Eine mobile Klimaanlage von Außen, der Schlauch hängt aus dem Fenster
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Vermieter sagt Nein: Warum der Weg zur Klimaanlage so mühsam ist

Ganz schön ins Schwitzen kommt, wer sich eine Klimaanlage in seiner Wohnung installieren will. Denn selbst wer Denkmalschutz, Lärmschutz, Nachbarschaftschutz und sämtliche anderen Auflagen erfüllt, kann am Nein der Eigentümer scheitern.

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Sie bezeichnen sich selbst als Sekte, verzeichnen 250.000 Besucherinnen und Besucher wöchentlich in ihrem Internet-Forum und helfen sich mit gegenseitigen Erfahrungsberichten. Eine Online-Community für Gaming-PCs? Sportautos? Aquarien vielleicht?

Nein, das ist die Reddit-Community für das Klimagerät Midea PortaSplit. Wieso dieser Hype? Weil dieses Klimagerät oft nicht bewilligt werden muss und selbst aufgestellt werden kann.

Denn, wer seine Wohnung mit einer fest installierten Klimaanlage kühlen will, dem steht ein Marathon an Anfragen, Anträgen, Ansuchen bevor. Scheitern kann es an vielem: den Behörden, den Nachbarn, dem Vermieter. Die „Sekte“ umgeht das mit mehr oder weniger abenteuerlichen und teils mehr oder weniger legalen Konstruktionen. Denn „ihre“ PortaSplit ist weniger aufwendig in der Montage als eine normale Split-Anlage mit Innen-, und Außengerät und trotzdem effizienter als andere mobile Klimageräte.

Gemeindebau erlaubt nun Klimaanlagen

Hitze im Sommer ist genauso gefährlich wie Kälte im Winter. Nur, dass viele Häuser in Österreich nicht für die hohen Temperaturen gerüstet sind. Kühlt die Wohnung nicht ab, können Erschöpfung, Schlafmangel, Gereiztheit und Konzentrationsprobleme die Folge sein. Besonders für Gruppen, die ohnehin Schwierigkeiten mit Kreislauf, Herzen, Blutdruck haben, sind die Temperaturen gesundheitsgefährdend. 

In Wien konnten sich bis vor Kurzem nur Personen mit Pflegestufe 6 eine Klimaanlage in ihrer Gemeindewohnung einbauen lassen. Seit etwas mehr als einem Monat ist die Beschränkung gefallen. Jede und jeder darf nun um Genehmigung ansuchen. Seither wurden 79 Ansuchen bewilligt, 87 abgelehnt, bei 412 fehlen noch Unterlagen oder es stehen Nachfragen aus. Weitere 80 Anfragen sind in Bearbeitung. Das teilt Wiener Wohnen auf profil-Nachfrage mit. Ziel sei es ausdrücklich, die Installation von Klimaanlagen zu ermöglichen, sofern die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. 

Wie viele Behörden braucht es, um eine Klimaanlage zu genehmigen?

Aber: Nur weil Klimaanlagen prinzipiell eingebaut werden dürfen, heißt das nicht, dass das auch immer möglich ist. Die Mietervereinigung rät dazu, sich vorher beraten zu lassen. 

Das Ansuchen kann scheitern an einer Lage in einer Schutzzone, einer Hof- oder Dachlage, an der Lautstärke, der Art und Menge des verwendeten Kältemittels und von Denkmalschutz ist noch gar nicht die Rede. Für das meiste ist die Baupolizei zuständig. Um zu entscheiden, ob die Anlage ins Stadtbild passt, die Behörde für Architektur und Stadtgestaltung. Und auch technische Einwände kann es geben, wieder eine andere Abteilung, ebenso wie die für Schallschutz. Die Baupolizei hat 2025 162 Fälle bewilligt und 133 abgelehnt. 

Bessere Schallschutzmaßnahmen, etwa bei dem Schutzgehäuse rund um das Gerät, würden Privatpersonen helfen, leichter Anlagen einbauen können zu lassen, sieht der Innungsmeister der Wiener Sanitär- Heizungs- und Lüftungstechniker Robert Breitschopf eine Stellschraube. Denn meistens scheitern behördliche Genehmigungen an Lärmschutzgründen. 

Wir sagen den Mieterinnen und Mietern, schauen Sie, wir können es schon probieren, aber das Risiko ist hoch

Nina Schönwiese

Juristin bei der Mietervereinigung Wien

Der größte Stolperstein sind laut Mietervereinigung aber gar nicht die Behörden, sondern die Genehmigung durch den Vermieter oder die übrigen Hauseigentümer. In einem Mehrparteienhaus mit unterschiedlichen Eigentümern muss jeder einzelne zustimmen. Mieterinnen und Mieter müssen Unterlagen mit Antrag, Kostenvoranschlag und technischen Spezifikationen an den Eigentümer übermitteln. Der hat zwei Monate Zeit, um das Ansuchen abzulehnen. Wenn er das nicht tut, gilt der Antrag als stattgegeben.

Nina Schönwiese, Juristin der Mietervereinigung Wien, erklärt allerdings: meistens würden die Eigentümer Nein sagen.

Bei der Buwog meint man, Anfragen werden genau geprüft und wenn sie nicht genehmigt werden, dann liege das an technischen und rechtlichen Hürden wie Statik oder Lärm. Genaue Daten, wie viele Anfragen genehmigt und abgelehnt werden, teilte das Wohnungsunternehmen nicht mit. 

