Gerhard Dörfler, Verkehrsreferent A.D.
Die Umfahrung Bad St. Leonhard - 46 Millionen Euro Steuergeld für vier Kilometer Straße

Kärntner Rechnungshof zerpflückt Straßenprojekt

Kärntner Rechnungshof zerpflückt Straßenprojekt

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Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) kritisiert in einem noch unveröffentlichten „Endbericht zur Durchführungsüberprüfung“ die 2012 unter Landeshauptmann Gerhard Dörfler eröffnete vier Kilometer lange Umfahrung Bad St. Leonhard im Lavanttal. Laut LRH „eines der aufwändigsten Straßenprojekte des Landes seit der Übertragung der Bundesstraßen“. Unter Einrechnung der bis 2023 anfallenden Finanzierungskosten rechnet der Rechnungshof nun mit Kosten in der Höhe von 46,031 Millionen Euro – deutlich mehr als ursprünglich geplant.

Der Landesrechnungshof hatte das Projekt schon kurz nach Spatenstich im Dezember 2008 hinterfragt und der Straßenbauabteilung 9 Planungsänderungen angetragen. „Die Abt. 9 griff das aufgezeigte Sparpotential bei der Umplanung nur teilweise auf“, so der LRH. Dazu kommen „fehlerhafte Planungen“, Mehrkosten durch den „verzögerten Baubeginn“ sowie „überdimensionierte Lärmschutzwände“. „Die Abt. 9 plante die Lärmschutzmaßnahmen zu einem erheblichen Teil nicht aufgrund physikalischer Erfordernisse, sondern nur zur Erhöhung der Akzeptanz der Trasse. Obwohl die Lärmschutzmaßnahmen mit rund 1,70 Millionen Euro einen beträchtlichen Anteil an den Gesamtkosten einnahmen, reduzierte die Abt. 9 deren Umfang nicht“, so der Landesrechnungshof.

Auch der Ankauf vermeintlich benötigter Grundstücke wird kritisiert. „Bereits erstellte Planungen waren wegen der geänderten Umsetzung zum Teil nicht verwertbar. Für die Grund- bzw. Objekteinlöse bemaß das Land die Kaufsummen großzügig, auch das Ausmaß der erworbenen Grundflächen war überhöht.“ 2013/2014 versuchte das Land dann, überschüssige Flächen wieder zu veräußern. Ergebnis laut LRH: „Dem aufgrund der eingelangten Angebote zu erwartenden Erlös von 107.000 Euro standen im Jahr 2006 Beschaffungskosten dieser Immobilien von 1,182 Millionen Euro gegenüber. Der Verkauf kam wegen des zu geringen Erlöses nicht zustande.“