Strafverteidiger: „Viele Täter wissen, dass ihnen bei Tierquälerei praktisch nichts passiert.“
Der aktuelle Fall um den Hundetrainer Georg Resch zeigt, wie kontrovers der Umgang mit Tierquälerei bewertet wird. Während Kritiker in den veröffentlichten Videos Gewalt gegen Hunde sehen, spricht Resch von notwendiger Selbstverteidigung im Training mit gefährlichen Tieren. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt derzeit wegen Verdachts der Tierquälerei, für Resch gilt die Unschuldsvermutung.
91 Fälle von Tierquälerei gab es laut Statistik Austria 2024, 131 waren es 2023. Insgesamt sieben Fälle endeten mit unbedingten Freiheitsstrafen. Rund ein Drittel wurde zu teilbedingten Geldstrafen verurteilt.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen in solchen Fällen überhaupt drohen – und warum Tierquälerei in Österreich selten zu Gefängnisstrafen führt – erläutert der Anwalt Sascha Flatz im Interview.
Tierquälerei kann in Österreich mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden – trotzdem landet kaum jemand im Gefängnis. Funktioniert das Gesetz überhaupt?
Sascha Flatz
In der Praxis kaum. Zwei Jahre sind der maximale Strafrahmen, aber der wird praktisch nie ausgeschöpft. Bei Ersttätern bewegt sich das Urteil meist im unteren Drittel, also bei etwa acht Monaten. Und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren werden fast immer auf Bewährung ausgesetzt.
Was heißt das konkret?
Flatz
Dass Tierquälerei in Österreich de facto kaum mit Gefängnis bestraft wird.
Welche Rolle spielt dabei der gleichnamige Paragraph § 222 des Strafgesetzbuchs?
Flatz
Das ist der zentrale Straftatbestand für Tierquälerei. Daneben gibt es das Bundes-Tierschutzgesetz. Das fällt allerdings unter das Verwaltungsstrafrecht. Dort drohen Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro. Diese Bestimmungen greifen eher bei leichteren Fällen.
Wer entscheidet, ob ein Fall strafrechtlich verfolgt wird oder nur eine Verwaltungsstrafe droht?
Flatz
Grundsätzlich die Staatsanwaltschaft. Sie prüft, ob der Tatbestand erfüllt ist und ob eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint, dann erhebt sie Anklage.
Was heißt das in der Praxis?
Flatz
Wenn die Staatsanwaltschaft die Tat nicht für schwer genug hält, dass sie es nach dem Strafgesetz klagt, bleibt nur das Verwaltungsstrafrecht.
Und wenn die Verwaltungsbehörde zuerst eine Strafe verhängt?
Flatz
Dann greift grundsätzlich das Verbot der Doppelbestrafung. Ist eine Verwaltungsstrafe bereits rechtskräftig, kann die Staatsanwaltschaft später keine Anklage mehr wegen dem gleichen Delikt erheben.
Sie fordern seit Längerem höhere Strafdrohungen. Warum?
Flatz
Weil der Strafrahmen zu niedrig ist. Mit zwei Jahren Höchststrafe kann ein Gericht kaum eine tatsächliche Haftstrafe verhängen.
Was würde sich ändern, wenn der Strafrahmen höher wäre?
Flatz
Bei einem Strafrahmen von etwa vier Jahren wäre eine unbedingte Haftstrafe realistischer. Dann hätte das Gesetz auch eine abschreckende Wirkung.
Hat es diese Wirkung derzeit nicht?
Flatz
Nein. Viele Täter wissen, dass ihnen praktisch nichts passiert. Nach einem Verfahren hört man oft den Satz: „Ich war schon vor Gericht – passiert ist nichts.“
Neben den Strafen kritisieren Sie auch mangelnde Kontrollen. Zuständig sind die Amtstierärzte.
Flatz
Ja. Amtstierärzte sind oft für sehr große Gebiete zuständig und personell überlastet. Wenn Kontrollen fehlen, verliert jedes Gesetz an Wirkung.
Österreich galt beim Tierschutz einmal als Vorreiter. Was ist seitdem schiefgelaufen?
Flatz
Anfang der 2000er Jahre wurde eines der ersten einheitlichen Tierschutzgesetze Europas beschlossen. Seitdem hat sich aber wenig weiterentwickelt. In Deutschland liegt der Strafrahmen bei drei Jahren, in Italien bei vier. Österreich ist hier deutlich zurückgeblieben.