Mark Zuckerbergs Unternehmen Facebook begründet möglicherweise eine Beitragstäterschaft durch Unterlassung

„profil“-Redakteur Nikbakhsh zeigt Facebook-Gründer Zuckerberg an

„profil“-Redakteur Nikbakhsh zeigt Facebook-Gründer Zuckerberg an

Drucken

Schriftgröße

Wie „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe (16/45) berichtet, hat Redakteur Michael Nikbakhsh Facebook-Gründer Marc Zuckerberg, Europa-Manager Martin Ott sowie das Unternehmen selbst angezeigt. Laut einer der Staatsanwaltschaft Innsbruck am 25. Oktober übermittelten Sachverhaltsdarstellung, verfasst von der Innsbrucker Anwaltskanzlei Hermann Holzmann Rechtsanwälte in Nikbakhshs Namen, habe Facebook sich unter Hinweis auf die „Gemeinschaftsstandards“ aktiv geweigert, nach österreichischer Rechtslage strafrechtlich relevante Inhalte mit nationalsozialistischem Bezug aus dem Netz zu nehmen – und damit möglicherweise eine Beitragstäterschaft durch Unterlassung begründet.

Bereits im September 2015 hatte Nikbakhsh Facebook wegen vermuteter Beihilfe zur Volksverhetzung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten sah von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, weil sie keinen „Anfangsverdacht“ erkennen konnte.