Vier Jahre Haft

Teilurteil für Hannes Kartnig: Vier Jahre Haft

Aktuell. Teilurteil für Hannes Kartnig

Drucken

Schriftgröße

Wegen teilweise versuchten schweren Betruges sowie grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ist Hannes Kartnig gleich am ersten Prozesstag zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Es ist nur ein Teil der Strafe, die für bereits rechtskräftige Schuldsprüche verhängt wurde.

Die Verurteilung betrifft vor allem den Versuch, vom Land Steiermark eine Haftung in der höhe von 1,2 Mio. Euro für einen Kredit zu bekommen. Das Geld ist zwar nie geflossen, doch für den versuchten Betrug wurde Kartnig nun verurteilt. Gleichzeitig wurde ein Fußfesselverbot verhängt.

Der Prozess wegen des Eintrittskartenbetrugs - bei dem vier weitere Personen angeklagt sind - geht im Anschluss an das Urteil weiter.

Keine Antworten für den Staatsanwalt
Der Ex-Präsident von Sturm Graz erklärte, er werde keine Fragen des Staatsanwaltes beantworten. Der Ex-Sekretär des Vereins bekannte sich zur Sache mit den Karten schuldig, will aber auf Anweisung von Kartnig gehandelt haben.

"Sie werden vom Sekretär massiv belastet, sie sollen konkrete Anweisungen gegeben haben", so Richter Martin Wolf zum Hauptbeschuldigten. "Das ist völlig falsch", meinte Kartnig. "Ich habe nicht die Idee gehabt, ich habe das nicht einmal gewusst", führte er weiter aus. Zu den Schwarzzahlungen an die Spieler war er immer geständig gewesen, aber er leugnete, dafür die Kartenmanipulationen in Auftrag gegeben zu haben. "Das Geld war einfach da, wo es hergekommen ist, hat mich nicht interessiert. Ich war kein Kassier und kein Kartenabreißer", stellte er nachdrücklich klar. "Haben Sie die Abrechnungen nicht kontrolliert? Sie sollen ein misstrauischer Mensch gewesen sein", so der Richter. "Aber geh, kumm", wies Kartnig jedes kleinliches Denken mit verächtlichem Gesichtsausdruck zurück.

Auf die Fragen von Staatsanwalt Johannes Winklhofer antwortete er generell nicht, und das soll zumindest nach seinen Angaben während des gesamten Verfahrens so bleiben. Anders dagegen im ersten Prozess, wo es nahezu täglich zu lautstarken Schreiduellen zwischen ihm und dem Ankläger gekommen war.

Der frühere Sekretär von Sturm Graz bekannte sich auch diesmal wieder schuldig. Er gab an, er habe immer Anweisung von Kartnig bekommen, ohne ihn habe er gar nichts durchführen können. Die übrigen drei Angeklagten, bei denen es nur um einen kleinen Teil des Finanzstrafverfahrens geht, fühlten sich nicht schuldig.

(APA/Red.)