Unklarheit beim AMS über Umgang mit Burka-Verbot

Der AMS-Vorstand kennt bis heute die offizielle Rechtslage nicht – weder Verfassungsdienst, noch Innenministerium gaben bisher Auskunft.

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Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, herrscht beim Arbeitsmarktservice (AMS) Unklarheit über die Handhabe des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes. „Wir wollten wissen, ob wir verschleierte Frauen jetzt wegschicken dürfen, aber wir kennen die Antwort bis heute nicht“, sagt AMS-Vorstand Herbert Buchinger im profil-Interview. Weder der Verfassungsdienst, noch das Innen- und Sozialministerium hätten bisher Auskunft darüber geben können. „Wir haben es jetzt selbst für uns geregelt: Wir schicken sie weg“, so Buchinger.

Zwischen Bundesregierung und AMS sieht Buchinger eine „ernstzunehmende Vertrauenskrise.“ Er vermutet, dass die Bundesregierung ein stärkeres Durchgriffsrecht und die Sozialpartner zurückdrängen will. Von einer Strukturreform hält der AMS-Chef jedoch wenig. Veränderungen wünscht er sich hingegen im Bereich der Sozialhilfe: Das AMS solle zukünftig die Mindestsicherung selbst auszahlen und im Anlassfall sanktionieren können. „Dann könnte man unmittelbar nach dem Verweigerungsverhalten die entsprechenden Rechtsmittel setzen. Vielleicht wäre dann auch der Erziehungseffekt größer“, sagt Buchinger im profil-Interview.