Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics 2015 am Obersten Gerichtshof in Wien.

Auch Karl Petrikovics erhebt Einspruch gegen Buwog-Anklage

Anwalt Dietrich: „Unlogische Interpretationen der StA“ .

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Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat nun auch der frühere Vorstandsvorsitzende der Immofinanz, Karl Petrikovics, die Anklage im Fall Buwog (gegen insgesamt 16 Beschuldigte) beeinsprucht. Petrikovics’ Anwalt Otto Dietrich bringt gegenüber profil inhaltliche und formelle Gründe für den Einspruch vor. „Die Interpretationen der Staatsanwaltschaft sind teils unlogisch, vom Akteninhalt nicht gedeckt und daher angreifbar.“ Darüber hinaus sei ihm, Dietrich, trotz wiederholter Urgenzen der Zugang zu wesentlichen Aktenteilen verwehrt worden. Konkret handelt es sich um die elektronische Datensammlung ISYS, in welche die Justiz sichergestelltes Datenmaterial zum Fall Buwog einfließen und durch einen Sachverständigen auswerten ließ.

„Obwohl mir bis heute keine Einsicht in die beschlagnahmten, für mich relevanten Daten gewährt wurde, hat die WKStA Anklage erhoben“, kritisiert Dietrich. Wie auch andere Juristen stößt sich der Anwalt zudem an der gesetzlichen Einspruchsfrist von nur 14 Tagen. „Für ein Verfahren dieser Dimension ist das viel zu kurz.“ Dietrich hat namens seines Mandanten zwischenzeitlich den Antrag gestellt, die Einspruchsfrist auf jedenfalls 15 Wochen zu erstrecken. Da dies in der Strafprozessordnung aber nicht vorgesehen ist, wurde mit Hinweis auf die „Verletzung fundamentaler Rechte des Angeklagten“ zusätzlich eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof angeregt. Die seit Ende Juli vorliegende Anklage ist nicht rechtswirksam, für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.