Pistole auf einem Glastisch

Wie leicht man in Österreich eine Waffe bekommt

Bei einem Amoklauf in einer Grazer Schule hat ein 21-Jähriger zehn Menschen erschossen. Bewaffnet war er mit einer Glockpistole und einer Flinte. Braucht es eine Verschärfung des Waffenrechts?
Eva Sager

Von Eva Sager

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„Mager“. So nennt der Waffenhändler Markus Schwaiger das Waffengesetz in Österreich. „Mager“, zumindest, wenn er im ORF-Interview erklärt, wie einfach man zu einer Waffe der Kategorie C kommt. Leicht zu verstehen ist das nämlich nicht. Im Waffengesetz wird zwischen dem Besitz und dem Führen einer Waffe, also dem tatsächlichen Benutzen und Herumtragen, unterschieden. In der Kategorie C, darunter fallen unter anderem Gewehre oder Flinten, ist der Besitz bereits ab 18 Jahren erlaubt, man muss sich nach dem Erwerb lediglich binnen sechs Wochen im Zentralen Waffenregister (ZWR) registrieren. Ein psychologisches Gutachten braucht es für den reinen Besitz nicht. Erst wenn man die Waffe auch führen möchte, muss man einen Waffenpass oder eine gültige Jagdkarte vorweisen. Für jene Dokumente gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, darunter eben ein psychologischer Eignungstest.

In der Kategorie B – Revolver, Pistolen, Halbautomaten – muss man vom Erwerb, über den Besitz bis hin zum Führen immer eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass vorweisen. Der Unterschied zwischen den Dokumenten: Der Waffenpass erlaubt neben dem Besitz und dem Erwerb auch das Führen der Waffe. Hat man nur eine Waffenbesitzkarte, muss die Waffe ungeladen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Ein psychologisches Gutachten ist jedoch in beiden Fällen notwendig.

Kategorie A – verbotene Waffen und Kriegsmaterial, wie Maschinengewehre oder Pumpguns – sind grundsätzlich verboten.

In Österreich steigt die Zahl der privaten Waffenbesitzer:innen stetig. Bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 ist die Anzahl von 369.953 auf 374.141 gestiegen, also um mehr als 4.000 Personen, wie das Innenministerium auf APA-Anfrage bekannt gab. Die Zahl der legalen Waffen im Privatbesitz stieg in den vergangenen zehn Jahren gar um über 50 Prozent an (siehe Grafik). Zum Teil ist dieser Anstieg allerdings durch gesetzlich notwendige Nachmeldungen von bereits im Umlauf befindlichen Langwaffen erklärbar.

Der mutmaßliche Amokschütze in Graz tötete mit einer Glockpistole und einer Flinte zehn Menschen und sich selbst. Er besaß eine Waffenbesitzkarte, führen hätte er die Waffe allerdings nicht dürfen. Offen bleibt, wie der Attentäter den psychologischen Test bestehen konnte. 

Nun werden Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechts laut. Die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr von den Kommunisten war die Erste, die ein generelles Waffenverbot für Privatpersonen ins Spiel brachte. Das ist realpolitisch wenig wahrscheinlich. Verschärfungen beim Zugang zu Waffen sind hingegen denkbar.

Hilfe bei Krisen

  • Österreichische Telefonseelsorge (0-24 Uhr, kostenlos unter 142), online unter: telefonseelsorge.at
  • Psychiatrische Soforthilfe (0-24 Uhr, 01/31 330), online unter: psd-wien.at
  • Kindernotruf (0-24 Uhr, 0800 567 567)
  • Rat auf Draht (0-24 Uhr, 147), online unter: rataufdraht.at
  • Kriseninterventionszentrum (Montag bis Freitag 10-17 Uhr, 01 406 95 95), anonyme E-Mail-Beratung (kriseninterventionszentrum.at)

Grafiken: Max Miller

Eva Sager

Eva Sager

seit November 2023 im Digitalteam. Schreibt über Kultur, Gesellschaft und Gegenwart.