Wieso Vilimsky wegen einer Türe auf Parteigeld um seine Immunität bangt
Harald Vilimsky kennt das Spiel bereits: Schon 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft Wien die Aufhebung seiner Immunität als EU-Parlamentarier. Grund war der Verdacht auf Untreue und Fördermissbrauch. Fünf Jahre später scheint sich das Ganze zu wiederholen: Diese Woche stimmte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments erneut für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des FPÖ-Delegationsleiters. Wieder auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wien, wieder wegen Verdacht auf Untreue. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft gegenüber profil.
Mehr will sie nicht verraten, aus Ermittlungsverfahren dürften keine Infos veröffentlicht werden, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft Wien.
profil liegt der Antrag an den EU-Rechtsausschuss vor, in dem der Grund für den Ersuch der Immunitätsaufhebung genannt wird: der Einbau einer Sicherheitstüre, die sich Harald Vilimsky im Jahr 2013 in seiner Privatwohnung installieren ließ. Damit bestätigt sich, was vorher nur durch Aussagen Vilimskys selbst die Runde machte.
Offenbar erfolgte die Installation auf Parteikosten, und genau das ist der Knackpunkt. 8230 Euro ließ die FPÖ dafür springen, nun lautet der Vorwurf, diese Türe hätte privaten Zwecken gedient und sei in keinerlei Zusammenhang mit der Partei gestanden. Damit besteht der Verdacht der Untreue.
Vilimsky: „Ich sehe darin nichts Verwerfliches“
Eine profil-Anfrage an Vilimsky blieb noch unbeantwortet, auf APA-Anfrage meinte er am Dienstag: „Im Jahr 2013 kursierte meine Privatadresse unter gewalttätigen Aktivisten des Schwarzen Blocks in Wien. Dies ist durch eine eidesstattliche Erklärung belegt.“ Er hätte aus großer Sorge um die Sicherheit seiner Familie – insbesondere seiner damals minderjährigen Tochter – die Partei gebeten, die Kosten für den Einbau einer Sicherheitstür in seiner Mietwohnung zu übernehmen. Und weiter: „Eine solche Maßnahme war deutlich kostengünstiger als jede dauerhafte Sicherheitskraft. Dieser Vorgang wird nun überprüft. Ich sehe darin nichts Verwerfliches.“
Vilimsky war 2013 noch nicht EU-Abgeordneter und es gebe auch keinen Zusammenhang mit seinen parlamentarischen Aktivitäten, steht im Bericht des Ausschusses. Deswegen gebe es keinen Grund, dass er in diesem Fall von seiner parlamentarischen Immunität profitieren sollte.
Jetzt geht der Antrag an das Plenum des Parlaments, das bereits Ende Mai darüber abstimmen dürfte. Wenn zugestimmt wird, was durchaus wahrscheinlich ist, würde Vilimsky seine Immunität verlieren und die Staatsanwaltschaft könnte ermitteln. Wieso die Staatsanwaltschaft die Aufhebung erst 13 Jahre nach dem Vorfall in die Wege leitet, bleibt derweil unbeantwortet.