei AKP betrachtet werden. In Österreich koordiniert ATIB primär die Moscheengemeinde, die UETD wiederum nimmt politische Aufgaben wahr, etwa die Organisation von Kundgebungen für Präsident Erdogan. Vorwürfe die beiden Organisationen – und andere mehr – würden für die AKP Spitzel- und Spionagetätigkeiten ausführen, die sich gegen alle politische Unliebsamen richten, sind nicht neu. Vor allem auch Peter Pilz vertieft sich schon seit Jahren in diese Thematik und verfügt nach eigenen Angaben über ausreichende einschlägige Beweise von strafrechtlicher Relevanz, die er an Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz weitergegeben hat. Zu einer Anklage ist es bisher jedoch nicht gekommen, weshalb weitere Entwicklungen in diesem Fall abzuwarten sind.
Auch die Vorwürfe von Peter Pilz an Innenminister Sobotka sind nicht neu. Der Minister wies Anschuldigungen der Sympathie für Erdogan-nahe Vereine oder der Untätigkeit seiner Behörden jedoch stets vehement von sich. Grundsätzlich liegt die Verantwortung über solche Vereine im sicherheitsbehördlichen Bereich ja bei den Landespolizeidirektionen, welche wiederum dem Innenministerium unterstellt sind. So könnte einer der genannten Vereine nämlich behördlich aufgelöst werden, "wenn er gegen Strafgesetze verstößt, seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet oder überhaupt den Bedingungen seines rechtlichen Bestands nicht mehr entspricht." Diese Voraussetzungen aus dem Vereinsgesetz 2002 sieht Pilz als gegeben an.
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
"Es gibt einen Unterhaltsvorschuss, der nicht funktioniert. Es geht darum eine Garantie einzuführen, damit nicht – was heute der Fall ist – 50.000 Frauen und ihre etwa 70.000 Kinder mitten in der Armutsfalle landen, ohne etwas dafür zu können, nur weil sie von Männern im Stich gelassen worden sind."
Nachfrage: Die jetzige Regelung gilt nur für Österreicher und EU-Bürger. Wollen Sie das ändern?
"Selbstverständlich, wir müssen auf alle Kinder schauen. Wir haben 310.000 Kinder in Österreich, die von Armut bedroht sind oder bereits in Armut leben. Man muss Kinderarmut bekämpfen – und zwar die Armut aller Kinder."
Der im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) von 1985 geregelte Unterhaltsvorschuss soll grundsätzlich sicherstellen, dass minderjährige Kinder versorgt sind, sollten Zahlungen von zu Unterhalt verpflichteten Elternteilen ausbleiben. Der Unterhalt kann ich solchen Fällen vom Staat bevorschusst. Welcher in weiterer Folge den Betrag vom Unterhaltspflichtigen exekutiert. Um anspruchsberechtigt zu sein muss das betroffene Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, EU/EWR–Bürger oder staatenlos sein sowie nicht im selben Haushalt wie der Unterhaltsschuldner leben. Treffen diese Voraussetzungen zu, kann der Bund Unterhaltsvorschuss gewähren, sofern das Kind sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Jahr 2015 gab Justizminister Wolfgang Brandstetter auf parlamentarische Anfrage bekannt, dass 50.748 Unterhaltsvorschüsse ausgezahlt wurden, der monatliche Durchschnitt lag bei knapp 210 Euro.
Im profil-Gespräch trat Peter Pilz nun dafür ein, Unterhaltsvorschüsse an sämtliche Kinder – egal welcher Staatszugehörigkeit – zu gewähren. Darüber hinaus kritisierte er an anderer Stelle auch die Exklusivität für Minderjährige. Eine Bindung des Unterhaltsvorschusses an den Bezug der Familienbeihilfe hielte er somit insofern für sinnvoll, als dadurch auch jene abgedeckt wären, die zwar schon volljährig sind, ihren Lebensunterhalt jedoch noch nicht selbstständig bestreiten können (also etwa Studenten).