Eurofighter

Eurofighter: Staatsanwalt muss vorerst nicht vor Gericht

Das Oberlandesgericht Wien ließ eine Anklage gegen den früheren Chef-Ermittler in der Causa Eurofighter nicht zu. Ein Vorwurf ist vom Tisch, ein zweiter wird nochmals überprüft.

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Es wäre ein Treppenwitz in der fast zwanzigjährigen Rechtsgeschichte des österreichischen Eurofighter-Deals gewesen: Statt Waffenlobbyisten, Rüstungsmanagern und Geldschleusern hätte ausgerechnet der langjährige Chef-Ermittler in der Causa als erster auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem – von 2011 bis 2018 für den Eurofighter-Akt zuständigen – Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien Amtsmissbrauch vor und brachte Ende Juli 2020 eine Anklageschrift gegen ihn ein. Doch der Betroffene wehrte sich und erhielt zumindest vorerst Recht, wie profil und Ö1 erfahren haben.

Vor wenigen Tagen entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien über den Anklageeinspruch des Staatsanwalts. Einer der beiden gegen ihn erhobenen Vorwürfe ist endgültig vom Tisch: Im Jahr 2011 bestellte der Staatsanwalt einen Sachverständigen zur Beurteilung der Eurofighter-Gegengeschäfte, was sich über viele Jahre erstrecken sollte. Im Laufe der Zeit dürfte sich eine Freundschaft entwickelt haben, im Februar 2017 fungierte der Staatsanwalt dann als Trauzeuge des Sachverständigen.

Die Causa Trauzeuge

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt war der Ansicht, der Staatsanwalt hätte den Gutachter wegen Befangenheit des Amtes entheben müssen. Das OLG beurteilt das anders: „Bei dieser Konstellation sieht das Oberlandesgericht keinen Anschein einer Befangenheit, der den Staatsanwalt genötigt hätte, den Sachverständigen seines Amts zu entheben, und daher auch keinen Amtsmissbrauch“, hieß es in einer Stellungnahme auf Anfrage von profil.

Tatsächlich dürfte die Arbeit des Sachverständigen im Großen und Ganzen in Ordnung gewesen sein. Nachdem die Zuständigkeit für die Eurofighter-Causa im Jahr 2019 der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übertragen worden war, wurde dort eine Expertise zur Beurteilung der Gutachtertätigkeit in Auftrag gegeben. Diese liegt profil vor. Am Ende des zwölfseitigen Papiers kommt ein Wirtschaftsexperte der WKStA zu folgender Erkenntnis: „Wiewohl insbesondere hinsichtlich der Darlegung der Gründe für die Auswahl einzelner, konkreter Gegengeschäfte als Prüfungsobjekt Schwächen bestehen, lassen sowohl die Gutachtensbeauftragung als auch das Gutachten selbst keine tendenziöse Beauftragung durch den Staatsanwalt und keine tendenziöse Vorgehensweise des Sachverständigen erkennen.“ Zusammengefasst heißt es: „Wiewohl das Gutachten in der Darlegung der methodischen Vorgehensweise und der gezogenen Schlussfolgerungen … gewisse Schwächen aufweist, kann zusammenfassend festgehalten werden, dass sich insbesondere hinsichtlich der Erkenntnisse aus der Befundaufnahme ein maßgeblicher Nutzen für das weitere staatsanwaltschaftliche Vorgehen ziehen lässt.“

Trotz dieser Einschätzung vom 8. Oktober 2019 brachte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein Dreivierteljahr später die Anklage ein. Zu diesem Punkt betraf die Anklageschrift auch den Sachverständigen als mutmaßlichen Tatbeteiligten. Gegen beide Betroffenen wurde das Verfahren vom OLG nun eingestellt.

Die Causa Grasser

Ein zweiter Vorwurf gegen den früheren Eurofighter-Staatsanwalt wurde zumindest vorläufig zurückgewiesen, nämlich Eurofighter-Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser missbräuchlich „abgebrochen“, jedoch nicht formell eingestellt zu haben. Ein solcher Abbruch sei nach der Strafprozessordnung nur zulässig, wenn ein Beschuldigter nicht ausgeforscht werden kann oder flüchtig sei, so der Vorwurf zusammengefasst. Faktisch wusste Grasser jahrelang nichts von dem Verfahren. Als es dann bekannt wurde, wurde es bald darauf eingestellt.

In seinem Anklageeinspruch führte der Staatsanwalt aus, diese Vorgehensweise sei von der Oberbehörde und auch vom Justizministerium allgemein und in vergleichbaren Fällen gebilligt und befürwortet worden. Hier verlangt das OLG Wien von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt nun  ergänzende Ermittlungen in Form von zusätzlichen Einvernahmen: Wenn die Verantwortung zutrifft, könne dem Staatsanwalt kein wissentlicher Befugnismissbrauch angelastet werden, heißt es vom OLG.

Stefan   Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ).

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.