Manfred Nowak

Menschenrechtsexperte Manfred Nowak zu Asylrecht: "Das ist eben der Preis"

Der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak sieht nach dem Mord in Vorarlberg keinen Anlass, das Asylrecht infrage zu stellen.

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profil: Ein türkischer Staatsbürger, der wegen schwerer Straftaten seit 2009 mit einem Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum belegt war, stellt in Österreich ein Asylansuchen und tötet einen Mitarbeiter der BH in Dornbirn. Innenminister Kickl macht das internationale Asylrecht für diese Tat mitverantwortlich. Hat er recht? Gab es keine Möglichkeit, den Aufenthalt dieses Mannes in Österreich zu verhindern? Nowak: Nach der Genfer Flüchtlingskonvention gilt das Zurückweisungsverbot nicht für Menschen, die schwere Straftaten begangen haben. Man könnte ihn also abschieben. Die Europäische Menschenrechtskonvention kennt aber das Folterverbot -und das gilt absolut. Wenn eine große Gefahr besteht, dass ein Mensch in seiner Heimat gefoltert wird, gibt es keine Abschiebung.

profil: Egal was jemand angestellt hat? Nowak: Unabhängig davon, was er gemacht hat. Aber es ist nicht so leicht zu beweisen , dass einem wirklich Folter drohen würde. Im Fall der Türkei bin ich mir nicht sicher, ob es halten würde. Zusätzlich muss der Betreffende auch noch nachweisen, dass er zu einer besonders gefährdeten Gruppe gehört.

profil: Hätte man diesen Mann in Schubhaft nehmen können? Nowak: Davon gehe ich aus, wenn gegen ihn ein Aufenthaltsverbot bestand.

profil: Angeblich war das bereits ausgelaufen. Nowak: Das kann ich nicht beantworten, weil ich die Details nicht kenne.

profil: Kickl will über Bestimmungen der Menschenrechtskonvention diskutieren. Sie haben das, wie andere Experten auch, kritisiert. Aber ändert ein solcher Fall nicht die Perspektive? Es kann doch nicht sein, dass die Behörden machtlos sind. Nowak: Das ist ein Einzelfall. Dieser Mann wird vor ein österreichisches Gericht gebracht und möglicherweise zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Er stellt keine Gefahr mehr dar.

profil: Man hätte die Tat vielleicht verhindern können. Und es war nicht die Intention der EMRK, solche Leute zu beschützen. Nowak: Nein, aber das ist eben der Preis, den wir für das Folterverbot bezahlen. Auch Österreicher begehen Straftaten. Die können wir auch nicht abschieben. Die Diskussion läuft in die falsche Richtung. Wenn jemand in Österreich einen österreichischen Beamten tötet, ist das keine Angelegenheit des Fremdenrechts, sondern des Strafrechts. Die Frage der Abschiebung stellt sich erst, wenn er seine Haftstrafe verbüßt hat - und keiner weiß, wie dann die menschenrechtliche Lage in der Türkei sein wird.

Rosemarie Schwaiger