Volksbefragung, Volksabstimmung, Volksbegehren: Was Sie wissen sollten

Die häufigsten Fragen zu Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren beantwortet.

Drucken

Schriftgröße

Was ist der Unterschied zwischen Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren?

In Österreich gibt es zwei Formen des Referendums: Die Volksabstimmung und die Volksbefragung. Beide werden bundesweit und ähnlich einer geheimen Wahl durchgeführt. Beide dienen der Befragung der Bevölkerung. Gegenstand einer Volksabstimmung kann ein vom Parlament beschlossenes Gesetz oder die von Nationalrat und Bundesrat vorgeschlagene Absetzung des Bundespräsidenten sein. Der Ausgang ist bindend. Die Volksbefragung dient eher der Erhebung der Meinung der Bevölkerung zu einem gewissen Thema. Ihr Ausgang ist nicht bindend.

Bisher gab es nur zwei Volksabstimmungen (zur Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf und zum EU-Beitritt) und eine Volksbefragung (Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes).

Nicht mit den beiden zu verwechseln ist das Volksbegehren. Es funktioniert sozusagen umgekehrt: Die Bevölkerung kann so eine Petition in den Nationalrat einbringen.

Wie kommen Volksabstimmung und Volksbefragung zustande?

Volksabstimmung und Volksbefragung werden durch eine Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet. Wann abgestimmt wird, bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung.

Wer darf abstimmen?

Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Männer und Frauen, die das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.

Wie funktioniert ein Volksbegehren?

Grundsätzlich muss ein Volksbegehren eine durch ein Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit betreffen. Dann muss das Volksbegehren beim Innenministerium angemeldet werden. Damit es durchgeführt werden kann, müssen zuerst 8401 sogenannte Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Diese werden später den Unterschriften angerechnet.

Werden genug Unterstützungserklärungen gesammelt, kann ein Eintragungszeitraum (acht Tage) für das Volksbegehren festgesetzt werden. Damit das Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, müssen in dieser Zeit 100.000 Unterschriften gesammelt werden.

Wie kann ich ein Volksbegehren unterzeichnen?

Seit Jänner 2018 können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder auch online via help.gv.at mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte unterschrieben werden.

Im Moment kann man drei Volksbegehren unterschreiben: Don't smoke - Das Volksbegehren für den Nichtraucherschutz, das Frauenvolksbegehren 2018 und das Volksbegehren "ORF ohne Zwangsgebühren".

Was passiert mit einem erfolgreichen Volksbegehren?

Bei 100.000 oder mehr Unterschriften (inklusive Unterstützungserklärungen) muss ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden. Es ist jedoch rechtlich nicht bindend. Über das Volksbegehren wird in einem Ausschuss des Nationalrats und schließlich im Plenum beraten. Je mehr Unterschriften, desto mehr Druck zu handeln haben die Abgeordneten.

Was waren bisher die Volksbegehren mit der größten Zustimmung?

Mehr dazu: