NS-Liederbuch: Regierung leitet Auflösungsverfahren zu Germania ein
Der Generalsekretär im Innenministerium habe heute mit dem niederösterreichischen Landespolizeidirektor Kontakt aufgenommen, um bei der Vereinsbehörde ein Auflösungsverfahren gegen die Burschenschaft einzuleiten, erklärte Kickl. Es bestehe - wegen des aufgetauchten Liederbuchs - der Verdacht auf strafbare Handlungen nach dem NS-Verbotsgesetz. Werden strafrechtliche Aktivitäten festgestellt, stehe am Ende des Verfahrens auch die Auflösung des Vereins.
Es sei davon auszugehen, dass Erkenntnisse aus den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien gegen vier Personen auch in dieses Verwaltungsverfahren einfließen, sagte Kickl auf Nachfrage. Ob man konkret ein Gerichtsurteil abwarten muss, konnte der Minister nicht sagen. Nicht einschätzen wollte Kickl, bis wann das Verfahren beendet sein wird. Auch eine Einschätzung, ob es letztlich zur Auflösung der Burschenschaft kommen wird, wollte er nicht abgeben.
Kickl: Rechtsextremismusbericht "nicht notwendig"
Der Forderung der SPÖ, den Rechtsextremismusbericht wieder einzuführen, möchte Kickl nicht nachkommen. Einen solchen hat es bis zum Jahr 2002 gegeben, seit der Abschaffung durch Schwarz-Blau sind die Entwicklungen über die rechtsextreme Szene im Verfassungsschutz-Bericht enthalten. Darauf verwies auch der Innenminister: Ziel sei es, Extremismus "in allen Formen" zu bekämpfen - ob rechts, links oder religiös motiviert -, und die Beobachtungen dazu seien eben in einem Bericht zusammengefasst. "Es wird nicht notwendig sein, jetzt einen eigenen Rechtsextremismusbericht zu verlegen."
Auf die Frage, ob jemand wie Udo Landbauer, der ja Vizevorsitzender der Germania war, für eine Landesregierung oder einen Landtag tragbar sei, ging Kickl nicht ein. Überall dort, wo der Verdacht auf strafbare Handlungen bestehe, seien selbstverständlich behördliche Schritte zu setzen, "das beschränkt sich nicht nur auf Burschenschaften", meinte Kickl. Die Frage von Schuld müsse man immer auch individuell klären, und die Klärung obliege der Staatsanwaltschaft.