Wahlkarten: Strafverfahren gegen Villacher Bürgermeister
profil berichtet in seiner Montag erscheinenden Ausgabe über neue Entwicklungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Rechtswidrigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai. Laut dem profil-Bericht eröffnete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde mit Ermittlungen beauftragt. Dies bestätigte Albels Rechtsanwalt Meinhard Novak gegenüber profil.
Fehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen
Als Vorsitzender der Bezirkswahlbehörde war Albel für die Leitung der Bundespräsidenten-Stichwahl verantwortlich. Bei seiner Zeugenaussage vor dem Verfassungsgerichtshof vergangenen Donnerstag hatte der Bürgermeister Fehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen eingestanden; diese habe vor dem gesetzlich festgelegten Termin begonnen. Auch bei der Niederschrift des Wahlprotokolls seien Fehler aufgetreten. Albels Anwalt Meinhard Novak rechnet „fix mit einer Einstellung des Verfahrens“. Novak: „Der Bürgermeister hat von den Vorgängen bei der Wahlkarten-Öffnung erst im Nachhinein erfahren. Hier fehlen der objektive und der subjektive Tatbestand.“
Wie profil weiter berichtet, schlossen sich die FPÖ und der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer dem Verfahren gegen Albel als Privatbeteiligte an. Sie sollen einen Vermögensschaden geltend machen.