ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VFGH) ZUM STERBEVERFÜGUNGSGESETZ UND VERBOT DER MITWIRKUNG AN DER SELBSTTÖTUNG
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Rolle des Nationalen Weinkomitees könnte verfassungswidrig sein

Nach langer Prüfung äußerte sich der Verfassungsgerichtshof zur Rolle des Nationalen Weinkomitees und wird bezüglich der rechtlichen Grundlagen von Amts wegen tätig. Die derzeitige Situation dürfte gegen das rechtsstaatliche Prinzip verstoßen.

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Ein Zusammenschluss von Weinbauern hatte vor dem Verfassungsgerichtshof einen Antrag eingebracht. Es ging um Qualitätsklassifizierungen für Wein: Die antragstellenden Weinbauern wehren sich dagegen, dass die Begriffe „Erste Lage“ und „Große Lage“ nur dann verwendet werden dürfen, wenn das Nationale Weinkomitee, ein Branchenverband mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Lage für das jeweilige Weinbaugebiet klassifiziert hat und der Minister eine Verordnung erlässt. 

Fraglich ist die Rolle dieser Komitees, da, so der Verfassungsgerichtshof, ein Minister nicht weisungsgebunden sein darf. Aus Sicht der Antragsteller verstößt das System gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen verfassungsrechtliche Grundsätze der staatlichen Verwaltungsorganisation.

Nach Prüfung bei mehreren Sessions des Verfassungsgerichtshofs wird der Verfassungsgerichtshof nun von Amts wegen tätig und prüft, ob das im Weingesetz 2009 vorgesehene System der Klassifizierung von Weinen verfassungskonform ist. 

Diesbezüglich hat der Verfassungsgerichtshof mehrere Bedenken, heißt es in einer Aussendung zu der Entscheidung. Minister dürften ihre Entscheidungen nicht von einem derartigen Gremium abhängig machen. Außerdem dürfe das Weinkomitee dem Minister nicht vorschreiben, wie Herkunftsgebiete oder die Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen festgelegt werden. 

Es dürfte gegen das rechtsstaatliche Prinzip verstoßen, dass die Weinbauern keine Möglichkeit haben, gegen negative Entscheidungen oder Untätigkeit des Weinkomitees Einspruch zu erheben oder sich rechtlich zur Wehr zu setzen.

Vom Verfassungsgerichtshof wurde nun eine Gesetzesprüfung zum Weingesetz eingeleitet. Von der Bundesregierung wird diesbezüglich eine Stellungnahme eingeholt. Das zuständige Landwirtschaftsministerium wird rund zwei Monate Zeit haben, um sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Anschließend wird der Verfassungsgerichtshof im Herbst entscheiden.

Franziska Schwarz

Franziska Schwarz

ist seit Dezember 2024 im Digitalteam. Davor arbeitete sie als Redakteurin bei PULS 24, und als freie Gestalterin bei Ö1. Sie schreibt über Politik, Wirtschaft und Umwelt.