VfGH prüft Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare

Anwalt Graupner zuversichtlich: "Ehe für alle" könnte mit Jahresbeginn 2018 kommen.

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Österreich, eines der Bollwerke der reinen Hetero-Ehe in Westeuropa, könnte trotz des Widerstands von ÖVP und FPÖ nun doch fallen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte am Dienstag mit, dass er die Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare prüft. Anwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitees Lambda zeigte sich gegenüber der APA zuversichtlich, dass die "Ehe für alle" schon Anfang 2018 kommen könnte.

Prüfung eingeleitet

Der VfGH hat eine amtswegige Prüfung jener gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft vorsehen. Grundlage ist, dass (auch aufgrund von VfGH-Urteilen) gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen mittlerweile weitgehend gleichgestellt sind, bis hin zur gemeinsamen Elternschaft. Dennoch bestehen weiterhin unterschiedliche Rechtsinstitute.

Auch "vor dem Hintergrund einer bis in die jüngste Vergangenheit reichenden rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung von Personen gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung" hat der VfGH in seinem Prüfungsbeschluss vom 12. Oktober 2017 Bedenken, dass diese Differenzierung eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf ihre sexuelle Orientierung darstellt.