Ihnen sei bewusst, dass Hitze eine Belastung darstelle, man versuche, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen wie Beschattung oder außenanliegender Sonnenschutz. Allerdings würde man selbst bei der Klimawandelanpassung auf rechtliche und wirtschaftliche Hürden stoßen. Die Buwog nennt etwa fehlende Anreize beziehungsweise eingeschränkte Förderungsmöglichkeiten. 

Geringe Erfolgsquote vor Gericht

Wer sich mit einem Nein nicht zufrieden gibt, kann den Weg zur Schlichtungsstelle der Stadt Wien beschreiten. Schönwiese erzählt von einem Fall einer Familie aus Wien Donaustadt. Der Vermieter hatte die Zustimmung verweigert, obwohl alles fachgerecht geplant war und in dem Fall sogar von außen nicht sichtbar gewesen wäre. Also ging die Familie zur Schlichtungsstelle, die ihr recht gab. Doch der Vermieter wehrte sich ebenfalls juristisch, sodass der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landete, der gegen die Familie entschied. Sie blieb also auch auf den Prozesskosten sitzen.

Aus diesem Grund berät die Mietervereinigung ihre Mitglieder sehr restriktiv: „Weil wir keine positiven Erfahrungen gemacht haben und dementsprechend sagen wir den Mieterinnen und Mietern, schauen Sie, wir können es schon probieren, aber das Risiko ist hoch.“ 

Selbst wer eine Wohnung besitzt, kann am Weg zur Klimaanlage scheitern, weil alle anderen Besitzer im Haus zustimmen müssen. Lehnt einer der Miteigentümer ab, kann der Antragsteller vor Gericht ziehen. Mit Kostenrisiko. Ein Reddit-User beschreibt das so, und übertreibt dabei nicht einmal im Übermaß:

Ein Screenshot beschreibt, wie man zu einer Klimaanlage in Wien kommt
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In ihrer über zehnjährigen Beratungstätigkeit hat Schönwiese kaum Fälle bei Gericht oder der Schlichtungsstelle durchgebracht. Nicht einmal bei einer krebskranken Frau, „die zur Erholung eine ruhige, kühle Wohnung gebraucht hätte. Aber selbst das hat damals nicht gereicht.“

Es gibt noch keine Judikatur und es gibt auch keine gesetzliche Deckelung, ab wann es wirklich zu heiß ist

Nina Schönwiese

Juristin bei der Mietervereinigung Wien

Die Mietervereinigung hätte Ideen, wie es besser laufen kann: die SPÖ-nahe Organisation fordert Erleichterungen dabei, die Zustimmung des Vermieters auch zu bekommen. Der zweite Vorschlag dreht sich um die sogenannte Verkehrsüblichkeit, die der Oberste Gerichtshof bei einer Klimaanlagengenehmigung verlangt. Schönwiese: „Wenn es keine Klimaanlagen in der Umgebung gibt, ist die Ortsüblichkeit nicht gegeben, und somit kommen wir aus diesem Teufelskreis nicht raus.“ Daran scheiterte auch der Fall der Familie aus Donaustadt. 

Theoretisch könnten Mieterinnen und Mieter bei zu hohen Temperaturen in der Wohnung eine Mietzinsminderung verlangen. Das praktische Problem laut der Juristin: „Es gibt noch keine Judikatur und es gibt auch keine gesetzliche Deckelung, ab wann es wirklich zu heiß ist.“ 

Seit die Zahl der Hitzetage zugenommen hat, merke man, wie sehr die Mieterinnen und Mieter leiden: „Gerade in Dachgeschosswohnungen – da gibt es keine Erholung mehr. Das wird definitiv zunehmen, und deshalb wäre es sinnvoll, den Zugang zu Kühlungsmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter zu erleichtern – sei es durch den einfacheren Einbau einer Klimaanlage oder zumindest dadurch, dass sie für die Dauer der Beeinträchtigung nicht den vollen Mietzins zahlen müssen.“ 

Wer all die Auflagen erfüllt hat und es tatsächlich geschafft hat, auf eigene Kosten ein teures Gerät zu installieren, steht beim Auszug möglicherweise dann wieder vor neuen Problemen. Denn es ist Verhandlungssache, ob die Anlage zurückgebaut werden muss, oder bleiben „darf“. Bei Wiener Wohnen gibt es mehrere Szenarien. Wenn das Gerät in der Wohnung bleiben kann, stimmt die Mieterin oder der Mieter gleichzeitig einer Eigentumsübertragung an Wiener Wohnen zu, ohne Ablöse oder Investitionsersatz. 

Aus der Bundesregierung gibt es Absichtserklärungen, aber noch keine konkreten Pläne: Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) kündigte an, die Bestimmungen lockern zu wollen. Eine Anpassung des Mietrechtsgesetzes sowie des Wohnungseigentumsgesetzes werde geprüft. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) meinte, er könne dem Vorstoß etwas abgewinnen. 

2027 wolle Babler schon für Erleichterung sorgen. Wer für die nächste Saison mit allen Anträgen durch sein will, muss aber sowieso schon jetzt mit dem Hürdenlauf starten, rät auch die Mietervereinigung. Alternative bis dahin wird für viele bleiben, sich der Sekte anzuschließen, und sich online Tipps für kühle Wohnungen zu holen. 

Maria Prchal

Maria Prchal

ist seit 2025 Redakteurin im Digitalteam. Ihre Schwerpunkte sind unter anderem Sozialpolitik, Klima und technische Themen.