Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger
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Verfahren gegen Linzer Ex-Bürgermeister Luger eingestellt

Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus-Peter Luger (SPÖ) wegen Untreue wurde mit einer Diversion, nach einer Zahlung von 20.000 Euro, eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kann bis zum 6. Februar Beschwerde einlegen.

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Das Landesgericht Linz hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus-Peter Luger (SPÖ) wegen Untreue endgültig eingestellt. Grundlage war eine Diversion, die dem Linzer Kommunalpolitiker im Zuge des Prozess angeboten wurde und schließlich mit 20.000 Euro bezahlte.

Das Gericht hält fest, dass das Delikt der Untreue mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe grundsätzlich diversionsfähig sei, und dass das Gesetz keine Berufsgruppen von dieser Möglichkeit ausschließe. Der Sachverhalt sei durch umfangreiche Ermittlungen sowie durch die Verantwortungsübernahme des Beschuldigten hinreichend geklärt.

Luger hatte im Verfahren eingeräumt, sein Amt bereits im August 2024 zurückgelegt und öffentlich Verantwortung durch seinen Rücktritt übernommen zu haben. Zudem ersetzte er der stadtnahen Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA die gesamten Kosten für ein von ihm beauftragtes Gutachten. Nach Ansicht des Gerichts wurden damit auch die Opferinteressen vollständig berücksichtigt. Zusätzlich leistete Luger eine Geldbuße samt Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 20.000 Euro.

Bei der Schuldprüfung sei nicht allein auf die Tat, sondern auch auf das Nachtatverhalten Bedacht zu nehmen, so das Landesgericht Linz in einer Aussendung. Der Beschuldigte Luger gelte als bislang unbescholten. Eine auffallende oder ungewöhnliche Unwerthöhe liege nicht vor, der Schuldvorwurf habe sich durch Einsicht, Wiedergutmachung und die persönlichen sowie beruflichen Konsequenzen deutlich reduziert, so das Gericht.

Der Beschluss wurde am Donnerstag der Staatsanwaltschaft Linz zugestellt. Diese kann bis 6. Februar 2026 Beschwerde erheben. Klaus-Peter Luger wird der Beschluss erst nach Rechtskraft zugestellt.